E-Scooter-Regeln: Wo du fahren darfst, Alter, Versicherung und Verhalten
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:18
- E-Scooter darfst du ab 14 Jahren fahren, ohne Fahrerlaubnis.
- Der Roller braucht eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette.
- Nutze die erlaubten Radverkehrsflächen. Der Gehweg ist grundsätzlich tabu.
- Fahr allein und hintereinander (nebeneinander nur in einer Fahrradzone), kündige Richtungsänderungen an und nimm Rücksicht auf Fußgänger.
- Beim Überholen mit dem Auto: innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m Seitenabstand.
Das Fahrrad auf dem Verbotsschild bedeutet nicht, dass du mit deinem E-Scooter weiterfahren darfst.
Neben der Straße zum Bahnhof liegt nur ein Gehweg. Darfst du dort E-Scooter fahren?
Ab wann darfst du welchen Roller fahren?
Du musst mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis, die staatliche Erlaubnis zum Fahren, brauchst du nicht.
Ein E-Scooter in diesem Sinne hat keinen Sitz und eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 700 mm. Für selbstbalancierende Fahrzeuge, die ihr Gleichgewicht selbst halten, sind auch Sitze möglich. Mit Sitz muss die Stange mindestens 500 mm lang sein.
Fährt ein Roller bauartbedingt schneller als 20 km/h, ist er kein Elektrokleinstfahrzeug. Dann gelten diese Regeln für ihn nicht, auch wenn er klein ist.
Was prüfst du vor dem Losfahren?
Prüfe die Betriebserlaubnis, die Genehmigung für den Fahrzeugtyp oder das einzelne Fahrzeug. Ohne erforderliche Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen zu fahren kostet regulär 70 Euro Bußgeld.
Eine gültige Versicherungsplakette muss am Fahrzeug sein. Ohne sie zu fahren kostet regulär 40 Euro Verwarnungsgeld. Das betrifft nur die Plakette.
Vorgeschrieben sind auch Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild, zwei unabhängige Bremsen und eine helltönende Glocke, also eine gut hörbare Klingel. Auch Beleuchtung und übrige Ausstattung müssen den Vorschriften entsprechen.
Praktischer Tipp: Prüfe beide Bremsen, Licht und Klingel. Mit einer defekten Bremse lässt du den Roller stehen.
Die Bestätigung zur Betriebserlaubnis bewahrst du auf und händigst sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aus. Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darfst du nicht fahren.
Wo fährst du innerorts und außerorts?
Neben dir verläuft ein baulich angelegter Radweg, also ein eigener Weg abseits der Fahrbahn. Solche Wege gehören zu den erlaubten Flächen, ebenso gemeinsame und getrennte Geh- und Radwege.

Auch Radfahrstreifen, abgegrenzte Radspuren auf der Fahrbahn, sind erlaubt. Auf einem getrennten Rad- und Gehweg nutzt du nur den Radwegteil.
Du darfst auch eine Fahrradstraße benutzen. Fehlen innerorts die genannten Radverkehrsflächen, darfst du auf der Fahrbahn oder in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren. Dort fährst du mit Schrittgeschwindigkeit und darfst Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, wartest du.

Außerorts sind zusätzlich Seitenstreifen erlaubt. Erst wenn weder die genannten Radverkehrsflächen noch Seitenstreifen vorhanden sind, darfst du auf der Fahrbahn fahren.
Ein gewöhnlicher Gehweg gehört nicht dazu. Auf einer unzulässigen Verkehrsfläche zu fahren kostet regulär 15 Euro Verwarnungsgeld. Eine behördliche Ausnahme kann andere Flächen freigeben.
Innerorts fehlen alle genannten Radverkehrsflächen. Es gibt eine Fahrbahn und einen gewöhnlichen Gehweg ohne Freigabe. Wo fährst du?
Welche Verbote gelten auch für den Roller?
Vor dir steht „Verbot für Radverkehr“. Das gilt auch für E-Scooter. Beim „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ darfst du den Roller schieben.

Auch die Verbote für Kraftwagen, Krafträder und Kraftfahrzeuge sowie das „Verbot der Einfahrt“ betreffen dich.

Bei den Verboten für Kraftwagen, Krafträder und Kraftfahrzeuge darfst du nur fahren, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es erlaubt. Das kleine Fahrzeug ist keine automatische Ausnahme.
Beim Verbot der Einfahrt lässt dich dieses Zusatzzeichen ebenfalls hinein, aber auch „Radverkehr frei“, wie die Lektion Verbotszeichen zeigt.
Vor dir steht „Verbot für Radverkehr“. Was gilt für deinen E-Scooter?
Wie fährst du mit anderen zusammen?
Stell dir vor, ihr fahrt gemeinsam zum Bahnhof. Jeder fährt allein auf seinem Roller: Personen mitzunehmen und Anhänger zu benutzen ist verboten.
Ihr müsst einzeln hintereinander fahren. Verbotenes Nebeneinanderfahren kostet regulär 15 Euro Verwarnungsgeld. Nur in einer Fahrradzone dürfen Fahrräder und E-Scooter nebeneinander fahren, wie die Lektion Fahrradstraße zeigt.
Fahr möglichst weit rechts. Auch bei zwei Fahrstreifen für deine Richtung darfst du innerorts nicht einfach den freien linken wählen.
Du darfst dich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren. Ohne Blinker kündigst du eine Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen an.
Du willst rechts abbiegen: Kündige es so früh an, dass andere reagieren können. Vorhandene Blinker musst du benutzen.
Auf Radverkehrsflächen nimmst du Rücksicht auf Fahrräder und passt dein Tempo nötigenfalls an. Lass schnellere Radfahrer ungehindert überholen.
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang: Sie müssen dir nicht Platz machen. Du darfst sie weder behindern noch gefährden und musst dein Tempo nötigenfalls anpassen.
Vor dir gehen zwei Menschen nebeneinander. Müsstest du sie zum Überholen bedrängen, bleibst du dahinter.
An der Ampel kommt es darauf an, wo du fährst:
- Grundsätzlich beachtest du die Ampel für den Fahrverkehr.
- Auf einem Radweg oder Radfahrstreifen gilt stattdessen die besondere Fahrradampel, wenn dort eine vorhanden ist. Du erkennst sie am Fahrradsymbol.
Die reine Fußgängerampel wird grün, deine Fahrradampel bleibt rot. Du wartest. Das grüne Fußgängersymbol gibt deine Fahrt nicht frei.
Beim Abstellen gelten die Parkvorschriften für Fahrräder. Gefährde niemanden und vermeide Behinderungen. Stell den Roller nicht quer in den Weg, auch Rollstühle müssen durchpassen.
Darfst du nach Alkohol noch fahren?
Auch auf dem Roller nach der Feier gilt: Ab 0,5 Promille Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Das gilt auch, wenn die bereits aufgenommene Alkoholmenge erst noch zu diesem Wert führt.
Im gewöhnlichen Erstfall drohen 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Einschlägige Voreinträge können die Sanktion erhöhen, mehr dazu unter Alkohol am Steuer.
Ein Verstoß gegen dieses besondere Alkoholverbot kostet regulär 250 Euro und 1 Punkt.
Kannst du wegen Alkohol nicht mehr sicher fahren, kann auch unterhalb der allgemeinen Grenze eine Straftat vorliegen. Lass den Roller am besten stehen.
Was beachtest du im Auto beim Überholen und Abbiegen?
Du sitzt im Auto und holst einen E-Scooter ein. Beim Überholen hältst du innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m Seitenabstand.
Du darfst nur überholen, wenn du jede Behinderung des Gegenverkehrs während des gesamten Vorgangs ausschließen kannst. Reicht der Platz nicht, bleibst du dahinter.
Biegst du mit dem Auto ab, musst du E-Scooter durchfahren lassen, auch wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren. Das gilt etwa für den Roller auf dem Radweg rechts neben dir.
Du willst rechts abbiegen, der Roller fährt geradeaus. Warte, bis er vorbei ist.
Du willst außerorts einen E-Scooter mit dem Auto überholen. Welcher Seitenabstand ist mindestens nötig?
Wiederhole die Lektionen Bahnübergang und Zebrastreifen. Danach folgt die nächste Lektion.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz11











Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.