Fahrradstraße: Regeln für Autofahrer, Radwege und Überholabstand
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:26
- Mit dem Auto darfst du eine Fahrradstraße nur mit passender Freigabe benutzen. Das Überqueren an einer Kreuzung zur weiterführenden Straße bleibt erlaubt.
- Dort gilt höchstens 30 km/h. Wenn nötig, fährst du langsamer. Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.
- Die blauen Radwegzeichen verpflichten zur Benutzung des Radwegs in der jeweiligen Fahrtrichtung.
- Beim Überholen mit dem Auto hältst du zum Radverkehr innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m Seitenabstand. Den Sonderfall an Kreuzungen findest du unten.
- Auf Schutzstreifen darfst du mit dem Auto nicht halten. Beim Abbiegen lässt du Fahrräder in gleicher Richtung durchfahren.
Eine Fahrradstraße gibt dir auf dem Rad nicht automatisch Vorfahrt an der nächsten Kreuzung.
Zwei Fahrräder fahren nebeneinander vor dir. Prüfe zuerst, ob dein Auto hier fahren darf, dann Tempo und Platz.
Darfst du mit dem Auto in eine Fahrradstraße?
Am Eingang steht „Beginn einer Fahrradstraße“. Das durchgestrichene Gegenstück heißt „Ende einer Fahrradstraße“.

Das Zusatzzeichen, ein ergänzendes Schild, erlaubt hier Autos: „Personenkraftwagen frei“. Fährst du ohne Freigabe durch die Fahrradstraße, kostet das 15 €, mit Behinderung 20 €, mit Gefährdung 25 €.

Ohne Freigabe darfst du die Fahrradstraße an einer Kreuzung trotzdem überqueren, um die weiterführende Straße zu erreichen. Das erlaubt dir keine Fahrt entlang der Fahrradstraße.
Du willst ohne Freigabe eine Fahrradstraße an der Kreuzung zur weiterführenden Straße überqueren. Erlaubt?
Wie fährst du zwischen Fahrrädern?
Stell dir vor, Autos sind freigegeben und vor dir fahren zwei Radfahrer nebeneinander. Für den Fahrverkehr gilt dort höchstens 30 km/h.
Du darfst den Radverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, musst du weiter verlangsamen. 30 km/h sind also nur die Obergrenze.
In der Fahrradstraße ist Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt. Außerhalb dieser Sonderregel dürfen Fahrräder nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern. Sonst müssen sie hintereinander fahren.
Auch in einer Fahrradzone benötigen Autos eine Freigabe. Es gelten höchstens 30 km/h und derselbe Schutz des Radverkehrs. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen dort nebeneinander fahren.
Wann müssen Fahrräder auf den Radweg?
Rechts neben der Straße verläuft ein Weg. Ob Fahrräder ihn benutzen müssen, hängt von den Zeichen „Radweg“, „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder „Getrennter Rad- und Gehweg“ ab.

Du stehst mit dem Auto im Stau. Diese Wege darfst du ohne passende Freigabe nicht befahren, auch nicht zum Vorbeifahren an der Schlange.
Diese Zeichen ordnen die Radwegbenutzungspflicht an: Fahrräder müssen den Radweg in der jeweiligen Fahrtrichtung benutzen. Beim gemeinsamen Weg müssen sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen und nötigenfalls ihr Tempo anpassen.
Fußgänger dürfen dabei weder gefährdet noch behindert werden. Beispiel: Du radelst auf einem gemeinsamen Weg auf Spaziergänger zu. Passe dein Tempo so an, dass du sie nicht bedrängst.
Beim getrennten Rad- und Gehweg bleibt das Fahrrad auf dem für Radverkehr bestimmten Teil.

Ohne diese blauen Zeichen gilt:
- Einen rechten Radweg dürfen Fahrräder benutzen, müssen es aber nicht.
- Einen linken Radweg dürfen sie nur benutzen, wenn das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ es erlaubt.

Fahrradstraße oder Radweg?

Ein Fahrrad fährt auf der Fahrbahn. Rechts verläuft ein Radweg ohne blaue Radwegzeichen. Muss es dorthin wechseln?
Reicht der Platz zum Überholen?
Du näherst dich einem Fahrrad und willst links vorbei. Mit dem Auto brauchst du beim Überholen mindestens 1,5 m innerorts und mindestens 2 m außerorts Seitenabstand.
Hältst du beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand ein, beträgt das Verwarnungsgeld 30 €. Den Begriff Regelsatz erklärt die Lektion Fußgängerüberweg.
Die Abstände gelten auch beim Überholen von Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen mit Kraftfahrzeugen. Du darfst nur überholen, wenn du den Gegenverkehr während des gesamten Vorgangs nicht behinderst.
Beispiel: Die Straße ist schmal, ein Auto kommt entgegen. Du kannst den Abstand zum Fahrrad nicht einhalten. Bleib dahinter, bis du sicher überholen kannst.
Außerorts kannst du auf freier Strecke ein Fahrrad nur mit 1,5 m Seitenabstand überholen. Was tust du?
Ein Sonderfall gilt an Kreuzungen und Einmündungen: Fahrräder haben dort wartende Kraftfahrzeuge erlaubt rechts überholt, so wie es der nächste Abschnitt beschreibt, oder sind neben ihnen zum Stillstand gekommen.
Dann gelten die Mindestmaße von 1,5 m und 2 m dort nicht. Ein ausreichender Seitenabstand bleibt vorgeschrieben. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis, Fahrräder an Kreuzungen eng zu überholen.
Beispiel: Du wartest an einer Kreuzung, ein Radfahrer hält neben dir. Die festen Mindestmaße entfallen hier. Lass trotzdem genügend seitlichen Platz.
Was gilt am Schutzstreifen und neben wartenden Autos?
Rechts auf der Fahrbahn siehst du eine gestrichelte Linie und wiederholte Fahrradsymbole. Dieser Schutzstreifen markiert einen Bereich für Radverkehr auf der Fahrbahn.
Du darfst ihn nur bei Bedarf überfahren, insbesondere zum Ausweichen vor Gegenverkehr. Dabei darfst du den Radverkehr nicht gefährden. Ist kein sicherer Platz vorhanden, wartest du.
Mit dem Auto darfst du auf dem Schutzstreifen nicht halten, auch nicht kurz. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge sind von diesem Haltverbot ausgenommen. Das Halten kostet 55 €. Mit Behinderung sind es 70 €, mit Gefährdung 80 €, und in beiden Fällen kommt ein Punkt hinzu.
Du möchtest kurz auf einem Schutzstreifen halten. Es kommt gerade kein Fahrrad. Was gilt?
Du stehst auf dem rechten Fahrstreifen in einer Fahrzeugschlange. Fahrräder und Mofas dürfen rechts an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist.
Dabei sind mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht vorgeschrieben. Die Erlaubnis betrifft wartende Fahrzeuge. Sie erlaubt kein beliebiges Rechtsüberholen fahrender Autos.
Worauf achtest du vor dem Abbiegen?
Du willst rechts abbiegen. Neben dir fährt ein Fahrrad geradeaus. Du musst es durchfahren lassen, auch wenn es neben der Fahrbahn auf einem Radweg fährt. Sonst kostet das 40 €. Gefährdest du es dabei, sind es 140 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.
Achte vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr. Den zweiten Blick darfst du nur weglassen, wenn du sicher ausschließen kannst, dass du den nachfolgenden Verkehr gefährdest.
Das dreieckige Gefahrzeichen „Radverkehr“ warnt dich vor Fahrrädern. Sei besonders aufmerksam und fahre vor allem langsamer.

Prüfe Freigabe, Platz und Radverkehr. Die nächste Lektion erklärt den toten Winkel bei großen Fahrzeugen.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz10










Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.