Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und Schulbusse: Das schreibt die StVO vor
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:10
- Bei Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen: Tempo senken und bremsbereit sein.
- Beim Abbiegen nimmst du besondere Rücksicht auf Fußgänger und wartest, wenn nötig.
- Linienbus oder gekennzeichneter Schulbus nähert sich mit Warnblinklicht der Haltestelle: nicht überholen.
- Hält dieser Bus mit Warnblinklicht, gilt Schrittgeschwindigkeit, auch entgegenkommend auf derselben Fahrbahn.
- Du lässt Fahrgästen Platz und ermöglichst Linienbussen und Schulbussen die Abfahrt von gekennzeichneten Haltestellen.
Wann musst du als radelnde Begleitperson mit dem Kind absteigen?
Vor dir blinkt ein Bus mit allen Blinkern. Fährt er noch zur Haltestelle oder steht er schon? Davon hängt ab, ob du überhaupt vorbeidarfst.
Wie schützt du Menschen, die besondere Rücksicht brauchen?
Das Gefahrzeichen „Kinder“ mahnt dich, besonders aufmerksam und langsamer zu fahren.

Diese Schutzpflicht gilt auch ohne Schild. Stell dir vor, ein Ball rollt auf die Straße. Ein Kind könnte ihm nachlaufen, ohne auf dich zu achten. Verringere früh dein Tempo.
Praktisch hilft dir bei der Bremsbereitschaft: Nimm den Fuß vom Gas und halte ihn zum Bremsen bereit. Beobachte das Kind weiter.
Eine ältere Person mit Rollator bleibt beim Überqueren kurz stehen. Gib ihr Zeit und halte an, wenn nötig. Rechne damit, dass sie langsamer weitergeht als erwartet.
Gefährdest du ein Kind, einen hilfsbedürftigen oder älteren Menschen, etwa durch zu hohes Tempo oder fehlende Bremsbereitschaft, drohen im Regelfall 80 € und 1 Punkt.
Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung mit einem weißen Blindenstock, einem Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelben Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen.
Gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere deutlich sichtbare gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten können auch andere körperliche Behinderungen kennzeichnen. Fehlende Abzeichen heben deine Rücksichtspflicht nicht auf.
Ein Kind schaut seinem Ball auf der Straße nach. Wie reagierst du?
Wann musst du für Fußgänger warten?
Du biegst rechts ab, während jemand die Seitenstraße überquert. Nimm besondere Rücksicht und warte, wenn nötig. Ein fehlender markierter Überweg ändert daran nichts.
Die Zeichen „Gehweg“ und „Beginn einer Fußgängerzone“ kennzeichnen Flächen für den Fußverkehr.

Fahrverkehr braucht dort eine Erlaubnis, etwa durch ein Zusatzzeichen. Bei Freigabe durch Zusatzzeichen gilt Schrittgeschwindigkeit: Fußgänger weder gefährden noch behindern, nötigenfalls warten.
Die Regeln am markierten Überweg und das dort besprochene Gefahrzeichen findest du in der Lektion Zebrastreifen.
Warum fahren Kinder auf dem Gehweg?
Kinder radeln auf dem Gehweg. Für sie gilt:
- Unter 8 Jahren müssen sie den Gehweg benutzen. Einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg dürfen sie ebenfalls benutzen.
- Ab 8 bis unter 10 Jahren dürfen sie weiterhin auf dem Gehweg fahren.
- Bei einem Kind unter 8 darf eine geeignete Aufsichtsperson mitradeln. Insbesondere ab 16 Jahren kommt sie dafür infrage.
Auf dem Gehweg dürfen Radfahrende Fußgänger weder gefährden noch behindern. Sie passen ihr Tempo nötigenfalls an. Vor dem Überqueren der Fahrbahn müssen Kind und Begleitperson absteigen, wenn sie zuvor den Gehweg benutzt haben.
Das Zeichen „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“ zeigt eine weitere Situation, in der du mit Kindern auf der Straße rechnen musst.

Was gilt an einer Haltestelle ohne Warnblinklicht?
Eine Straßenbahn hält, Menschen stehen am Straßenrand. Das Zeichen „Haltestelle“ kennzeichnet Haltestellen des Linienverkehrs und für Schulbusse. Bis zu 15 m davor und dahinter darfst du nicht parken.

An Linienbussen, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, die an einer Haltestelle halten, fährst du nur vorsichtig vorbei. Das gilt auch im Gegenverkehr.
Wer auf Bus oder Bahn wartet, muss das auf dem Gehweg, dem Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel tun, sonst am Rand der Fahrbahn. Fehlt ein Gehweg, rechnest du also mit Menschen direkt am Fahrbahnrand.
Steigen Fahrgäste ein oder aus, darfst du rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei, also im Tempo eines gehenden Menschen. Halte ausreichend Abstand, gefährde und behindere niemanden. Wenn nötig, wartest du.
Beispiel: Ein Bus hält links neben deinem Fahrstreifen. Fahrgäste gehen vom Gehweg zu seinen Türen. Du wartest vor ihrem Weg. Das gilt auch ohne Warnblinklicht und ebenso bei der Straßenbahn.
Zu schnelles Vorbeifahren kostet grundsätzlich 15 €. Wer dabei zu schnell oder zu eng vorbeifährt oder nötiges Warten unterlässt, zahlt bei Fahrgastbehinderung 60 €, bei Gefährdung 70 €.
In den beiden letzten Fällen kommt jeweils 1 Punkt hinzu. Wird ein Geschwindigkeitsverstoß gesondert erfasst, können statt dieser Beträge höhere Regelsätze gelten.
Was ändert das Warnblinklicht am Bus?
Ein Linienbus oder gekennzeichneter Schulbus nähert sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle. Du darfst ihn nicht überholen.
Wer trotzdem überholt, zahlt im Regelfall 60 € und bekommt 1 Punkt in Flensburg.
Hält der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei. Halte ausreichend Abstand, gefährde und behindere keine Fahrgäste. Wenn nötig, musst du warten.
Bei Verstößen am Bus, der mit Warnblinklicht hält, gelten diese Regelsätze:
- Zu schnell vorbei: 15 €, sofern kein anderer Geschwindigkeitsverstoß erfasst wird.
- Zu schnell oder zu eng vorbei oder nötiges Warten unterlassen: bei Fahrgastbehinderung 60 € und 1 Punkt, bei Gefährdung 70 € und 1 Punkt.
Höhere Regelsätze wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bleiben möglich.
Nach Schulschluss steigen Kinder aus. Sie könnten vor oder hinter dem Bus auf die Fahrbahn laufen. Beobachte beide Busenden und bleib bremsbereit, auch wenn du noch kein Kind siehst.
Gegenüber hält ein gekennzeichneter Schulbus mit Warnblinklicht an der Haltestelle. Nur eine gestrichelte Linie trennt eure Fahrstreifen. Wie fährst du vorbei?
Ein Linienbus fährt mit Warnblinklicht zur Haltestelle. Links ist frei. Was gilt?
Busfahrer müssen das Warnblinklicht bei der Annäherung und während des Ein- und Aussteigens nutzen, wenn es für diese Haltestelle angeordnet ist.
Als schwerwiegende Zuwiderhandlungen in der Probezeit gelten:
- Verstöße beim Vorbeifahren rechts an ein- oder aussteigenden Fahrgästen,
- Überholen eines Busses, der sich mit Warnblinklicht der Haltestelle nähert,
- Verstöße beim Vorbeifahren am so haltenden Bus.
Was eine schwerwiegende Zuwiderhandlung in der Probezeit nach sich zieht, erklärt die Lektion Probezeit.
Musst du den Bus wieder losfahren lassen?
Ein Linienbus oder Schulbus will von einer gekennzeichneten Haltestelle abfahren. Du musst ihm das Abfahren ermöglichen und nötigenfalls warten.
Wer einem Bus die Abfahrt nicht ermöglicht, zahlt im Regelfall 5 €, mit Gefährdung 20 € und mit Sachbeschädigung 30 €. Einen Punkt gibt es dafür nicht.
Achte früh auf die Abfahrtsabsicht des Busses und lass Platz.
Darfst du kurz auf den Taxenstand oder die Busspur?
Zum Abholen sind „Taxenstand“ und „Bussonderfahrstreifen“ nicht frei verfügbar.

Am Taxenstand darfst du nicht halten. Ausgenommen sind Taxen, die zur Fahrgastbeförderung bereitstehen. Verboten ist also schon das Halten, nicht erst das Parken.
Die Busspur ist Linienbussen sowie entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs vorbehalten. Andere Freigaben brauchen Zusatzzeichen, etwa für Taxen, Fahrräder, Krankenfahrzeuge, Gelegenheitsbusse oder Elektrofahrzeuge.
Taxen dürfen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigen halten. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis, die Busspur zu benutzen.
Wiederhole die beiden Busbilder mit Warnblinklicht. In der nächsten Lektion geht es um den Radverkehr.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz7







Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.