Richtzeichen und Zusatzzeichen: Ortstafel, Parken, Tunnel und Wegweiser
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:18
- Die Regeln für innerorts gelten ab der Ortstafel, auch wenn die ersten Häuser noch weit entfernt sind. Ein Beispiel ist Tempo 50 km/h.
- Beim Parken liest du das Zusatzzeichen mit: Es beschränkt, wer dort wie lange parken darf.
- Erlaubtes Gehwegparken gilt nur bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.
- Im Tunnel: Abblendlicht einschalten, nicht wenden. Pannenbuchten bleiben Notfällen und Pannen vorbehalten.
- Auf Autobahn und Kraftfahrstraße fahren nur Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart mehr als 60 km/h schaffen. Ein- und ausfahren darfst du nur an bestimmten Stellen.
Unten siehst du jedes Zeichen im Bild, dazu den Reißverschluss von oben.
Du findest einen freien Parkplatz, doch unter dem blauen Parkschild hängt noch ein Schild. Lies beide zusammen, bevor du dein Auto abstellst.
Die Zeichen „Vorfahrt“ und „Vorfahrtstraße“ kennst du schon aus der Lektion Vorfahrtsschilder. Hier kommen weitere Richtzeichen dazu: Ortstafel, Parken, Tunnel, Autobahn und Wegweiser.
Was ändert sich ab der Ortstafel?
Du fährst über Land und siehst die gelbe Ortstafel. Die ersten Häuser stehen noch weit entfernt. Trotzdem gelten die Regeln für innerorts schon ab der Tafel.

Zwei Beispiele zeigen, was sich ändert:
- Geschwindigkeit: Innerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich bei 50 km/h. Alles Weitere dazu lernst du in der Lektion Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts.
- Hupe und Lichthupe: Innerorts gibst du Schall- und Leuchtzeichen nur, wenn du dich oder andere gefährdet siehst. Außerorts darfst du damit auch ein Überholen kurz ankündigen.
Auf der Landstraße siehst du die Ortstafel. Die ersten Häuser stehen noch weit entfernt. Ab wann gelten die Regeln für innerorts?
Darfst du auf dem freien Platz parken?
Das Zeichen „Parken“ erlaubt dir das Parken. „Parken auf Gehwegen“ zeigt die vorgeschriebene Aufstellung. Steht das Sinnbild Parkscheibe mit einer Stundenzahl auf einem Zusatzzeichen, parkst du nur mit Parkscheibe und höchstens so lange wie angegeben.

Zeigt im Schild „Parken“ oder „Parken auf Gehwegen“ ein waagerechter weißer Pfeil zur Fahrbahn, beginnt hier die Parkerlaubnis. Zeigt er von der Fahrbahn weg, endet sie hier. Das kennst du schon von den Haltverbotsschildern.
Wie ein Zusatzzeichen aufgebaut ist, kennst du aus der Lektion Verkehrszeichen: Arten und Aufbau. Hier zählt, was es beim Parken ändert: Es beschränkt die Erlaubnis oder verlangt einen Nachweis.

- Fahrzeugart: Zeigt das Zusatzzeichen einen Kraftomnibus, parken dort nur Busse. Mit dem Pkw suchst du dir einen anderen Platz.
- Parkschein oder Parkscheibe: Lege den verlangten Nachweis gut lesbar aus.
- Bewohner: Die Parkerlaubnis gilt dann für Bewohner mit dem passenden besonderen Parkausweis.
- Rollstuhlsymbol: Nur berechtigte Personen mit ihrem besonderen Parkausweis dürfen dort parken, gut lesbar ausgelegt. Wer berechtigt ist, kennst du aus der Lektion Eingeschränktes Haltverbot.
Plätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge und für Carsharingfahrzeuge kennst du aus derselben Lektion. Als elektrisch betrieben gilt nur ein gekennzeichnetes Fahrzeug, bei deutscher Zulassung mit einem E am Ende des Kennzeichens. Für Carsharing brauchst du einen gut lesbaren Carsharingausweis.
Beispiel: Du hast den passenden Bewohnerparkausweis, lässt ihn aber verdeckt liegen. Das genügt nicht: Die Parkerlaubnis setzt den gut lesbaren Nachweis voraus.
Beim Gehwegparken zählt die zulässige Gesamtmasse, also das höchstens erlaubte Gesamtgewicht. Mit mehr als 2,8 t darfst du dort trotz Schild nicht parken.
Du stellst das Fahrzeug genau wie abgebildet auf, hier halb auf dem Gehweg. Zusatzzeichen können die Erlaubnis weiter beschränken.
Gehwegparken ist ausgeschildert. Die zulässige Gesamtmasse deines Fahrzeugs liegt über 2,8 t. Was gilt?
Fährst du in eine Parkraumbewirtschaftungszone, gilt die angegebene Parkregel für die Zone. Ein eigenes Endzeichen beendet sie.

Hier parkst du nur mit Parkschein oder Parkscheibe, wie ausgeschildert. Gesetzliche und ausgeschilderte Halt- oder Parkverbote gelten weiter. Nur wenn ein Zusatzzeichen es vorsieht, sind etwa Bewohner mit Parkausweis von Parkschein und Parkscheibe freigestellt.
Die Parkscheibe stellst du auf die nächste halbe Stunde nach dem Anhalten; wann Handyparken den Parkschein ersetzt, lernst du in der Lektion Halten und Parken.
Was zeigt das blaue Schild mit den spielenden Kindern?
Du biegst in eine Straße mit spielenden Kindern ein. Das blaue Schild zeigt den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, das durchgestrichene Schild sein Ende.

Dort fährst du mit Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen die ganze Straße benutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Parken darfst du nur auf gekennzeichneten Flächen, außer zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.
Alle Regeln und die Tempo-30-Zone lernst du in der Lektion Verkehrsberuhigter Bereich und Tempo-30-Zone.
Was musst du vor einem Tunnel tun?
Vor dir liegt die Tunneleinfahrt. Das Tunnelzeichen verlangt Abblendlicht. Das Zeichen „Nothalte- und Pannenbucht“ kennzeichnet einen Platz für Notfälle oder Pannen.

Schalte das Abblendlicht ein. Im Tunnel darfst du nicht wenden. Bei einer Panne oder einem Notfall sollst du nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten nutzen.
Du willst im Tunnel kurz deine Route prüfen. Eine Pannenbucht ist frei. Was gilt?
Ab wann gelten die Regeln von Autobahn und Kraftfahrstraße?
Du näherst dich einer Auffahrt. Die besonderen Regeln gelten erst ab dem Zeichen „Autobahn“ oder „Kraftfahrstraße“. Das durchgestrichene Zeichen beendet sie.

Auf beiden Straßenarten fahren nur Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart mehr als 60 km/h schaffen. Entscheidend ist, was das Fahrzeug höchstens kann, nicht wie schnell du gerade fährst. Fahrräder bleiben draußen.
- Einfahren: Auf die Autobahn nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Auf- und Abfahrten), auf die Kraftfahrstraße nur an Kreuzungen oder Einmündungen. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn (der Hauptstrecke) hat die Vorfahrt.
- Ausfahren: Von der Autobahn nur an einer gekennzeichneten Ausfahrt, von der Kraftfahrstraße nur an Kreuzungen oder Einmündungen.
Der Ausfahrtpfeil kennzeichnet die Ausfahrt. Vor einem Autobahnknotenpunkt stehen Ankündigungsbaken in 300 m, 200 m und 100 m Entfernung. Sie stehen auch vor bewirtschafteten Rastanlagen.

Du willst auf eine Kraftfahrstraße auffahren. Wo ist das erlaubt?
Alle weiteren Regeln dieser Straßen lernst du in der Lektion Autobahn und Kraftfahrstraße.
Wie liest du Nummernschilder und Wegweiser?
Du suchst in einer fremden Stadt den Weg. Nummernschilder nennen die Straße: gelb für eine Bundesstraße, blau für eine Autobahn. Dazu kommen Schilder für Europastraßen. Ein Vorwegweiser mit Fahrradsymbol richtet sich an den Radverkehr.

Pfeilwegweiser zeigen dir ein Ziel und die Richtung dorthin, Tabellenwegweiser bündeln mehrere Ziele. Der Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen ist gelb, der zur Autobahn blau. Ein Wegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung führt dich zum Beispiel zum Flughafen, zum Bahnhof, zur Messe oder zum Stadion.

Was zeigen dir Umleitung und Verengung?
Die Straße ist wegen Bauarbeiten gesperrt. Den Verlauf einer vorübergehenden Umleitung, etwa wegen Bauarbeiten, zeigen dir Umleitungswegweiser und Zeichen zur Fortsetzung der Umleitung. Sie stehen an Kreuzungen und Einmündungen, wo der weitere Verlauf unklar sein könnte.

Verkehrslenkungstafeln zeigen, wie viele Fahrstreifen es gibt und wie sie verlaufen. Eine Überleitungstafel kündigt die Führung auf die Gegenfahrbahn an. Eine Einengungstafel zeigt einen wegfallenden Fahrstreifen. Ein Zusatzzeichen darunter nennt den Ort, an dem der Wechsel nach dem Reißverschlussverfahren erfolgen soll.

Das Verfahren gilt auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung: Endet dein Fahrstreifen oder ist er nicht durchgehend befahrbar, ordnest du dich unmittelbar vor der Verengung abwechselnd ein.
Die Fahrzeuge auf dem weiterführenden Fahrstreifen müssen das ermöglichen. Beim Wechsel blinkst du rechtzeitig und deutlich und schließt eine Gefährdung anderer aus.
Welche Hinweise solltest du noch erkennen?
Du näherst dich einem Fußgängerüberweg oder siehst einen Hinweis auf Verkehrshelfer. Weitere Zeichen zeigen ein Wasserschutzgebiet oder eine Sackgasse mit Durchgang für Fußgänger und Radverkehr.

Die Durchlässigkeit der Sackgasse betrifft nur die gezeigten Verkehrsarten. Mit dem Auto kannst du daraus keine Durchfahrt ableiten.
Suchst du Hilfe, weisen Zeichen auf Erste Hilfe und Polizei hin. Andere kennzeichnen Mautpflicht. Der Laternenring betrifft die nächtliche Beleuchtung.

Der Laternenring kennzeichnet innerorts Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. Parkst du dort, prüfe die Sichtbarkeit deines Autos auch nach dem Abschalten.
Bei Dunkelheit ist eigene Beleuchtung innerorts nur entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung dein Auto auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Sonst genügt beim Auto die Kennzeichnung der Fahrbahnseite durch Parkleuchten.
Was sagt dir der Laternenring beim abendlichen Parken?
Du kannst jetzt Hauptzeichen und Zusatzzeichen zusammen lesen. In der nächsten Lektion lernst du, was Markierungen und Verkehrseinrichtungen auf der Straße bedeuten.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz49

















































Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.