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Der Kurs

  • 15 Lektionen
  • 5 Kapitel
  • 1 h 47 insgesamt
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Richtzeichen und Zusatzzeichen: Ortstafel, Parken, Tunnel und Wegweiser

9 Min. LesezeitKapitel: Verkehrszeichen II: Richtzeichen, Markierungen und BahnübergängeKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:18

  • Die Regeln für innerorts gelten ab der Ortstafel, auch wenn die ersten Häuser noch weit entfernt sind. Ein Beispiel ist Tempo 50 km/h.
  • Beim Parken liest du das Zusatzzeichen mit: Es beschränkt, wer dort wie lange parken darf.
  • Erlaubtes Gehwegparken gilt nur bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse.
  • Im Tunnel: Abblendlicht einschalten, nicht wenden. Pannenbuchten bleiben Notfällen und Pannen vorbehalten.
  • Auf Autobahn und Kraftfahrstraße fahren nur Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart mehr als 60 km/h schaffen. Ein- und ausfahren darfst du nur an bestimmten Stellen.

Unten siehst du jedes Zeichen im Bild, dazu den Reißverschluss von oben.

Du findest einen freien Parkplatz, doch unter dem blauen Parkschild hängt noch ein Schild. Lies beide zusammen, bevor du dein Auto abstellst.

Die Zeichen „Vorfahrt“ und „Vorfahrtstraße“ kennst du schon aus der Lektion Vorfahrtsschilder. Hier kommen weitere Richtzeichen dazu: Ortstafel, Parken, Tunnel, Autobahn und Wegweiser.

Was ändert sich ab der Ortstafel?

Du fährst über Land und siehst die gelbe Ortstafel. Die ersten Häuser stehen noch weit entfernt. Trotzdem gelten die Regeln für innerorts schon ab der Tafel.

Vorderseite und durchgestrichene Rückseite der gelben Ortstafel
Ortstafeln: links Beginn, rechts Ende der geschlossenen Ortschaft.
Definition. Die Ortstafel bestimmt, wo eine geschlossene Ortschaft beginnt und wo sie endet. Die Vorderseite zeigt den Beginn, die durchgestrichene Rückseite das Ende. Ab der Tafel gelten jeweils die Vorschriften für innerorts oder für außerorts.

Zwei Beispiele zeigen, was sich ändert:

  • Geschwindigkeit: Innerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich bei 50 km/h. Alles Weitere dazu lernst du in der Lektion Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts.
  • Hupe und Lichthupe: Innerorts gibst du Schall- und Leuchtzeichen nur, wenn du dich oder andere gefährdet siehst. Außerorts darfst du damit auch ein Überholen kurz ankündigen.

Auf der Landstraße siehst du die Ortstafel. Die ersten Häuser stehen noch weit entfernt. Ab wann gelten die Regeln für innerorts?

Darfst du auf dem freien Platz parken?

Das Zeichen „Parken“ erlaubt dir das Parken. „Parken auf Gehwegen“ zeigt die vorgeschriebene Aufstellung. Steht das Sinnbild Parkscheibe mit einer Stundenzahl auf einem Zusatzzeichen, parkst du nur mit Parkscheibe und höchstens so lange wie angegeben.

Weißes P auf blauem Grund, Zeichen für halbseitiges Gehwegparken rechts und blaue Parkscheibe
Von links: Parken, Parken halb auf dem rechten Gehweg, Parkscheibe.

Zeigt im Schild „Parken“ oder „Parken auf Gehwegen“ ein waagerechter weißer Pfeil zur Fahrbahn, beginnt hier die Parkerlaubnis. Zeigt er von der Fahrbahn weg, endet sie hier. Das kennst du schon von den Haltverbotsschildern.

Wie ein Zusatzzeichen aufgebaut ist, kennst du aus der Lektion Verkehrszeichen: Arten und Aufbau. Hier zählt, was es beim Parken ändert: Es beschränkt die Erlaubnis oder verlangt einen Nachweis.

Parkscheibe für zwei Stunden, mit Parkschein, Bewohner mit Parkausweis, Rollstuhlsymbol, Symbol elektrisch betriebener Fahrzeuge und Kraftomnibus
Zeilenweise: Parkscheibe mit Höchstdauer, mit Parkschein, Bewohner mit Parkausweis, berechtigte schwerbehinderte Menschen, elektrisch betriebene Fahrzeuge, Kraftomnibus.
  • Fahrzeugart: Zeigt das Zusatzzeichen einen Kraftomnibus, parken dort nur Busse. Mit dem Pkw suchst du dir einen anderen Platz.
  • Parkschein oder Parkscheibe: Lege den verlangten Nachweis gut lesbar aus.
  • Bewohner: Die Parkerlaubnis gilt dann für Bewohner mit dem passenden besonderen Parkausweis.
  • Rollstuhlsymbol: Nur berechtigte Personen mit ihrem besonderen Parkausweis dürfen dort parken, gut lesbar ausgelegt. Wer berechtigt ist, kennst du aus der Lektion Eingeschränktes Haltverbot.

Plätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge und für Carsharingfahrzeuge kennst du aus derselben Lektion. Als elektrisch betrieben gilt nur ein gekennzeichnetes Fahrzeug, bei deutscher Zulassung mit einem E am Ende des Kennzeichens. Für Carsharing brauchst du einen gut lesbaren Carsharingausweis.

Beispiel: Du hast den passenden Bewohnerparkausweis, lässt ihn aber verdeckt liegen. Das genügt nicht: Die Parkerlaubnis setzt den gut lesbaren Nachweis voraus.

Merkhilfe. Lies beim Parken das Hauptzeichen und seine Zusätze zusammen. Prüfe Fahrzeugart, Berechtigung, Dauer und Nachweis. Ein freier Stellplatz allein sagt noch nicht, ob du dort parken darfst.

Beim Gehwegparken zählt die zulässige Gesamtmasse, also das höchstens erlaubte Gesamtgewicht. Mit mehr als 2,8 t darfst du dort trotz Schild nicht parken.

Ein blaues Auto steht in Fahrtrichtung nach oben halb auf dem rechten Gehweg. Das offizielle Schild zeigt dieselbe Aufstellung. Die zulässige Gesamtmasse darf höchstens 2,8 t betragen.
Das Schild zeigt die Aufstellung: hier halb auf dem rechten Gehweg.

Du stellst das Fahrzeug genau wie abgebildet auf, hier halb auf dem Gehweg. Zusatzzeichen können die Erlaubnis weiter beschränken.

In der Prüfung. Beim erlaubten Gehwegparken prüfst du die zulässige Gesamtmasse und die abgebildete Aufstellung. Dass dein Fahrzeug gerade leer ist, ändert seine zulässige Gesamtmasse nicht.

Gehwegparken ist ausgeschildert. Die zulässige Gesamtmasse deines Fahrzeugs liegt über 2,8 t. Was gilt?

Fährst du in eine Parkraumbewirtschaftungszone, gilt die angegebene Parkregel für die Zone. Ein eigenes Endzeichen beendet sie.

Zeichen einer Parkraumbewirtschaftungszone und deren durchgestrichenes Endzeichen
Beginn und Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone.

Hier parkst du nur mit Parkschein oder Parkscheibe, wie ausgeschildert. Gesetzliche und ausgeschilderte Halt- oder Parkverbote gelten weiter. Nur wenn ein Zusatzzeichen es vorsieht, sind etwa Bewohner mit Parkausweis von Parkschein und Parkscheibe freigestellt.

Die Parkscheibe stellst du auf die nächste halbe Stunde nach dem Anhalten; wann Handyparken den Parkschein ersetzt, lernst du in der Lektion Halten und Parken.

Was zeigt das blaue Schild mit den spielenden Kindern?

Du biegst in eine Straße mit spielenden Kindern ein. Das blaue Schild zeigt den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, das durchgestrichene Schild sein Ende.

Blaues Schild mit Kind, Fußgänger, Auto und Haus; daneben das Endzeichen mit rotem Schrägstrich
Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Dort fährst du mit Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger dürfen die ganze Straße benutzen, und Kinderspiele sind überall erlaubt. Parken darfst du nur auf gekennzeichneten Flächen, außer zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Alle Regeln und die Tempo-30-Zone lernst du in der Lektion Verkehrsberuhigter Bereich und Tempo-30-Zone.

Was musst du vor einem Tunnel tun?

Vor dir liegt die Tunneleinfahrt. Das Tunnelzeichen verlangt Abblendlicht. Das Zeichen „Nothalte- und Pannenbucht“ kennzeichnet einen Platz für Notfälle oder Pannen.

Blaue Zeichen mit Tunnelportal und seitlicher Nothalte- und Pannenbucht
Links Tunnel, rechts Nothalte- und Pannenbucht.

Schalte das Abblendlicht ein. Im Tunnel darfst du nicht wenden. Bei einer Panne oder einem Notfall sollst du nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten nutzen.

Klassische Stolperfalle. Eine Nothalte- und Pannenbucht ist kein Platz für eine normale Pause. Dort darfst du nur bei einer Panne oder in einem Notfall halten.

Du willst im Tunnel kurz deine Route prüfen. Eine Pannenbucht ist frei. Was gilt?

Ab wann gelten die Regeln von Autobahn und Kraftfahrstraße?

Du näherst dich einer Auffahrt. Die besonderen Regeln gelten erst ab dem Zeichen „Autobahn“ oder „Kraftfahrstraße“. Das durchgestrichene Zeichen beendet sie.

Autobahnzeichen und Endzeichen sowie Kraftfahrstraßenzeichen und Endzeichen
Von links: Autobahn, Ende der Autobahn, Kraftfahrstraße, Ende der Kraftfahrstraße.

Auf beiden Straßenarten fahren nur Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart mehr als 60 km/h schaffen. Entscheidend ist, was das Fahrzeug höchstens kann, nicht wie schnell du gerade fährst. Fahrräder bleiben draußen.

  • Einfahren: Auf die Autobahn nur an gekennzeichneten Anschlussstellen (Auf- und Abfahrten), auf die Kraftfahrstraße nur an Kreuzungen oder Einmündungen. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn (der Hauptstrecke) hat die Vorfahrt.
  • Ausfahren: Von der Autobahn nur an einer gekennzeichneten Ausfahrt, von der Kraftfahrstraße nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

Der Ausfahrtpfeil kennzeichnet die Ausfahrt. Vor einem Autobahnknotenpunkt stehen Ankündigungsbaken in 300 m, 200 m und 100 m Entfernung. Sie stehen auch vor bewirtschafteten Rastanlagen.

Blauer Ausfahrtpfeil und blaue Baken mit drei, zwei und einem weißen Streifen
Von links: Ausfahrt, Ankündigungsbaken für 300 m, 200 m und 100 m.
In der Prüfung. Autobahn und Kraftfahrstraße unterscheiden sich beim Ein- und Ausfahren: Die Autobahn hat gekennzeichnete Anschlussstellen, die Kraftfahrstraße Kreuzungen und Einmündungen. Für beide gilt: nur Kraftfahrzeuge mit einer Bauart über 60 km/h.

Du willst auf eine Kraftfahrstraße auffahren. Wo ist das erlaubt?

Alle weiteren Regeln dieser Straßen lernst du in der Lektion Autobahn und Kraftfahrstraße.

Wie liest du Nummernschilder und Wegweiser?

Du suchst in einer fremden Stadt den Weg. Nummernschilder nennen die Straße: gelb für eine Bundesstraße, blau für eine Autobahn. Dazu kommen Schilder für Europastraßen. Ein Vorwegweiser mit Fahrradsymbol richtet sich an den Radverkehr.

Nummernschilder für Bundesstraßen, Autobahnen und Europastraßen sowie Fahrradwegweiser nach links
Von links: Bundesstraße, Autobahn, Europastraße, Vorwegweiser für den Radverkehr.

Pfeilwegweiser zeigen dir ein Ziel und die Richtung dorthin, Tabellenwegweiser bündeln mehrere Ziele. Der Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen ist gelb, der zur Autobahn blau. Ein Wegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung führt dich zum Beispiel zum Flughafen, zum Bahnhof, zur Messe oder zum Stadion.

Fünf Pfeilwegweiser nach links und ein Tabellenwegweiser mit mehreren Zielen
Zeilenweise: Bundesstraße, sonstige Straße, Straße geringerer Verkehrsbedeutung, zur Autobahn, bedeutendes Ziel, Tabellenwegweiser.
Merkhilfe. Ein Wegweiser zur Autobahn führt dich erst dorthin. Die besonderen Autobahnregeln beginnen am Zeichen „Autobahn“. Unterscheide beim Lesen der Schilder zwischen Wegweisung und Beginn einer Regel.

Was zeigen dir Umleitung und Verengung?

Die Straße ist wegen Bauarbeiten gesperrt. Den Verlauf einer vorübergehenden Umleitung, etwa wegen Bauarbeiten, zeigen dir Umleitungswegweiser und Zeichen zur Fortsetzung der Umleitung. Sie stehen an Kreuzungen und Einmündungen, wo der weitere Verlauf unklar sein könnte.

Umleitungspfeil nach links und Fortsetzung der Umleitung geradeaus
Von links: Umleitungswegweiser, Fortsetzung der Umleitung.

Verkehrslenkungstafeln zeigen, wie viele Fahrstreifen es gibt und wie sie verlaufen. Eine Überleitungstafel kündigt die Führung auf die Gegenfahrbahn an. Eine Einengungstafel zeigt einen wegfallenden Fahrstreifen. Ein Zusatzzeichen darunter nennt den Ort, an dem der Wechsel nach dem Reißverschlussverfahren erfolgen soll.

Überleitungstafel mit beiden Fahrstreifen nach links; Einengungstafel mit Einziehung des rechten Fahrstreifens und darunter das Zusatzzeichen Reißverschluss erst in 200 m
Links Überleitungstafel, rechts Einengungstafel mit dem Zusatzzeichen für das Reißverschlussverfahren, hier in 200 m.

Das Verfahren gilt auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung: Endet dein Fahrstreifen oder ist er nicht durchgehend befahrbar, ordnest du dich unmittelbar vor der Verengung abwechselnd ein.

Straße von oben mit zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung nach oben. Der rechte Fahrstreifen endet. Dein blaues Auto fährt rechts und wechselt vor der Verengung in die Lücke hinter einem grauen Auto des weiterführenden Fahrstreifens. Rechts neben der Straße steht die Einengungstafel. Die Beschriftung sagt: Im Wechsel erst ein Auto vom weiterführenden Fahrstreifen, dann du.
Du wechselst im Wechsel: nach einem Auto vom weiterführenden Fahrstreifen, unmittelbar vor der Verengung.

Die Fahrzeuge auf dem weiterführenden Fahrstreifen müssen das ermöglichen. Beim Wechsel blinkst du rechtzeitig und deutlich und schließt eine Gefährdung anderer aus.

Welche Hinweise solltest du noch erkennen?

Du näherst dich einem Fußgängerüberweg oder siehst einen Hinweis auf Verkehrshelfer. Weitere Zeichen zeigen ein Wasserschutzgebiet oder eine Sackgasse mit Durchgang für Fußgänger und Radverkehr.

Zeichen für Fußgängerüberweg, Verkehrshelfer, Wasserschutzgebiet und eine für Fußgänger und Fahrräder durchlässige Sackgasse
Von links: Fußgängerüberweg, Verkehrshelfer, Wasserschutzgebiet, für Fußgänger und Radverkehr durchlässige Sackgasse.

Die Durchlässigkeit der Sackgasse betrifft nur die gezeigten Verkehrsarten. Mit dem Auto kannst du daraus keine Durchfahrt ableiten.

Suchst du Hilfe, weisen Zeichen auf Erste Hilfe und Polizei hin. Andere kennzeichnen Mautpflicht. Der Laternenring betrifft die nächtliche Beleuchtung.

Zeichen für Erste Hilfe und Polizei, zwei Mautzeichen und ein rot-weißes Schild als Laternenring
Zeilenweise: Erste Hilfe, Polizei, Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz, mautpflichtige Strecke, Laternenring.

Der Laternenring kennzeichnet innerorts Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. Parkst du dort, prüfe die Sichtbarkeit deines Autos auch nach dem Abschalten.

Bei Dunkelheit ist eigene Beleuchtung innerorts nur entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung dein Auto auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Sonst genügt beim Auto die Kennzeichnung der Fahrbahnseite durch Parkleuchten.

Was sagt dir der Laternenring beim abendlichen Parken?

Du kannst jetzt Hauptzeichen und Zusatzzeichen zusammen lesen. In der nächsten Lektion lernst du, was Markierungen und Verkehrseinrichtungen auf der Straße bedeuten.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz49
Verkehrszeichen: Ortstafel Vorderseite
Ortstafel Vorderseite
Verkehrszeichen: Ortstafel Rückseite
Ortstafel Rückseite
Verkehrszeichen: Parken
Parken
Verkehrszeichen: Parkscheibe
Parkscheibe
Verkehrszeichen: Tunnel
Tunnel
Verkehrszeichen: Nothalte- und Pannenbucht
Nothalte- und Pannenbucht
Verkehrszeichen: Ausfahrt von der Autobahn
Ausfahrt von der Autobahn
Verkehrszeichen: Wasserschutzgebiet
Wasserschutzgebiet
Verkehrszeichen: Verkehrshelfer
Verkehrshelfer
Verkehrszeichen: Erste Hilfe
Erste Hilfe
Verkehrszeichen: Polizei
Polizei
Verkehrszeichen: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
Verkehrszeichen: Mautpflichtige Strecke
Mautpflichtige Strecke
Verkehrszeichen: Bundesstraßen
Bundesstraßen
Verkehrszeichen: Autobahnen
Autobahnen
Verkehrszeichen: Europastraßen
Europastraßen
Verkehrszeichen: Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts
Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts
Verkehrszeichen: Parkscheibe 2 Stunden
Parkscheibe 2 Stunden
Verkehrszeichen: Mit Parkschein
Mit Parkschein
Verkehrszeichen: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ...
Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ...
Verkehrszeichen: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Verkehrszeichen: Elektrisch betriebene Fahrzeuge
Elektrisch betriebene Fahrzeuge
Verkehrszeichen: Kraftomnibus
Kraftomnibus
Verkehrszeichen: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Verkehrszeichen: Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Verkehrszeichen: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Verkehrszeichen: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Verkehrszeichen: Autobahn
Autobahn
Verkehrszeichen: Ende der Autobahn
Ende der Autobahn
Verkehrszeichen: Kraftfahrstraße
Kraftfahrstraße
Verkehrszeichen: Ende der Kraftfahrstraße
Ende der Kraftfahrstraße
Verkehrszeichen: Ankündigungsbake - dreistreifig (300 m)
Ankündigungsbake - dreistreifig (300 m)
Verkehrszeichen: Ankündigungsbake - zweistreifig (200 m)
Ankündigungsbake - zweistreifig (200 m)
Verkehrszeichen: Ankündigungsbake - einstreifig (100 m)
Ankündigungsbake - einstreifig (100 m)
Verkehrszeichen: Radverkehr - linksweisend
Radverkehr - linksweisend
Verkehrszeichen: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen - linksweisend
Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen - linksweisend
Verkehrszeichen: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen - linksweisend
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen - linksweisend
Verkehrszeichen: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung -linksweisend
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung -linksweisend
Verkehrszeichen: Pfeilwegweiser zur Autobahn - linksweisend
Pfeilwegweiser zur Autobahn - linksweisend
Verkehrszeichen: Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung - linksweisend
Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung - linksweisend
Verkehrszeichen: Tabellenwegweiser - kompakte Form
Tabellenwegweiser - kompakte Form
Verkehrszeichen: Umleitungswegweiser - linksweisend
Umleitungswegweiser - linksweisend
Verkehrszeichen: Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung
Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung
Verkehrszeichen: Überleitungstafel - ohne Gegenverkehr - 2-streifig nach links
Überleitungstafel - ohne Gegenverkehr - 2-streifig nach links
Verkehrszeichen: Einengungstafel - ohne Gegenverkehr - Einzug rechts, von 2 auf 1 Fahrstreifen
Einengungstafel - ohne Gegenverkehr - Einzug rechts, von 2 auf 1 Fahrstreifen
Verkehrszeichen: Reißverschluss erst in ... m
Reißverschluss erst in ... m
Verkehrszeichen: Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts
Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Sackgasse - für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse
Sackgasse - für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse
Verkehrszeichen: Laternenring - Schild
Laternenring - Schild

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 39 Absatz 10 und 11 (Sinnbilder für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32; Kopie vom 21.10.2026 von gesetze-im-internet.de.
  • StVO, Anlage 3, lfd. Nr. 5 bis 21 (Ortstafeln, Parken, verkehrsberuhigter Bereich, Tunnel, Autobahn), Nr. 24 bis 29, 34, 35, 38 (Hinweise), Nr. 39, 40, 42, 47 bis 52, 62, 65 bis 67 (Wegweisung und Umleitung), Nr. 80 bis 82.1 (Verkehrslenkungstafeln). Gleicher Stand.
  • StVO, § 3 Absatz 3 Nummer 1 (Höchstgeschwindigkeit innerorts), § 5 Absatz 5 und § 16 Absatz 1 (Schall- und Leuchtzeichen), § 7 Absatz 4 und 5 (Reißverschlussverfahren und Fahrstreifenwechsel), § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 (Parkscheibe, elektronische Parkzeitüberwachung), § 17 Absatz 1 und 4 (Beleuchtung haltender Fahrzeuge), § 18 Absatz 1 bis 3 und 10 (Benutzung, Einfahren, Vorfahrt und Ausfahrt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Gleicher Stand.
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 11 Absatz 2 und 4 (Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142; Kopie vom 21.10.2026 von gesetze-im-internet.de.
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Fassung vom 3. April 2025: zu den Zeichen 415 bis 442 und zu Zeichen 432 (Ziele mit erheblicher Verkehrsbedeutung), zu den Zeichen 454 und 455.1 (Umleitung).
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schema: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.