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Der Kurs

  • 13 Lektionen
  • 4 Kapitel
  • 1 h 30 insgesamt
  • Quiz mit Auswertung
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Eingeschränktes Halteverbot und Parkverbotsschilder: Zeichen 286 und 290.1

7 Min. LesezeitKapitel: Verkehrszeichen I: Aufbau, Gefahr- und VorschriftzeichenKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:31

  • Im eingeschränkten Haltverbot darfst du auf der Fahrbahn bis zu 3 Minuten halten. Parken ist verboten.
  • Du parkst, wenn du dein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hältst. Einsteigen, Aussteigen, Beladen und Entladen sind von der Grenze von 3 Minuten ausgenommen. Lade ohne Verzögerung.
  • Pfeile, Straßenseite, Seitenstreifen, Zeitangaben und mobile Haltverbote gelten wie beim absoluten Haltverbot.
  • Ein Zusatzzeichen nimmt nur die genannten Personen oder Fahrzeuge aus. In einer Zone gilt das Verbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen.
  • Auch ohne Schild ist Parken verboten, zum Beispiel bis zu 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen.

Die Bilder zeigen dir die Schilder, Zusatzzeichen und Abstände.

Du willst kurz zum Bäcker und siehst ein blaues Schild mit rotem Schrägbalken. Du bist in 2 Minuten zurück. Reicht das? Es zählt die Zeit, aber auch, ob du beim Auto bleibst.

Darfst du hier kurz halten?

Das eingeschränkte Haltverbot erkennst du am roten Schrägbalken: Halten ist begrenzt erlaubt. Beim absoluten Haltverbot mit rotem Kreuz ist Halten auf der Fahrbahn verboten.

Links eingeschränktes Haltverbot mit einem roten Schrägbalken, rechts absolutes Haltverbot mit rotem Kreuz
Links eingeschränktes Haltverbot, rechts absolutes Haltverbot. Achte auf Schrägbalken und Kreuz.
Definition. Du parkst, wenn du dein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hältst. Dafür reicht eine der beiden Bedingungen. Auch wer sitzen bleibt, kann also parken.

Im eingeschränkten Haltverbot darfst du auf der Fahrbahn höchstens 3 Minuten halten. Gehst du zum Bäcker, parkst du, selbst wenn du schon nach 2 Minuten zurück bist.

Unerlaubtes Parken im eingeschränkten Haltverbot kostet wie beim absoluten Haltverbot 25 €. Behinderst du jemanden („mit Behinderung“), sind es 40 €. Parkst du länger als 1 Stunde, sind es 40 €, mit Behinderung 50 €.

Zwei Straßen von oben mit eingeschränktem Haltverbot: links sitzt du im blauen Auto und hältst bis zu 3 Minuten, rechts gehst du vom Auto zur Bäckerei und parkst
Links bleibst du höchstens 3 Minuten sitzen. Rechts gehst du einkaufen und parkst.

Du gehst im eingeschränkten Haltverbot zum Bäcker und bist vor Ablauf von 3 Minuten zurück. Was gilt?

Wann darfst du länger als 3 Minuten halten?

Du bringst jemanden nach Hause oder lädst Kisten aus. Für Einsteigen, Aussteigen, Beladen und Entladen gilt die Grenze von 3 Minuten im eingeschränkten Haltverbot nicht.

Beim Be- und Entladen kommt eine Bedingung dazu: Du musst ohne Verzögerung laden. Beispiel: Du trägst Kisten aus dem Kofferraum ins Haus. Unterbrichst du das Entladen für einen Einkauf, gilt die Ausnahme dafür nicht: Du parkst.

Klassische Stolperfalle. Die Ausnahme gilt nur für Einsteigen, Aussteigen, Beladen und Entladen. Bleibst du aus einem anderen Grund im Auto sitzen, etwa zum Telefonieren, gilt die Grenze von 3 Minuten. Danach parkst du.

Du entlädst ohne Verzögerung Kisten im eingeschränkten Haltverbot. Die 3 Minuten sind vorbei. Was gilt?

Gelten Pfeile und Straßenseite auch hier?

Du suchst einen Platz und siehst Schilder mit weißen Pfeilen. Die Pfeile, die Straßenseite des Schildes, das Ende an der Kreuzung, der Seitenstreifen und das mobile Haltverbot kennst du schon aus der letzten Lektion über das absolute Haltverbot. Beim eingeschränkten Haltverbot gelten dieselben Regeln.

Auch Zeitangaben funktionieren wie dort: Steht unter dem Schild „16-18 h“, gilt das Verbot nur von 16 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeit gilt dieses Verbot nicht.

Eingeschränktes Haltverbot, darunter das Zusatzzeichen 16-18 h
Mit diesem Zusatzzeichen gilt das Haltverbot nur von 16 bis 18 Uhr.

Neu ist die Grenze von 3 Minuten. Ein Zusatzzeichen kann sie auch oder nur auf den Seitenstreifen beziehen. Dort gelten dieselben Ausnahmen wie auf der Fahrbahn.

Wer darf trotz Schild parken?

Du wohnst in der Straße und willst vor deiner Tür parken. Steht unter dem Haltverbot „Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei“, brauchst du den passenden besonderen Parkausweis. Dass du dort wohnst, reicht allein nicht.

Eingeschränktes Haltverbot mit dem Zusatzzeichen Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei
Bewohner mit dem angegebenen Parkausweis sind vom Haltverbot ausgenommen.

Eine weitere Ausnahme zeigt das Zusatzzeichen mit dem Rollstuhlsymbol und der Aufschrift „mit Parkausweis Nr. … frei“.

Eingeschränktes Haltverbot, darunter das Zusatzzeichen mit Rollstuhlsymbol und der Aufschrift mit Parkausweis Nr. ... frei
Auch diese Ausnahme verlangt den angegebenen besonderen Parkausweis.

Dieses Zusatzzeichen nimmt vom Haltverbot aus:

  • schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung,
  • Menschen mit beidseitig fehlenden oder stark verkürzten Gliedmaßen oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen,
  • blinde Menschen.

Alle brauchen den passenden besonderen Parkausweis. Lege ihn gut lesbar aus oder bringe ihn gut lesbar an.

Merkhilfe. Bei Ausnahmen mit Parkausweis prüfst du zwei Dinge: Passt dein Ausweis zum Zusatzzeichen? Ist er gut lesbar ausgelegt oder angebracht? Erst dann greift die Ausnahme.

Ein Zusatzzeichen kann elektrisch betriebenen Fahrzeugen das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen erlauben. Das gilt nur für Fahrzeuge, die nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung als elektrisch betrieben gekennzeichnet sind. Bei deutschen Kennzeichen steht dafür ein E hinter der Nummer. Ein elektrischer Antrieb allein reicht nicht.

Eingeschränktes Haltverbot, darunter das Zusatzzeichen Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei mit Auto und Stecker
Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei: nur für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge, innerhalb gekennzeichneter Flächen.

Auch für Carsharingfahrzeuge kann ein Zusatzzeichen das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen erlauben. Gemeint sind Fahrzeuge im Sinne des Carsharinggesetzes. Ihre Plakette muss deutlich sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht sein.

Klassische Stolperfalle. Eine Ausnahme für andere erlaubt dir selbst kein Parken. Steht dort „Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei“ und du bist nur zu Besuch, gilt für dich die Grenze von 3 Minuten.

Du stehst auf der gekennzeichneten Fläche mit dem Zusatzzeichen „Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei“. Dein Auto hat einen Elektroantrieb, ist aber nicht als elektrisch betrieben gekennzeichnet. Darfst du hier parken?

Was ändert sich in einer Haltverbotszone?

Du biegst in ein Wohnviertel ein. Ein quadratisches weißes Schild mit dem runden Haltverbotszeichen und dem Wort ZONE zeigt den Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone. Ist dasselbe Schild grau und schwarz schräg durchgestrichen, zeigt es ihr Ende.

Links Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone, rechts Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Von links: Beginn und Ende der Haltverbotszone.

In der Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Abweichende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können vor Ort etwas anderes anordnen.

Eine Kreuzung innerhalb der Zone beendet das Verbot nicht. Auch hier sind Einsteigen, Aussteigen, Beladen und Entladen von der Grenze von 3 Minuten ausgenommen.

Zwei Straßen von oben, jede mit einer Kreuzung. Oben stehen am Anfang das Zonenschild und am Ende das Endschild der Zone; das Haltverbot gilt orange markiert auf der ganzen Straße und in der Seitenstraße. Unten steht nur das runde Schild; das Haltverbot gilt orange markiert nur bis zur Kreuzung und nur auf der Seite des Schildes.
Orange zeigt, wo das Verbot gilt. Oben die ganze Zone, unten nur die Strecke bis zur Kreuzung.
In der Prüfung. Achte auf das Wort ZONE. Das runde Schild gilt auf seiner Straßenseite bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das Schild mit ZONE gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen der Zone, auch hinter Kreuzungen.

Zusatzzeichen können das Parken in gekennzeichneten Flächen erlauben: für Bewohner mit Parkausweis, mit Parkschein oder mit Parkscheibe.

Zwei Zonenschilder mit Zusatzzeichen und eine Parkscheibe: links Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen, in der Mitte Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std., rechts eine blaue Parkscheibe
Links Zone mit Parkschein, in der Mitte mit Parkscheibe für 2 Stunden, rechts eine Parkscheibe.

Parkausweis, Parkschein oder Parkscheibe müssen gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein. Eine Parkscheibe allein erlaubt dir nicht, irgendwo in der Zone zu parken.

Mit Parkscheibe darfst du nur so lange parken, wie das Zusatzzeichen angibt, hier zum Beispiel 2 Stunden. Wie du die Scheibe einstellst, lernst du in der Lektion über Halten, Parken und die Parkscheibe.

Du überquerst eine Kreuzung innerhalb einer Haltverbotszone. Es folgt keine andere Regelung. Was gilt?

Wo ist Parken auch ohne Schild verboten?

Du findest eine Lücke ohne Schild. Prüfe trotzdem die Umgebung: Parkverbote gelten auch ohne Beschilderung.

  • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen: bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
  • Liegt in Fahrtrichtung rechts ein baulich angelegter Radweg, gelten vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m.
  • Vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber.
  • Vor Bordsteinabsenkungen und dort, wo du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst.
  • Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wenn das Parken auf dem Gehweg durch Beschilderung oder Parkflächenmarkierung erlaubt ist.

Parkst du an diesen Stellen, kostet das 10 €, mit Behinderung 15 €. Parkst du dort länger als 3 Stunden, sind es 20 €, mit Behinderung 30 €.

Zwei Einmündungen rechts von oben: links ohne Radweg je 5 m vor und hinter der Einmündung, rechts mit baulich angelegtem Radweg rechts 8 m davor und 5 m dahinter, gemessen ab den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
Links 5 m davor und dahinter. Rechts mit baulich angelegtem Radweg: 8 m davor, 5 m dahinter. Orange Linien sind Messhilfen.

Rechts neben der Fahrbahn liegt kein Radweg. Du willst 4 m hinter einer Einmündung parken. Kein Schild ist zu sehen. Was gilt?

Du kennst jetzt die Grenze von 3 Minuten, ihre Ausnahmen und die Zone. Prüfe vor dem Abstellen immer Schild, Zusatzzeichen und Umgebung. In der nächsten Lektion geht es um Gebotszeichen, Einbahnstraßen und Sonderwege.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz19
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot
Absolutes Haltverbot
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot
Eingeschränktes Haltverbot
Verkehrszeichen: Parkscheibe
Parkscheibe
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts
Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts
Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts
Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links
Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung links
Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung links
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung links
Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung links
Verkehrszeichen: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Verkehrszeichen: Auf dem Seitenstreifen
Auf dem Seitenstreifen
Verkehrszeichen: Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei
Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei
Verkehrszeichen: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei
Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei
Verkehrszeichen: Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei
Verkehrszeichen: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Verkehrszeichen: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Verkehrszeichen: Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen
Parken mit Parkschein in gekennzeichneten Flächen
Verkehrszeichen: Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)
Zeitliche Beschränkung (16 - 18 h)
Verkehrszeichen: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 12 Abs. 2 und 3 (Halten, Parken, Parkverbote ohne Schild). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Lokale Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 13 Abs. 2 (Parkscheibe im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone: nur für die Zeit auf dem Zusatzzeichen). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__13.html
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 41 Abs. 2 (Zusatzzeichen beschränken Verbote, zum Beispiel zeitlich). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__41.html
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 39 Abs. 10 und 11 (Zusatzzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und für Carsharingfahrzeuge, Plakette innen an der Windschutzscheibe). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 11 Abs. 2 (Kennbuchstabe „E“ hinter der Erkennungsnummer). Stand: Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142, Kopie vom 21.10.2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__11.html
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 lfd. Nr. 61 bis 65 mit 63.1 bis 63.6, 64.1 und 64.2 (Geltungsbereich, Pfeile, mobile Haltverbote, absolutes und eingeschränktes Haltverbot, Zusatzzeichen, Zone). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage Nr. 52, 52.1, 52.2, 52.2.1 sowie 54, 54.1, 54.2, 54.2.1. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Lokale Kopie vom 21.10.2026.
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schemata: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.