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Der Kurs

  • 13 Lektionen
  • 4 Kapitel
  • 1 h 30 insgesamt
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Halteverbotsschild: Zeichen 283 absolutes Haltverbot erklärt

7 Min. LesezeitKapitel: Verkehrszeichen I: Aufbau, Gefahr- und VorschriftzeichenKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:22

  • Beim absoluten Haltverbot darfst du auf der Fahrbahn auch nicht kurz halten.
  • Es gilt nur auf der Straßenseite des Schildes. Es reicht bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf dieser Seite oder bis ein Verkehrszeichen für das Halten und Parken eine andere Regelung vorgibt.
  • Weiße Pfeile können Anfang, Fortsetzung und Ende der Verbotsstrecke zeigen. Ohne Pfeil gilt das Verbot ab dem Schild.
  • Zusatzzeichen können das Verbot auch oder nur auf den Seitenstreifen beziehen oder auf bestimmte Zeiten beschränken.
  • Ein mobiles Haltverbot hebt Schilder auf, die dort das Parken erlauben.

Die Bilder helfen dir, Pfeile, Straßenseite und Zusatzzeichen zusammen zu lesen.

Dein Freund wartet am Straßenrand, direkt neben dem Haltverbotsschild. Nur kurz einsteigen lassen? Beim roten Kreuz auf blauem Grund suchst du dafür eine erlaubte Stelle.

Darfst du im absoluten Haltverbot kurz halten?

Du erkennst das absolute Haltverbot am roten Kreuz. Das eingeschränkte Haltverbot hat nur einen roten Schrägbalken. Beide Schilder haben einen blauen Grund und einen roten Rand.

Links absolutes Haltverbot mit rotem Kreuz, rechts eingeschränktes Haltverbot mit einem roten Schrägbalken
Links absolutes Haltverbot, rechts eingeschränktes Haltverbot.
Definition. Halten ist eine gewollte Unterbrechung der Fahrt, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung wie Rot an der Ampel veranlasst ist. Das absolute Haltverbot verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Auch zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen darfst du dort nicht halten, selbst wenn es nur kurz dauert.

Beispiel: Du bleibst im Auto und wartest auf deinen Freund. Beim roten Kreuz ist schon dieses kurze Halten verboten. Wartest du dagegen vor einer roten Ampel oder im Stau, ist das kein Halten. Das verbietet das Schild nicht.

Parken beginnt, wenn du dein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hältst. Bei deinem wartenden Freund heißt das:

  • Er steigt nach 2 Minuten ein: Du hast gehalten.
  • Er braucht 5 Minuten, bis er einsteigt: Du hast geparkt, denn es dauert länger als 3 Minuten.
  • Du steigst aus und gehst ihm entgegen: Du hast geparkt, denn du hast dein Fahrzeug verlassen.

Im absoluten Haltverbot sind alle drei Fälle verboten. Beim eingeschränkten Haltverbot darfst du grundsätzlich bis zu 3 Minuten halten; mehr dazu in der nächsten Lektion.

In der Prüfung. Die Grenze von 3 Minuten gehört zum eingeschränkten Haltverbot. Übertrage sie nicht auf das absolute Haltverbot: Das rote Kreuz verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn, auch einen kurzen Halt zum Aussteigenlassen.
Rundes blaues Schild mit rotem Rand und rotem Kreuz
Das Schild neben deinem wartenden Freund.

Dein Freund wartet neben diesem Schild. Darfst du auf der Fahrbahn kurz halten, damit er einsteigt?

Verstößt du gegen das absolute Haltverbot, gelten im gewöhnlichen Fall diese Regelsätze, die üblichen Beträge im Bußgeldkatalog. Sie werden als Verwarnungsgeld erhoben. „Mit Behinderung“ heißt: Du behinderst dadurch jemand anderen.

  • Unerlaubtes Halten: 20 €, mit Behinderung 35 €.
  • Unerlaubtes Parken: 25 €, mit Behinderung 40 €.
  • Parken länger als 1 Stunde: 40 €, mit Behinderung 50 €.

Was bedeuten die weißen Pfeile?

Du suchst einen Platz am Straßenrand und siehst einen weißen Pfeil im Haltverbotsschild. Er zeigt, wo die Verbotsstrecke, also der Abschnitt mit dem Verbot, beginnt oder endet. Für rechts aufgestellte Schilder sehen die Varianten so aus:

Drei absolute Haltverbotsschilder für die rechte Straßenseite: Anfang mit Pfeil nach links, Mitte mit zwei Pfeilspitzen, Ende mit Pfeil nach rechts
Aufstellung rechts, von links gelesen: Anfang, Mitte, Ende.
  • Pfeil zur Fahrbahn: Hier beginnt das Verbot.
  • Pfeil von der Fahrbahn weg: Hier endet das Verbot.
  • Zwei Pfeilspitzen: Das Schild wiederholt das Verbot innerhalb der Strecke.

Der Pfeil ist kein Muss. Hat das Schild keinen Pfeil, gilt das Verbot ab dem Schild.

Stehen die Schilder links, etwa an der linken Seite einer Einbahnstraße, zeigen die Pfeile für Anfang und Ende in die jeweils andere Richtung.

Drei absolute Haltverbotsschilder für die linke Straßenseite: Anfang mit Pfeil nach rechts, Mitte mit zwei Pfeilspitzen, Ende mit Pfeil nach links
Aufstellung links, von links gelesen: Anfang, Mitte, Ende.
Merkhilfe. Lies den Pfeil immer zur Fahrbahn hin oder von ihr weg. „Links heißt Anfang“ funktioniert nur bei rechts aufgestellten Schildern. Mit zwei Pfeilspitzen gilt das Verbot weiter.
Straße von oben mit Gegenverkehr: Ein blaues Auto fährt auf der unteren Fahrbahnhälfte nach rechts. Rechts in seiner Fahrtrichtung stehen Anfang, Mitte und Ende des absoluten Haltverbots. Eine orange Klammer außerhalb der Fahrbahn kennzeichnet die Verbotsstrecke.
Die orange Klammer zeigt die Verbotsstrecke, keine Straßenmarkierung.
Absolutes Haltverbot mit einem weißen Pfeil, der nach rechts zeigt
Dieses Schild steht am rechten Straßenrand.

Du siehst dieses Schild am rechten Straßenrand. Was zeigt sein Pfeil?

Absolutes Haltverbot mit zwei weißen Pfeilspitzen
Dieses Schild steht innerhalb der Strecke.

Am Fahrbahnrand steht dieses Schild. Was sagen dir seine beiden Pfeilspitzen?

Auf welcher Seite und wie weit gilt das Verbot?

Rechts steht ein Haltverbotsschild, links sieht der Straßenrand frei aus. Das Schild gilt nur auf seiner Straßenseite. Gegenüber verbietet dieses Schild nichts. Andere Verbote gelten dort aber weiter.

Das Verbot gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Seite. Mündet eine Straße nur gegenüber ein, endet es dort nicht.

Zwei Straßenbilder von oben. Oben steht das Haltverbot unten rechts in Fahrtrichtung; eine Straße mündet nur gegenüber ein, das Verbot gilt weiter. Unten mündet eine Straße auf der beschilderten Seite ein und begrenzt die Verbotsstrecke.
Oben: Einmündung gegenüber, Verbot bleibt. Unten: Einmündung auf der Schildseite, Strecke endet.

Es endet auch, wenn ein Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr, also das Halten und Parken, eine andere Regelung vorgibt, zum Beispiel das Schild „Parken“.

Klassische Stolperfalle. Das Ende einer Haltverbotsstrecke macht nicht jeden Platz dahinter erlaubt. Allgemeine Halt- und Parkverbote gelten weiterhin, etwa vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.

Gilt das Schild auch auf dem Seitenstreifen?

Neben der Fahrbahn liegt ein Streifen, der Seitenstreifen. Er gehört nicht zur Fahrbahn. Das absolute Haltverbot allein verbietet das Halten auf der Fahrbahn.

Ein Zusatzzeichen, das kleine Schild darunter, kann den Bereich ändern: „Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen“ erweitert ihn, „Auf dem Seitenstreifen“ beschränkt ihn auf diesen Streifen.

Zwei absolute Haltverbotsschilder: links mit dem Zusatzzeichen Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen, rechts mit dem Zusatzzeichen Auf dem Seitenstreifen
Links: auch auf dem Seitenstreifen. Rechts: nur auf dem Seitenstreifen.
Drei Straßenabschnitte von oben mit Fahrbahn, Seitenstreifen und Gehweg. Ohne Zusatzzeichen betrifft das absolute Haltverbot die Fahrbahn. Mit dem Zusatzzeichen auch auf dem Seitenstreifen betrifft es beide Flächen. Mit Auf dem Seitenstreifen betrifft es nur den Seitenstreifen. Orange Flächen heben den jeweiligen Bereich auf der Schildseite hervor.
Orange zeigt nur den Bereich dieses Verbots. Andere Regeln gelten zusätzlich.
Merkhilfe. Beim Haltverbot entscheidet das Zusatzzeichen zwischen Fahrbahn, Fahrbahn und Seitenstreifen oder nur Seitenstreifen. Schau deshalb unter das runde Schild, bevor du den freien Platz daneben benutzt.
Absolutes Haltverbot mit dem Zusatzzeichen Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Die Kombination an deinem geplanten Halteplatz.

Welche Flächen erfasst dieses Haltverbot?

Gilt das Haltverbot rund um die Uhr?

Ein Zusatzzeichen kann das Verbot auch zeitlich beschränken. Dann gilt das Haltverbot nur an den genannten Tagen und zu den genannten Uhrzeiten.

Absolutes Haltverbot mit dem Zusatzzeichen Mo-Fr 16-18 h
Hier gilt das Haltverbot nur montags bis freitags von 16 bis 18 Uhr.

Am Samstag oder montags um 19 Uhr gilt das Haltverbot mit diesem Zusatzzeichen nicht. Steht kein solches Zusatzzeichen unter dem Schild, gilt das absolute Haltverbot zu jeder Zeit, auch nachts und am Wochenende.

Andere Zusatzzeichen lassen Ausnahmen zu. Die Ausnahme gilt nur für die Fahrzeuge oder Personen, die das Zusatzzeichen nennt.

Was gilt bei einem mobilen Haltverbot?

Du kennst eine Straße mit erlaubten Parkplätzen. Heute stehen dort mobile Haltverbotsschilder, die nur vorübergehend gelten. Das bisherige Schild „Parken“ reicht jetzt nicht mehr als Erlaubnis.

Links absolutes Haltverbot, rechts das blaue Schild Parken mit weißem P
Absolutes Haltverbot und „Parken“: Bei einem mobilen Verbot zählt die vorübergehende Regelung.

Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben. Prüfe deshalb die aktuelle Beschilderung und den Bereich, für den das mobile Verbot gilt.

An einer Straße steht das Schild „Parken“. Heute steht dort zusätzlich ein mobiles Haltverbot. Was gilt?

Was bedeutet die Zickzacklinie am Fahrbahnrand?

Du siehst eine weiße Zickzacklinie: die Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote. Sie kennzeichnet die räumliche Grenze eines bereits an anderer Stelle vorgeschriebenen Verbots.

Amtliche Darstellung einer grauen Straße mit weißer Zickzacklinie am Rand und einem Haltestellenschild mit grünem H
Amtliche Abbildung der Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, hier an einer Haltestelle.

Die Markierung kann ein Verbot bezeichnen, verlängern oder verkürzen. Innerhalb der Markierung darfst du weder halten noch parken.

Straße von oben: Rechts in Fahrtrichtung des blauen Autos steht ein absolutes Haltverbot. Eine weiße Zickzacklinie am unteren Fahrbahnrand kennzeichnet dessen Bereich.
Hier gehört die Markierung zu einem absoluten Haltverbot: kein Halten im markierten Bereich.

Wo ist Halten auch ohne Schild verboten?

Am Straßenrand steht kein Haltverbotsschild. Trotzdem kann die Stelle zum Halten ungeeignet und verboten sein. Die allgemeinen Haltverbote gelten auch ohne Schild:

  • an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen,
  • im Bereich scharfer Kurven,
  • auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, etwa an Autobahnanschlüssen,
  • auf Bahnübergängen,
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Beispiel: In einer scharfen Kurve ist der Straßenrand frei, und kein Schild steht da. Halten darfst du dort trotzdem nicht.

Du kannst jetzt die Verbotsstrecke und ihre Zusatzzeichen lesen. In der nächsten Lektion geht es genauer um das eingeschränkte Haltverbot und seine Ausnahmen.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz13
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot
Absolutes Haltverbot
Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot
Eingeschränktes Haltverbot
Verkehrszeichen: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Verkehrszeichen: Parken
Parken
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts
Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts
Absolutes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts
Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links
Absolutes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot - Mitte - Aufstellung links
Absolutes Haltverbot - Mitte - Aufstellung links
Verkehrszeichen: Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung links
Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung links
Verkehrszeichen: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Verkehrszeichen: Auf dem Seitenstreifen
Auf dem Seitenstreifen
Verkehrszeichen: Zeitliche Beschränkung (Mo - Fr, 16 - 18 h)
Zeitliche Beschränkung (Mo - Fr, 16 - 18 h)

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 1 Absatz 2 (Rücksicht: andere nicht behindern), § 2 Absatz 1 und 2 (Fahrbahn, Seitenstreifen und Rechtsverkehr), § 12 Absatz 1 und 2 (allgemeine Haltverbote und Parken), § 37 Absatz 2 Nr. 1 (Rot: Halt vor der Kreuzung), § 39 Absatz 5 (weiße Markierungen) und § 41 Absatz 2 (Standort der Vorschriftzeichen; Zusatzzeichen mit Beschränkungen und Ausnahmen). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 lfd. Nr. 61 (Straßenseite, Geltungsbereich, mobile Haltverbote, Pfeile), 62, 62.1 und 62.2 (absolutes Haltverbot und Seitenstreifen), 63 (eingeschränktes Haltverbot) und 73 (Grenzmarkierung). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 3 lfd. Nr. 7 (Zeichen Parken). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Absatz 1 und 2 (Verwarnungsgeld und Regelsätze), Anlage lfd. Nr. 51 und 51.1 (Halten: 20 und 35 Euro), 52 und 52.1 (Parken: 25 und 40 Euro), 52.2 und 52.2.1 (Parken länger als eine Stunde: 40 und 50 Euro). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Fassung vom 3. April 2025 (BAnz AT 09.04.2025 B2): zu § 12 Absatz 1 (Rn. 1, Begriff des Haltens), zu Zeichen 283 (Rn. 1, tages- oder wochenzeitliche Beschränkung durch Zusatzzeichen) und zu den Zeichen 283 und 286 (Rn. 1, Pfeil am Anfang der Verbotsstrecke). Kopie vom 21.10.2026.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.