Verkehrszeichen 250: Verbote für Fahrzeuge, Kraftwagen, Krafträder und Radverkehr
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:25
- Beim Verbot für Fahrzeuge aller Art darfst du auch mit dem Fahrrad nicht fahren. Schieben ist erlaubt.
- Beim Verbot der Einfahrt darfst du mit einem Fahrzeug hier nicht einfahren.
- Fahrzeugsymbole zeigen, wen das Verbot betrifft. Lies auch die Zusatzzeichen.
- Unterscheide zulässige Gesamtmasse und tatsächliche Masse. Bei der Breite zählen die Außenspiegel mit.
- Das Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t nimmt Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (Busse) aus.
Die Bilder helfen dir, ähnliche Verbote auseinanderzuhalten.
Vor dir steht ein Verbotsschild. Darfst du trotzdem weiterfahren? Das hängt von deinem Fahrzeug, deiner Ladung und der Tafel unter dem Schild ab.
Darfst du hier fahren oder nur schieben?
Du suchst eine Abkürzung. Vor dir steht „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ oder „Verbot der Einfahrt“. Beide schließen dein Auto aus.

Du darfst dort Fahrräder und Krafträder schieben. Auch Elektrokleinstfahrzeuge, etwa E-Scooter, darfst du schieben. Zu Fuß betrifft dich dieses Fahrzeugverbot nicht.
Ausgenommen sind außerdem Handfahrzeuge, Reiter, Menschen mit geführten Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
Beim Verbot der Einfahrt darfst du nicht in die betroffene Fahrbahn einfahren. Auch mit dem Fahrrad ist die Einfahrt ohne passende Ausnahme verboten.
Vor dir steht das Verbot für Fahrzeuge aller Art. Du bist mit dem Fahrrad unterwegs. Was ist erlaubt?
Welche Fahrzeuge sind gemeint?
Mal fährst du einen Personenkraftwagen, kurz Pkw, mal Mofa, mal E-Scooter. Dasselbe Schild trifft nicht jedes Mal dich. Das Symbol entscheidet, wen es erfasst. Vergleiche zuerst diese drei Verbote.

- Kraftwagen: Das Verbot gilt für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, also auch für dein Auto.
- Krafträder: Erfasst sind Motorräder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas.
- Kraftfahrzeuge: Dieses Verbot umfasst beide genannten Gruppen.
Du fährst ein Mofa. Vor dir steht das Verbot für Krafträder. Was gilt für dich?
Auf dem Rad oder zu Fuß treffen dich zwei andere Verbote: das Verbot für Radverkehr und das Verbot für Fußgänger.

Das Verbot für Radverkehr gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Mit deinem E-Scooter darfst du hier also ebenfalls nicht fahren.
Zwei weitere Zusatzzeichen schaffen Ausnahmen. Vergleiche, wen sie vom Verbot ausnehmen.

Links steht „Radverkehr frei“ unter dem Verbot der Einfahrt, wie in der Lektion Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen. Mit dem E-Scooter darfst du hier einfahren, mit dem Auto nicht. Auch „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ würde dir die Einfahrt erlauben.
Rechts sind elektrisch betriebene Fahrzeuge ausgenommen, etwa Autos mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens. Mit dem E-Scooter hilft dir dieses Zusatzzeichen nicht: Unter dem Verbot für Kraftfahrzeuge brauchst du „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.
Du fährst einen E-Scooter. Vor dir steht das Verbot der Einfahrt mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Was gilt für dich?
Ein gleichartiges Schild kann mit anderen Symbolen andere Verkehrsarten verbieten, etwa Reiter, Busse oder einen Pkw mit Anhänger. Zwei solcher Verbote können auch auf einem Schild stehen. Lies dann beide Symbole.

Welches Gewicht zählt beim Lastwagensymbol?
Du siehst das Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, einmal ohne und einmal mit einem Zusatzzeichen zur Masse.

Die zulässige Gesamtmasse ist das höchstens erlaubte Gesamtgewicht. Das Verbot erfasst Kraftfahrzeuge über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger sowie Zugmaschinen.
Steht eine Masse auf dem Zusatzzeichen, gilt das Verbot nur oberhalb dieser Grenze. Dabei zählt die zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger.
Beispiel: Steht nur „7,5 t“ darunter, liegt ein Fahrzeug mit genau 7,5 t zulässiger Gesamtmasse noch nicht über der Grenze. Eine leere Ladefläche verändert die zulässige Gesamtmasse nicht.
Missachtest du eines dieser Fahrzeugverbote, gilt ein Regelsatz, der normale Betrag im Bußgeldkatalog. Er geht von gewöhnlichen Umständen und von fahrlässigem Handeln aus, also aus Unachtsamkeit, nicht mit Absicht:
- 100 €: Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, außer Pkw und Kraftomnibusse.
- 55 €: zum Beispiel Pkw mit Anhänger und Kraftomnibusse.
- 50 €: andere Kraftfahrzeuge, etwa dein Pkw ohne Anhänger.
- 25 €: als Radfahrer.
Diese Beträge gelten für das Verbot für Fahrzeuge aller Art und für die Verbote für Kraftwagen, schwere Kraftfahrzeuge, Radverkehr, Krafträder und Kraftfahrzeuge. Für das Verbot der Einfahrt gilt ein eigener Regelsatz: 50 €, als Radfahrer 20 €.
Das Lastwagensymbol steht ohne Zusatzzeichen da. Welche Fahrzeuge nimmt dieses Verbot aus?
Passt dein Fahrzeug mit seiner Ladung durch?
Du ziehst einen Anhänger. Vor einer Brücke begrenzen Schilder die tatsächliche Masse oder Achslast. Jetzt zählt das wirkliche Gewicht, einschließlich Ladung.

Überschreitest du die angegebene tatsächliche Grenze für Masse, Achslast, Breite, Höhe oder Länge, darfst du nicht weiterfahren. Für das Missachten eines solchen Verbots beträgt der Regelsatz 40 €.
Bei einer Fahrzeugkombination zählt für die tatsächliche Masse jedes Fahrzeug einzeln: Auto und Anhänger werden getrennt betrachtet, nicht zusammen.
Hast du etwas auf dem Dach oder einen Anhänger dabei, prüfst du auch die Zeichen für tatsächliche Höhe und Länge.

Zur tatsächlichen Breite gehören die Außenspiegel. Bei der Länge zählt für Fahrzeugkombinationen die Gesamtlänge.
Ist ein Zeichen für Masse, Achslast, Breite oder Höhe in eine Tafel mit den einzelnen Fahrstreifen eingebaut, gilt das Verbot nur für den Fahrstreifen, für den es angeordnet ist.
Missachtest du eine Höhenbeschränkung vorsätzlich, also bewusst, und ist die Straße zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen wie eine Absperrschranke gekennzeichnet, beträgt der Regelsatz 500 € und 2 Monate Fahrverbot.
Welche Breite vergleichst du mit einer ausgeschilderten Breitenbegrenzung?
Kann auch deine Ladung die Fahrt verbieten?
Manchmal sperrt nicht dein Fahrzeug die Straße, sondern das, was du geladen hast. Zwei Verbote knüpfen daran.

Das linke Verbot trifft nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, also Fahrzeuge, die wegen ihrer Ladung besonders gekennzeichnet sein müssen. Ohne solche Ladung bist du nicht gemeint.
Das rechte Verbot kann dich eher treffen: Mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung darfst du die Straße nicht benutzen. Beispiel: Auf deinem Anhänger stehen Kanister mit wassergefährdender Flüssigkeit, zusammen mehr als 20 l. Dann wählst du eine andere Strecke.
Was musst du vor einer Umweltzone prüfen?
Dein Ziel liegt in einer Umweltzone. Zwei Zeichen rahmen sie ein: eines am Beginn, eines am Ende. Ein Zusatzzeichen kann bestimmte Fahrzeuge mit Plakette freistellen.

Innerhalb der Zone ist Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich verboten. Ausnahmen können durch Zusatzzeichen, eine allgemeine behördliche Regelung oder eine Erlaubnis im Einzelfall gelten.
Das Zusatzzeichen nimmt Fahrzeuge mit einer Plakette in der angezeigten Farbe aus. Im Bild brauchst du für diese Ausnahme eine grüne Plakette am Fahrzeug.
Es gibt auch gesetzliche Ausnahmen, etwa für Fahrzeuge zur Beförderung blinder Menschen oder schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Gilt keine Ausnahme für dich, darfst du mit dem Auto nicht in die Zone.
Was verlangen Wendeverbot, Mindestabstand und Schneeketten?
Du hast dich verfahren und willst wenden. Beim „Verbot des Wendens“ darfst du das an dieser Stelle nicht. Such dir einen anderen Weg. Das zweite Zeichen schreibt einen Mindestabstand zum Vordermann vor.

Das Abstandszeichen gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen gegenüber vorausfahrenden Kraftfahrzeugen gleicher Art. Pkw und Kraftomnibusse sind ausgenommen, du bist als Autofahrer also nicht gemeint.
Auf einer winterlichen Straße begegnet dir „Schneeketten vorgeschrieben“.

Du kannst jetzt Fahrzeugart, Masse und Maße unterscheiden. In der nächsten Lektion lernst du das absolute Haltverbot kennen.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz26


























Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.