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Der Kurs

  • 12 Lektionen
  • 4 Kapitel
  • 1 h 23 insgesamt
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Verkehrszeichen 250: Verbote für Fahrzeuge, Kraftwagen, Krafträder und Radverkehr

7 Min. LesezeitKapitel: Verkehrszeichen I: Aufbau, Gefahr- und VorschriftzeichenKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:25

  • Beim Verbot für Fahrzeuge aller Art darfst du auch mit dem Fahrrad nicht fahren. Schieben ist erlaubt.
  • Beim Verbot der Einfahrt darfst du mit einem Fahrzeug hier nicht einfahren.
  • Fahrzeugsymbole zeigen, wen das Verbot betrifft. Lies auch die Zusatzzeichen.
  • Unterscheide zulässige Gesamtmasse und tatsächliche Masse. Bei der Breite zählen die Außenspiegel mit.
  • Das Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t nimmt Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (Busse) aus.

Die Bilder helfen dir, ähnliche Verbote auseinanderzuhalten.

Vor dir steht ein Verbotsschild. Darfst du trotzdem weiterfahren? Das hängt von deinem Fahrzeug, deiner Ladung und der Tafel unter dem Schild ab.

Darfst du hier fahren oder nur schieben?

Du suchst eine Abkürzung. Vor dir steht „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ oder „Verbot der Einfahrt“. Beide schließen dein Auto aus.

Links das Verbot für Fahrzeuge aller Art, rechts das Verbot der Einfahrt
Links: Verbot für Fahrzeuge aller Art. Rechts: Verbot der Einfahrt.
Definition. Ein Verkehrsverbot untersagt die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise. Je nach Zeichen trifft es alle Fahrzeuge, bestimmte Fahrzeugarten oder, beim Verbot für Fußgänger, Menschen zu Fuß. Beim Verbot für Fahrzeuge aller Art ist deshalb auch Radfahren verboten.

Du darfst dort Fahrräder und Krafträder schieben. Auch Elektrokleinstfahrzeuge, etwa E-Scooter, darfst du schieben. Zu Fuß betrifft dich dieses Fahrzeugverbot nicht.

Ausgenommen sind außerdem Handfahrzeuge, Reiter, Menschen mit geführten Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.

Beim Verbot der Einfahrt darfst du nicht in die betroffene Fahrbahn einfahren. Auch mit dem Fahrrad ist die Einfahrt ohne passende Ausnahme verboten.

Straße von oben: Dein blaues Auto steht rechts vor dem seitlich aufgestellten Verbot der Einfahrt. Eine gestrichelte blaue Linie endet vor dem Schild. Der obere Straßenabschnitt ist mit Hier nicht einfahren beschriftet.
Auch bei freier Straße darfst du an dieser Stelle nicht einfahren.

Vor dir steht das Verbot für Fahrzeuge aller Art. Du bist mit dem Fahrrad unterwegs. Was ist erlaubt?

Welche Fahrzeuge sind gemeint?

Mal fährst du einen Personenkraftwagen, kurz Pkw, mal Mofa, mal E-Scooter. Dasselbe Schild trifft nicht jedes Mal dich. Das Symbol entscheidet, wen es erfasst. Vergleiche zuerst diese drei Verbote.

Von links: Verbot für Kraftwagen, Verbot für Krafträder und Verbot für Kraftfahrzeuge
Von links: Kraftwagen, Krafträder, beide Fahrzeuggruppen zusammen.
  • Kraftwagen: Das Verbot gilt für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, also auch für dein Auto.
  • Krafträder: Erfasst sind Motorräder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas.
  • Kraftfahrzeuge: Dieses Verbot umfasst beide genannten Gruppen.

Du fährst ein Mofa. Vor dir steht das Verbot für Krafträder. Was gilt für dich?

Auf dem Rad oder zu Fuß treffen dich zwei andere Verbote: das Verbot für Radverkehr und das Verbot für Fußgänger.

Links Verbot für Radverkehr, rechts Verbot für Fußgänger
Links ist Radverkehr verboten, rechts Fußgängerverkehr.

Das Verbot für Radverkehr gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Mit deinem E-Scooter darfst du hier also ebenfalls nicht fahren.

Klassische Stolperfalle. Du stehst mit einem E-Scooter vor dem Verbot für Kraftwagen, Krafträder oder Kraftfahrzeuge. Dass du kein Auto und kein Motorrad fährst, reicht als Ausnahme nicht. Du darfst dort nur fahren, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ darunter steht.

Zwei weitere Zusatzzeichen schaffen Ausnahmen. Vergleiche, wen sie vom Verbot ausnehmen.

Links Verbot der Einfahrt mit einem Zusatzzeichen darunter, das ein Fahrrad und das Wort frei zeigt, rechts Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatzzeichen Elektrofahrzeuge frei
Links: Verbot der Einfahrt mit „Radverkehr frei“. Rechts: Verbot für Kraftfahrzeuge mit „Elektrofahrzeuge frei“.

Links steht „Radverkehr frei“ unter dem Verbot der Einfahrt, wie in der Lektion Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen. Mit dem E-Scooter darfst du hier einfahren, mit dem Auto nicht. Auch „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ würde dir die Einfahrt erlauben.

Rechts sind elektrisch betriebene Fahrzeuge ausgenommen, etwa Autos mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens. Mit dem E-Scooter hilft dir dieses Zusatzzeichen nicht: Unter dem Verbot für Kraftfahrzeuge brauchst du „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

Du fährst einen E-Scooter. Vor dir steht das Verbot der Einfahrt mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Was gilt für dich?

Ein gleichartiges Schild kann mit anderen Symbolen andere Verkehrsarten verbieten, etwa Reiter, Busse oder einen Pkw mit Anhänger. Zwei solcher Verbote können auch auf einem Schild stehen. Lies dann beide Symbole.

Von links: Verbot für Reiter, Verbot für Kraftomnibusse und Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Von links: Reiter, Kraftomnibusse, Pkw mit Anhänger.

Welches Gewicht zählt beim Lastwagensymbol?

Du siehst das Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, einmal ohne und einmal mit einem Zusatzzeichen zur Masse.

Links Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, rechts dasselbe Zeichen mit dem Zusatzzeichen 7,5 t darunter
Links gilt die Grundregel. Rechts beschränkt „7,5 t“ das Verbot.

Die zulässige Gesamtmasse ist das höchstens erlaubte Gesamtgewicht. Das Verbot erfasst Kraftfahrzeuge über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger sowie Zugmaschinen.

In der Prüfung. Vom Verbot mit dem Lastwagensymbol sind Pkw und Kraftomnibusse ausgenommen. Schau deshalb auf die Fahrzeugart. Das Gewicht allein beantwortet die Frage nicht.

Steht eine Masse auf dem Zusatzzeichen, gilt das Verbot nur oberhalb dieser Grenze. Dabei zählt die zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger.

Beispiel: Steht nur „7,5 t“ darunter, liegt ein Fahrzeug mit genau 7,5 t zulässiger Gesamtmasse noch nicht über der Grenze. Eine leere Ladefläche verändert die zulässige Gesamtmasse nicht.

Missachtest du eines dieser Fahrzeugverbote, gilt ein Regelsatz, der normale Betrag im Bußgeldkatalog. Er geht von gewöhnlichen Umständen und von fahrlässigem Handeln aus, also aus Unachtsamkeit, nicht mit Absicht:

  • 100 €: Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, außer Pkw und Kraftomnibusse.
  • 55 €: zum Beispiel Pkw mit Anhänger und Kraftomnibusse.
  • 50 €: andere Kraftfahrzeuge, etwa dein Pkw ohne Anhänger.
  • 25 €: als Radfahrer.

Diese Beträge gelten für das Verbot für Fahrzeuge aller Art und für die Verbote für Kraftwagen, schwere Kraftfahrzeuge, Radverkehr, Krafträder und Kraftfahrzeuge. Für das Verbot der Einfahrt gilt ein eigener Regelsatz: 50 €, als Radfahrer 20 €.

Das Lastwagensymbol steht ohne Zusatzzeichen da. Welche Fahrzeuge nimmt dieses Verbot aus?

Passt dein Fahrzeug mit seiner Ladung durch?

Du ziehst einen Anhänger. Vor einer Brücke begrenzen Schilder die tatsächliche Masse oder Achslast. Jetzt zählt das wirkliche Gewicht, einschließlich Ladung.

Links das Zeichen Tatsächliche Masse, rechts Tatsächliche Achslast, jeweils mit einem Beispielwert
Links: tatsächliche Masse. Rechts: tatsächliche Achslast, also die Last auf einer Achse.

Überschreitest du die angegebene tatsächliche Grenze für Masse, Achslast, Breite, Höhe oder Länge, darfst du nicht weiterfahren. Für das Missachten eines solchen Verbots beträgt der Regelsatz 40 €.

Bei einer Fahrzeugkombination zählt für die tatsächliche Masse jedes Fahrzeug einzeln: Auto und Anhänger werden getrennt betrachtet, nicht zusammen.

Hast du etwas auf dem Dach oder einen Anhänger dabei, prüfst du auch die Zeichen für tatsächliche Höhe und Länge.

Links das Zeichen Tatsächliche Höhe, rechts Tatsächliche Länge, jeweils mit einem Beispielwert
Links: tatsächliche Höhe. Rechts: tatsächliche Länge. Die Ladung zählt mit.

Zur tatsächlichen Breite gehören die Außenspiegel. Bei der Länge zählt für Fahrzeugkombinationen die Gesamtlänge.

Zwei Ansichten von oben: Links zeigt eine Maßlinie die Breite eines Autos einschließlich beider Außenspiegel. Rechts umfasst eine Maßlinie die Gesamtlänge von Auto, Verbindung und Anhänger. Es sind keine Zahlen angegeben.
Die Spiegel zählen zur Breite. Bei Auto und Anhänger zählt die gesamte Länge.

Ist ein Zeichen für Masse, Achslast, Breite oder Höhe in eine Tafel mit den einzelnen Fahrstreifen eingebaut, gilt das Verbot nur für den Fahrstreifen, für den es angeordnet ist.

Missachtest du eine Höhenbeschränkung vorsätzlich, also bewusst, und ist die Straße zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen wie eine Absperrschranke gekennzeichnet, beträgt der Regelsatz 500 € und 2 Monate Fahrverbot.

Merkhilfe. Bei einer Maßbeschränkung prüfst du Fahrzeug und Ladung. Rechne bei der Breite die Spiegel mit ein und bei einem Gespann die gesamte Länge.

Welche Breite vergleichst du mit einer ausgeschilderten Breitenbegrenzung?

Kann auch deine Ladung die Fahrt verbieten?

Manchmal sperrt nicht dein Fahrzeug die Straße, sondern das, was du geladen hast. Zwei Verbote knüpfen daran.

Links Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, rechts Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Links: kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte. Rechts: wassergefährdende Ladung.

Das linke Verbot trifft nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern, also Fahrzeuge, die wegen ihrer Ladung besonders gekennzeichnet sein müssen. Ohne solche Ladung bist du nicht gemeint.

Das rechte Verbot kann dich eher treffen: Mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung darfst du die Straße nicht benutzen. Beispiel: Auf deinem Anhänger stehen Kanister mit wassergefährdender Flüssigkeit, zusammen mehr als 20 l. Dann wählst du eine andere Strecke.

Was musst du vor einer Umweltzone prüfen?

Dein Ziel liegt in einer Umweltzone. Zwei Zeichen rahmen sie ein: eines am Beginn, eines am Ende. Ein Zusatzzeichen kann bestimmte Fahrzeuge mit Plakette freistellen.

Links Beginn einer Umweltzone mit dem Zusatzzeichen zur Freistellung von Fahrzeugen mit grüner Plakette, rechts Ende der Umweltzone
Links: Beginn der Umweltzone mit Freistellung für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Rechts: Ende der Umweltzone.

Innerhalb der Zone ist Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich verboten. Ausnahmen können durch Zusatzzeichen, eine allgemeine behördliche Regelung oder eine Erlaubnis im Einzelfall gelten.

Das Zusatzzeichen nimmt Fahrzeuge mit einer Plakette in der angezeigten Farbe aus. Im Bild brauchst du für diese Ausnahme eine grüne Plakette am Fahrzeug.

Es gibt auch gesetzliche Ausnahmen, etwa für Fahrzeuge zur Beförderung blinder Menschen oder schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Gilt keine Ausnahme für dich, darfst du mit dem Auto nicht in die Zone.

Was verlangen Wendeverbot, Mindestabstand und Schneeketten?

Du hast dich verfahren und willst wenden. Beim „Verbot des Wendens“ darfst du das an dieser Stelle nicht. Such dir einen anderen Weg. Das zweite Zeichen schreibt einen Mindestabstand zum Vordermann vor.

Links Verbot des Wendens, rechts Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes
Links: Wenden verboten. Rechts: den angegebenen Mindestabstand einhalten.

Das Abstandszeichen gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen gegenüber vorausfahrenden Kraftfahrzeugen gleicher Art. Pkw und Kraftomnibusse sind ausgenommen, du bist als Autofahrer also nicht gemeint.

Auf einer winterlichen Straße begegnet dir „Schneeketten vorgeschrieben“.

Das offizielle Zeichen Schneeketten vorgeschrieben
Schneeketten vorgeschrieben: Nur mit Schneeketten darfst du weiterfahren.
In der Prüfung. Du darfst die Straße nur mit Schneeketten befahren. Mit Schneeketten gilt für Kraftfahrzeuge höchstens 50 km/h, auch unter günstigsten Umständen.

Du kannst jetzt Fahrzeugart, Masse und Maße unterscheiden. In der nächsten Lektion lernst du das absolute Haltverbot kennen.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz26
Verkehrszeichen: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftwagen
Verbot für Kraftwagen
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verkehrszeichen: Verbot für Radverkehr
Verbot für Radverkehr
Verkehrszeichen: Verbot für Krafträder
Verbot für Krafträder
Verkehrszeichen: Verbot für Fußgänger
Verbot für Fußgänger
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge
Verbot für Kraftfahrzeuge
Verkehrszeichen: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Verkehrszeichen: Tatsächliche Masse (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Tatsächliche Masse (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Tatsächliche Achslast (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Tatsächliche Achslast (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Tatsächliche Höhe (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Tatsächliche Höhe (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Tatsächliche Länge (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Tatsächliche Länge (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Verbot der Einfahrt
Verbot der Einfahrt
Verkehrszeichen: Schneeketten vorgeschrieben
Schneeketten vorgeschrieben
Verkehrszeichen: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Verkehrszeichen: Verbot des Wendens
Verbot des Wendens
Verkehrszeichen: Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Verkehrszeichen: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Verkehrszeichen: Massenangabe - 7,5 t
Massenangabe - 7,5 t
Verkehrszeichen: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - grüne Plakette
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 BImSchG - grüne Plakette
Verkehrszeichen: Radverkehr frei
Radverkehr frei
Verkehrszeichen: Elektrofahrzeuge frei
Elektrofahrzeuge frei
Verkehrszeichen: Verbot für Reiter
Verbot für Reiter
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftomnibusse
Verbot für Kraftomnibusse
Verkehrszeichen: Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 lfd. Nr. 26 bis 48; § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a und b (Fahrzeuggruppen) sowie Abs. 4 (Schneeketten); § 39 Abs. 7 (Sinnbilder) und Abs. 10 (elektrisch betriebene Fahrzeuge); Anlage 4 lfd. Nr. 1 (Absperrschranke). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Kopie vom 21.10.2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_4.html
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 12 Abs. 1 bis 3 (Verkehrsverbote). Stand: Art. 2 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Kopie vom 21.10.2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/__12.html
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 1 und 2 sowie Anlage Nr. 141 bis 141.4, 142, 142a, 143 und 250a. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Kopie vom 21.10.2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 11 Abs. 2 (Kennbuchstabe „E“). Stand: Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 142, Kopie vom 21.10.2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__11.html
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schema: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.