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Der Kurs

  • 15 Lektionen
  • 5 Kapitel
  • 1 h 47 insgesamt
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Einbahnstraße-Schild und Fahrtrichtungszeichen: Zeichen 209 bis 245

8 Min. LesezeitKapitel: Verkehrszeichen I: Aufbau, Gefahr- und VorschriftzeichenKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:25

  • Bei vorgeschriebener Fahrtrichtung folgst du den Pfeilen.
  • Eine Einbahnstraße befährst du nur in Pfeilrichtung. Ein Zusatzzeichen kann Radverkehr in Gegenrichtung zulassen.
  • In Einbahnstraßen darfst du auch links halten und parken. Andere Verbote gelten weiter.
  • Sonderwege und Bussonderfahrstreifen sind für bestimmte Verkehrsarten reserviert. Lies die Zusatzzeichen mit.
  • An Haltestellen gilt ein Parkverbot bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen.

Die Bilder zeigen dir die Pfeile, die Ausnahmen und die Unterschiede zwischen den Sonderwegen.

Du willst links abbiegen, doch der blaue Pfeil zeigt nach rechts. Jetzt bestimmt das Schild deinen Weg. Auch bei einer leeren Straße musst du ihm folgen.

Welche Richtung musst du fahren?

Vor einer Kreuzung siehst du „Rechts“, „Hier rechts“ oder „Geradeaus oder rechts“. Diese Zeichen für die vorgeschriebene Fahrtrichtung schreiben vor, wohin du mit deinem Fahrzeug fahren musst.

Drei blaue runde Schilder mit Pfeilen: rechts, hier rechts, geradeaus oder rechts.
Von links: Rechts, Hier rechts, Geradeaus oder rechts.
  • Rechts: Du musst nach rechts abbiegen.
  • Hier rechts: Du musst genau hier nach rechts abbiegen.
  • Geradeaus oder rechts: Du darfst zwischen diesen Richtungen wählen. Links abbiegen ist nicht erlaubt.

Diese Zeichen gibt es auch für andere Richtungen, zum Beispiel nach links.

Definition. Eine vorgeschriebene Fahrtrichtung ist eine Anordnung, der du folgen musst: Du fährst nur in eine Richtung, die das Zeichen zeigt. Schlägt dein Navigationsgerät eine andere Route vor, ändert das nichts daran.

Auch wenn das Schild dir die Richtung vorschreibt, kündigst du das Abbiegen rechtzeitig mit dem Blinker an.

„Rechts vorbei“ und „Links vorbei“ schreiben die Seite der Vorbeifahrt vor, zum Beispiel an einer Verkehrsinsel. Du fährst auf der Seite vorbei, die der Pfeil zeigt.

Zwei blaue runde Schilder mit schrägen Pfeilen, links nach rechts unten, rechts nach links unten.
Links: Rechts vorbei. Rechts: Links vorbei.

Stell dir vor, links neben der Insel ist mehr Platz. Bei „Rechts vorbei“ fährst du trotzdem rechts an ihr vorbei.

Das Schild schreibt „Geradeaus oder rechts“ vor. Deine Route führt nach links. Was tust du?

Was gilt in einer Einbahnstraße?

Du biegst in eine Straße ein und siehst das längliche Schild „Einbahnstraße“. Sein Pfeil bestimmt die Fahrtrichtung auf der Fahrbahn.

Zwei längliche blaue Einbahnstraßenschilder, links mit Pfeil nach links, rechts mit Pfeil nach rechts.
Einbahnstraße: Der Pfeil zeigt die erlaubte Fahrtrichtung.

Du darfst die Einbahnstraße nur in Pfeilrichtung befahren. Auch hier fährst du möglichst weit rechts, selbst wenn die linke Seite frei ist.

Sind innerorts mehrere Fahrstreifen für deine Richtung markiert, darfst du mit dem Auto den Fahrstreifen frei wählen.

Vor dem Abbiegen ordnest du dich rechtzeitig ein. Willst du in einer Einbahnstraße nach links abbiegen, ordnest du dich möglichst weit links ein. Zum Rechtsabbiegen ordnest du dich weiterhin möglichst weit rechts ein.

Beim Halten und Parken gibt es eine Ausnahme: In einer Einbahnstraße darfst du auch links halten und parken.

Straße von oben: Ein graues Auto parkt am oberen linken Rand in Fahrtrichtung, eines am unteren rechten Rand. Ein blaues Auto fährt nach rechts, wie der Pfeil des Einbahnstraßenschilds.
Links und rechts parken ist hier erlaubt, sofern kein anderes Verbot gilt.

Andere Halt- und Parkverbote bleiben bestehen. Vor einer Grundstückseinfahrt darfst du zum Beispiel auch in einer Einbahnstraße nicht parken.

Merkhilfe. In der Einbahnstraße gilt: Gefahren wird nur in Pfeilrichtung. Geparkt werden darf links und rechts, solange kein anderes Verbot gilt.

In einer Einbahnstraße ist links eine Lücke frei, ein Verbotszeichen siehst du nicht. Darfst du dort parken?

Kann dir trotzdem ein Fahrrad entgegenkommen?

Unter „Einbahnstraße“ hängt manchmal ein Zusatzzeichen mit Fahrrad und gegenläufigen Pfeilen. Es zeigt: Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen.

Einbahnstraßenschild mit Pfeil nach rechts und darunter ein weißes Zusatzzeichen mit Fahrrad und zwei gegenläufigen Pfeilen.
Einbahnstraße mit Zusatzzeichen: Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen.

Dann musst du beim Einbiegen und im weiteren Verlauf auf entgegenkommenden Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel E-Scooter) achten. Schau deshalb auch in die Richtung, aus der keine Autos kommen dürfen.

Einbahnstraße von oben: Das blaue Auto fährt auf der unteren rechten Straßenseite nach rechts. Ein Fahrrad kommt auf der oberen Seite entgegen. Das Einbahnstraßenschild trägt das Zusatzzeichen für Radverkehr in Gegenrichtung.
Mit diesem Zusatzzeichen musst du auch innerhalb der Einbahnstraße auf entgegenkommenden Radverkehr achten.
Klassische Stolperfalle. Das Zusatzzeichen unter „Einbahnstraße“ erlaubt dir mit dem Auto keine Fahrt gegen den Pfeil. Es zeigt an, dass Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen ist. Achte auch auf entgegenkommende Elektrokleinstfahrzeuge.

Ein Radfahrer kommt aus einer so freigegebenen Einbahnstraße von rechts. Die Freigabe ändert nichts an „rechts vor links“. Gibt es keine besondere Vorfahrtregelung, lässt du ihn zuerst fahren.

Einmündung von oben: Dein blaues Auto wartet unten rechts auf seiner Fahrbahnseite. Ein Radfahrer kommt aus der Straße rechts entgegen deren Einbahnrichtung. Einbahnstraßenschild und Zusatzzeichen erlauben den Radverkehr in Gegenrichtung. Es gibt keine besondere Vorfahrtregelung.
Der Radfahrer kommt von rechts. Du wartest.

Rechts vor links gilt auch für den Radfahrer selbst: Ein Fahrzeug von seiner rechten Seite muss er durchlassen. Mündet die freigegebene Einbahnstraße in eine Vorfahrtstraße, muss er dort Vorfahrt gewähren.

Ohne Vorfahrtzeichen kommt von rechts ein Radfahrer aus einer für Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße. Wer fährt zuerst?

Für wen sind die Sonderwege bestimmt?

Neben der Straße verläuft ein eigener Weg, ein Sonderweg. Die Schilder „Radweg“, „Reitweg“ und „Gehweg“ zeigen, wer ihn benutzen darf.

Drei blaue runde Schilder zeigen von links ein Fahrrad, einen Reiter und Fußgänger.
Von links: Radweg, Reitweg, Gehweg.
  • Radweg: Mit dem Fahrrad musst du den beschilderten Radweg deiner Fahrtrichtung benutzen.
  • Reitweg: Wer reitet oder ein Pferd führt, muss diesen Weg benutzen.
  • Gehweg: Er ist für den Fußverkehr bestimmt. Mit dem Auto darfst du ihn ohne entsprechende Freigabe nicht befahren.

Auch Rad- und Reitwege sind grundsätzlich für anderen Verkehr gesperrt. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen jedoch Mofas und E-Bikes Radwege benutzen. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter dürfen baulich angelegte Radwege innerorts und außerorts befahren.

Erlaubt ein Zusatzzeichen eine andere Verkehrsart, muss diese auf den Rad- oder Reitverkehr Rücksicht nehmen. Wer dort mit einem Fahrzeug fährt, passt seine Geschwindigkeit nötigenfalls an.

„Gemeinsamer Geh- und Radweg“ und „Getrennter Rad- und Gehweg“ ordnen ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht an: Mit dem Fahrrad musst du den vorgesehenen Weg benutzen.

Links ein blaues Schild mit Fußgängern über einem Fahrrad und waagerechter Trennung. Rechts ein Schild mit Fahrrad links und Fußgängern rechts, senkrecht getrennt.
Links: Gemeinsamer Geh- und Radweg. Rechts: Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links.

Auf dem gemeinsamen Weg darfst du mit dem Fahrrad Fußgänger weder gefährden noch behindern. Passe deine Geschwindigkeit an sie an, wenn es erforderlich ist.

Ist auf dem gemeinsamen Weg anderer Verkehr zugelassen, muss er auf Fußgänger und Radverkehr Rücksicht nehmen. Wenn nötig, muss er seine Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen.

Auf dem getrennten Weg benutzt du den Radwegteil. Zugelassener anderer Fahrzeugverkehr darf nur diesen Teil befahren. Er muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und seine Geschwindigkeit nötigenfalls anpassen.

In der Prüfung. Benutzungspflichtig ist ein Radweg nur mit einem der blauen Zeichen „Radweg“, „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder „Getrennter Rad- und Gehweg“. Rechte Radwege ohne diese Zeichen darfst du benutzen. Für linke Radwege ohne diese Zeichen brauchst du das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“.

Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ kann allein einen linken Radweg freigeben oder unter einem Gehwegschild stehen. Lies deshalb immer die ganze Kombination.

Links das allein stehende Zusatzzeichen Radverkehr frei. Rechts das blaue Gehwegschild mit Radverkehr frei darunter.
Links: Radverkehr frei. Rechts: Gehweg mit Radverkehr frei.

Auf dem so freigegebenen Gehweg fährst du mit dem Fahrrad nur mit Schrittgeschwindigkeit, also so schnell, wie man geht. Du darfst Fußgänger weder gefährden noch behindern und musst warten, wenn nötig.

Beispiel: Zwei Menschen gehen nebeneinander auf diesem Gehweg. Reicht der Platz nicht zum gefahrlosen Vorbeifahren, wartest du.

Mit dem E-Scooter darfst du diesen Gehweg nicht befahren: „Radverkehr frei“ gilt hier nur für den Radverkehr. Unter dem Verbot der Einfahrt lässt dasselbe Zusatzzeichen auch E-Scooter durch, wie die Lektion Verbotszeichen zeigt.

Du fährst mit dem Fahrrad auf einem Gehweg mit „Radverkehr frei“. Wie schnell darfst du fahren?

Darfst du in eine Fußgängerzone fahren?

Vor einer Einkaufsstraße steht „Beginn einer Fußgängerzone“. Das Endzeichen zeigt, wo die Fußgängerzone endet.

Zwei rechteckige Schilder mit Fußgängersymbol und ZONE, das rechte grau und durchgestrichen.
Links: Beginn einer Fußgängerzone. Rechts: Ende einer Fußgängerzone.

Die Zone ist für den Fußverkehr bestimmt. Anderer Verkehr darf sie nur mit entsprechender Freigabe benutzen. Auch ohne Schranke darfst du nicht einfach hineinfahren.

Darfst du durch ein Zusatzzeichen hineinfahren, gilt Schrittgeschwindigkeit. Du darfst Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, musst du warten. Mit dem E-Scooter gilt hier dasselbe wie auf dem Gehweg: „Radverkehr frei“ reicht dafür nicht.

Wer darf den Bussonderfahrstreifen benutzen?

Du stehst im Verkehr, rechts ist ein Fahrstreifen frei. Das Schild „Bussonderfahrstreifen“ (im Alltag: Busspur) reserviert ihn für bestimmte Fahrzeuge. Das Zusatzzeichen „Taxi frei“ erweitert diese Erlaubnis.

Links das blaue runde Schild Bussonderfahrstreifen. Rechts dasselbe Schild mit Taxi frei darunter.
Links: Bussonderfahrstreifen. Rechts: Bussonderfahrstreifen mit Taxi frei.
  • Ohne zusätzliche Freigabe: Linienbusse sowie Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs, die dafür gekennzeichnet sein müssen.
  • Nur mit passendem Zusatzzeichen: Taxen, Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Busse im Gelegenheitsverkehr (zum Beispiel Reisebusse) und elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Mit deinem gewöhnlichen Auto darfst du den Bussonderfahrstreifen nicht als Abkürzung benutzen. Taxen dürfen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten.

Klassische Stolperfalle. Ein Taxi darf nicht automatisch auf jedem Bussonderfahrstreifen fahren. Dafür braucht es ein passendes Zusatzzeichen. Das gilt auch für ein Elektroauto. Die Erlaubnis zum sofortigen Ein- und Aussteigen an Bushaltestellen ist eine eigene Regel.

Du fährst ein Taxi. Am Bussonderfahrstreifen steht kein Zusatzzeichen. Darfst du dort fahren?

Was gilt an Haltestellen und Taxenständen?

Du suchst einen Parkplatz und siehst „Haltestelle“ oder „Taxenstand“. Die beiden Zeichen verlangen unterschiedliche Verbote.

Links das Haltestellenschild mit grünem H in gelbem Kreis. Rechts das blaue rechteckige Taxenstandsschild mit rotem Kreis und rotem Kreuz über der Aufschrift TAXI.
Links: Haltestelle. Rechts: Taxenstand.

An der Haltestelle darfst du bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken. Gemessen wird vom Schild aus.

Am Taxenstand darfst du nicht halten. Ausgenommen sind Taxen, die dort zur Fahrgastbeförderung bereitstehen. Auch ein kurzer Halt mit deinem Auto fällt unter das Verbot.

Du kannst jetzt Fahrtrichtung, Sonderweg und Freigabe unterscheiden. In der nächsten Lektion lernst du Richtzeichen und Zusatzzeichen kennen.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz20
Verkehrszeichen: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
Verkehrszeichen: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - hier rechts
Verkehrszeichen: Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder rechts
Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus oder rechts
Verkehrszeichen: Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei
Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei
Verkehrszeichen: Haltestelle
Haltestelle
Verkehrszeichen: Taxenstand
Taxenstand
Verkehrszeichen: Radweg
Radweg
Verkehrszeichen: Reitweg
Reitweg
Verkehrszeichen: Gehweg
Gehweg
Verkehrszeichen: Gemeinsamer Geh- und Radweg
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Verkehrszeichen: Bussonderfahrstreifen
Bussonderfahrstreifen
Verkehrszeichen: Vorgeschriebene Vorbeifahrt - links vorbei
Vorgeschriebene Vorbeifahrt - links vorbei
Verkehrszeichen: Einbahnstraße - linksweisend
Einbahnstraße - linksweisend
Verkehrszeichen: Einbahnstraße - rechtsweisend
Einbahnstraße - rechtsweisend
Verkehrszeichen: Radverkehr kreuzt von links und rechts oder Radverkehr ist in der Gegenrichtung zugelassen
Radverkehr kreuzt von links und rechts oder Radverkehr ist in der Gegenrichtung zugelassen
Verkehrszeichen: Getrennter Rad- und Gehweg - Radweg links
Getrennter Rad- und Gehweg - Radweg links
Verkehrszeichen: Radverkehr frei
Radverkehr frei
Verkehrszeichen: Beginn einer Fußgängerzone
Beginn einer Fußgängerzone
Verkehrszeichen: Ende einer Fußgängerzone
Ende einer Fußgängerzone
Verkehrszeichen: Taxi frei
Taxi frei

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 2 Abs. 2 und 4, § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 3 und 4, § 41 Abs. 2. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/
  • StVO Anlage 2, lfd. Nr. 5 bis 7, 9, 9.1, 10, 14, 15, 16 bis 22 und 25. Gleicher Stand. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 10 Abs. 1 bis 3 (zulässige Verkehrsflächen). Stand: Art. 2 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Kopie vom 21.10.2026 von https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/__10.html
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schemata: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.