Einbahnstraße-Schild und Fahrtrichtungszeichen: Zeichen 209 bis 245
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:25
- Bei vorgeschriebener Fahrtrichtung folgst du den Pfeilen.
- Eine Einbahnstraße befährst du nur in Pfeilrichtung. Ein Zusatzzeichen kann Radverkehr in Gegenrichtung zulassen.
- In Einbahnstraßen darfst du auch links halten und parken. Andere Verbote gelten weiter.
- Sonderwege und Bussonderfahrstreifen sind für bestimmte Verkehrsarten reserviert. Lies die Zusatzzeichen mit.
- An Haltestellen gilt ein Parkverbot bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen.
Die Bilder zeigen dir die Pfeile, die Ausnahmen und die Unterschiede zwischen den Sonderwegen.
Du willst links abbiegen, doch der blaue Pfeil zeigt nach rechts. Jetzt bestimmt das Schild deinen Weg. Auch bei einer leeren Straße musst du ihm folgen.
Welche Richtung musst du fahren?
Vor einer Kreuzung siehst du „Rechts“, „Hier rechts“ oder „Geradeaus oder rechts“. Diese Zeichen für die vorgeschriebene Fahrtrichtung schreiben vor, wohin du mit deinem Fahrzeug fahren musst.

- Rechts: Du musst nach rechts abbiegen.
- Hier rechts: Du musst genau hier nach rechts abbiegen.
- Geradeaus oder rechts: Du darfst zwischen diesen Richtungen wählen. Links abbiegen ist nicht erlaubt.
Diese Zeichen gibt es auch für andere Richtungen, zum Beispiel nach links.
Auch wenn das Schild dir die Richtung vorschreibt, kündigst du das Abbiegen rechtzeitig mit dem Blinker an.
„Rechts vorbei“ und „Links vorbei“ schreiben die Seite der Vorbeifahrt vor, zum Beispiel an einer Verkehrsinsel. Du fährst auf der Seite vorbei, die der Pfeil zeigt.

Stell dir vor, links neben der Insel ist mehr Platz. Bei „Rechts vorbei“ fährst du trotzdem rechts an ihr vorbei.
Das Schild schreibt „Geradeaus oder rechts“ vor. Deine Route führt nach links. Was tust du?
Was gilt in einer Einbahnstraße?
Du biegst in eine Straße ein und siehst das längliche Schild „Einbahnstraße“. Sein Pfeil bestimmt die Fahrtrichtung auf der Fahrbahn.

Du darfst die Einbahnstraße nur in Pfeilrichtung befahren. Auch hier fährst du möglichst weit rechts, selbst wenn die linke Seite frei ist.
Sind innerorts mehrere Fahrstreifen für deine Richtung markiert, darfst du mit dem Auto den Fahrstreifen frei wählen.
Vor dem Abbiegen ordnest du dich rechtzeitig ein. Willst du in einer Einbahnstraße nach links abbiegen, ordnest du dich möglichst weit links ein. Zum Rechtsabbiegen ordnest du dich weiterhin möglichst weit rechts ein.
Beim Halten und Parken gibt es eine Ausnahme: In einer Einbahnstraße darfst du auch links halten und parken.
Andere Halt- und Parkverbote bleiben bestehen. Vor einer Grundstückseinfahrt darfst du zum Beispiel auch in einer Einbahnstraße nicht parken.
In einer Einbahnstraße ist links eine Lücke frei, ein Verbotszeichen siehst du nicht. Darfst du dort parken?
Kann dir trotzdem ein Fahrrad entgegenkommen?
Unter „Einbahnstraße“ hängt manchmal ein Zusatzzeichen mit Fahrrad und gegenläufigen Pfeilen. Es zeigt: Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen.

Dann musst du beim Einbiegen und im weiteren Verlauf auf entgegenkommenden Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel E-Scooter) achten. Schau deshalb auch in die Richtung, aus der keine Autos kommen dürfen.
Ein Radfahrer kommt aus einer so freigegebenen Einbahnstraße von rechts. Die Freigabe ändert nichts an „rechts vor links“. Gibt es keine besondere Vorfahrtregelung, lässt du ihn zuerst fahren.
Rechts vor links gilt auch für den Radfahrer selbst: Ein Fahrzeug von seiner rechten Seite muss er durchlassen. Mündet die freigegebene Einbahnstraße in eine Vorfahrtstraße, muss er dort Vorfahrt gewähren.
Ohne Vorfahrtzeichen kommt von rechts ein Radfahrer aus einer für Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße. Wer fährt zuerst?
Für wen sind die Sonderwege bestimmt?
Neben der Straße verläuft ein eigener Weg, ein Sonderweg. Die Schilder „Radweg“, „Reitweg“ und „Gehweg“ zeigen, wer ihn benutzen darf.

- Radweg: Mit dem Fahrrad musst du den beschilderten Radweg deiner Fahrtrichtung benutzen.
- Reitweg: Wer reitet oder ein Pferd führt, muss diesen Weg benutzen.
- Gehweg: Er ist für den Fußverkehr bestimmt. Mit dem Auto darfst du ihn ohne entsprechende Freigabe nicht befahren.
Auch Rad- und Reitwege sind grundsätzlich für anderen Verkehr gesperrt. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen jedoch Mofas und E-Bikes Radwege benutzen. Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter dürfen baulich angelegte Radwege innerorts und außerorts befahren.
Erlaubt ein Zusatzzeichen eine andere Verkehrsart, muss diese auf den Rad- oder Reitverkehr Rücksicht nehmen. Wer dort mit einem Fahrzeug fährt, passt seine Geschwindigkeit nötigenfalls an.
„Gemeinsamer Geh- und Radweg“ und „Getrennter Rad- und Gehweg“ ordnen ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht an: Mit dem Fahrrad musst du den vorgesehenen Weg benutzen.

Auf dem gemeinsamen Weg darfst du mit dem Fahrrad Fußgänger weder gefährden noch behindern. Passe deine Geschwindigkeit an sie an, wenn es erforderlich ist.
Ist auf dem gemeinsamen Weg anderer Verkehr zugelassen, muss er auf Fußgänger und Radverkehr Rücksicht nehmen. Wenn nötig, muss er seine Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen.
Auf dem getrennten Weg benutzt du den Radwegteil. Zugelassener anderer Fahrzeugverkehr darf nur diesen Teil befahren. Er muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und seine Geschwindigkeit nötigenfalls anpassen.
Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ kann allein einen linken Radweg freigeben oder unter einem Gehwegschild stehen. Lies deshalb immer die ganze Kombination.

Auf dem so freigegebenen Gehweg fährst du mit dem Fahrrad nur mit Schrittgeschwindigkeit, also so schnell, wie man geht. Du darfst Fußgänger weder gefährden noch behindern und musst warten, wenn nötig.
Beispiel: Zwei Menschen gehen nebeneinander auf diesem Gehweg. Reicht der Platz nicht zum gefahrlosen Vorbeifahren, wartest du.
Mit dem E-Scooter darfst du diesen Gehweg nicht befahren: „Radverkehr frei“ gilt hier nur für den Radverkehr. Unter dem Verbot der Einfahrt lässt dasselbe Zusatzzeichen auch E-Scooter durch, wie die Lektion Verbotszeichen zeigt.
Du fährst mit dem Fahrrad auf einem Gehweg mit „Radverkehr frei“. Wie schnell darfst du fahren?
Darfst du in eine Fußgängerzone fahren?
Vor einer Einkaufsstraße steht „Beginn einer Fußgängerzone“. Das Endzeichen zeigt, wo die Fußgängerzone endet.

Die Zone ist für den Fußverkehr bestimmt. Anderer Verkehr darf sie nur mit entsprechender Freigabe benutzen. Auch ohne Schranke darfst du nicht einfach hineinfahren.
Darfst du durch ein Zusatzzeichen hineinfahren, gilt Schrittgeschwindigkeit. Du darfst Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, musst du warten. Mit dem E-Scooter gilt hier dasselbe wie auf dem Gehweg: „Radverkehr frei“ reicht dafür nicht.
Wer darf den Bussonderfahrstreifen benutzen?
Du stehst im Verkehr, rechts ist ein Fahrstreifen frei. Das Schild „Bussonderfahrstreifen“ (im Alltag: Busspur) reserviert ihn für bestimmte Fahrzeuge. Das Zusatzzeichen „Taxi frei“ erweitert diese Erlaubnis.

- Ohne zusätzliche Freigabe: Linienbusse sowie Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs, die dafür gekennzeichnet sein müssen.
- Nur mit passendem Zusatzzeichen: Taxen, Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Busse im Gelegenheitsverkehr (zum Beispiel Reisebusse) und elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Mit deinem gewöhnlichen Auto darfst du den Bussonderfahrstreifen nicht als Abkürzung benutzen. Taxen dürfen an Bushaltestellen zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten.
Du fährst ein Taxi. Am Bussonderfahrstreifen steht kein Zusatzzeichen. Darfst du dort fahren?
Was gilt an Haltestellen und Taxenständen?
Du suchst einen Parkplatz und siehst „Haltestelle“ oder „Taxenstand“. Die beiden Zeichen verlangen unterschiedliche Verbote.

An der Haltestelle darfst du bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken. Gemessen wird vom Schild aus.
Am Taxenstand darfst du nicht halten. Ausgenommen sind Taxen, die dort zur Fahrgastbeförderung bereitstehen. Auch ein kurzer Halt mit deinem Auto fällt unter das Verbot.
Du kannst jetzt Fahrtrichtung, Sonderweg und Freigabe unterscheiden. In der nächsten Lektion lernst du Richtzeichen und Zusatzzeichen kennen.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz20




















Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.