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Der Kurs

  • 29 Lektionen
  • 11 Kapitel
  • 3 h 24 insgesamt
  • Quiz mit Auswertung
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Halten und Parken: Wo es verboten ist, Parkscheibe und Parkschein

7 Min. LesezeitKapitel: Ruhender VerkehrKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:25

  • Du parkst, sobald du dein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hältst.
  • An engen, unübersichtlichen Stellen und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten darfst du nicht halten.
  • An Kreuzungen gilt bis 5 m vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ein Parkverbot. Mit baulichem Radweg rechts sind es davor 8 m.
  • Park grundsätzlich rechts und achte auf Verbote, Zusatzzeichen und die erlaubte Aufstellung.
  • Stell die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde. Parkschein oder Parkscheibe müssen von außen gut lesbar sein.

Wie parkst du richtig, wenn der Parkscheinautomat kaputt ist?

Du willst nur schnell etwas abholen. Der Gang ins Geschäft zählt als Parken.

Wann hältst du, wann parkst du?

Definition. Du parkst, wenn du dein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hältst. Eine dieser Bedingungen reicht.

Du gehst in die Bäckerei: Du parkst sofort. Wartest du im Auto, parkst du nach mehr als 3 Minuten.

Du gehst ins Geschäft. Was gilt?

Wo darfst du auch kurz nicht halten?

Du willst jemanden abholen. Auch ohne Schild darfst du an engen oder unübersichtlichen Stellen, im Bereich scharfer Kurven und auf Ein- oder Ausfädelungsstreifen nicht halten. Ebenso verboten ist es vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen oder im Bereich scharfer Kurven kostet im Grundfall 35 €. Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sind es 55 €. Behinderst du dabei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz, sind es jeweils 100 € und 1 Punkt.

Klassische Stolperfalle. Wo Halten verboten ist, darfst du auch zum Abholen nicht kurz stehen bleiben. Such dafür eine erlaubte Stelle.

Die Schilder, Pfeile und Zonen findest du in den Lektionen Absolutes Haltverbot und Eingeschränktes Haltverbot.

Welche Stellen müssen beim Parken frei bleiben?

Eine Lücke nahe der Einmündung? Miss vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, wo die Ränder beider Fahrbahnen zusammentreffen:

  • 5 m davor und dahinter darfst du nicht parken.
  • Liegt in deiner Fahrtrichtung rechts ein baulich angelegter Radweg, sind es 8 m davor. Dahinter bleiben es 5 m.
Einmündung von oben mit Rechtsverkehr: Am unteren Fahrbahnrand zeigen rote Hilfslinien jeweils 5 m vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Die Hilfslinien sind keine Fahrbahnmarkierungen.
Ohne baulichen Radweg: jeweils 5 m nicht parken. Rote Hilfslinien sind keine Fahrbahnmarkierungen.
Einmündung von oben mit Rechtsverkehr und baulich getrenntem Radweg rechts: Rote Hilfslinien neben dem Radweg zeigen 8 m vor und 5 m hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Die Hilfslinien sind keine Fahrbahnmarkierungen.
Baulicher Radweg rechts: davor 8 m, dahinter 5 m. Gemessen wird an den Fahrbahnkanten, nicht am Rand des Radwegs.

Außerdem darfst du nicht parken:

  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber,
  • vor abgesenkten Bordsteinen,
  • wo du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst,
  • über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen, wenn Gehwegparken durch Schild oder Parkflächenmarkierung erlaubt ist.

Für diese Parkverstöße gelten im Grundfall 10 €, mit Behinderung 15 €. Stehst du länger als 3 Stunden, sind es 20 €, mit Behinderung 30 €.

Beispiel: Du versperrst eine markierte Parkfläche. Dort darfst du nicht parken, wenn sie dadurch niemand benutzen kann. Lass ihre Zufahrt frei.

Die Abstände an Haltestelle, Fußgängerüberweg, Andreaskreuz und Fahrstreifenbegrenzung stehen in den verlinkten Lektionen.

Schmale Straße von oben mit Grundstückseinfahrt und abgesenktem Bordstein am oberen Rand. Rote Hilfsflächen zeigen das Parkverbot vor der Einfahrt und gegenüber, keine Fahrbahnmarkierungen.
Auf schmaler Fahrbahn bleibt auch die Seite gegenüber der Einfahrt frei. Die roten Flächen erklären das Parkverbot, sie sind keine Fahrbahnmarkierungen.
In der Prüfung. Beim Abstand zur Kreuzung zählen die Fahrbahnkanten. Die 8 m gelten nur davor und nur mit baulich angelegtem Radweg rechts in Fahrtrichtung.

Rechts liegt ein baulicher Radweg. Welcher Parkabstand gilt vor der Einmündung?

Wie stellst du dein Auto richtig ab?

Benutze den ausreichend befestigten rechten Seitenstreifen, also die Fläche neben der Fahrbahn, einschließlich Parkstreifen. Sonst parkst du platzsparend am rechten Fahrbahnrand. Das gilt grundsätzlich auch beim Halten.

Straße von oben: Das blaue Auto steht vollständig auf dem rechten befestigten Parkstreifen. Weiße Pfeile zeigen den Gegenverkehr nach links und die eigene Fahrtrichtung nach rechts. Unter dem Parkstreifen liegt der Gehweg.
Der befestigte Parkstreifen rechts gehört zum Seitenstreifen.

Der Straßenrand ist zugeparkt. Mit deinem privaten Auto darfst du auch nicht kurz in zweiter Reihe halten, also neben den Fahrzeugen am Rand:

  • Halten: 55 €, mit Behinderung 70 € und 1 Punkt.
  • Parken: 55 €, mit Behinderung 80 € und 1 Punkt.
  • Parken länger als 15 Minuten: 85 € und 1 Punkt, mit Behinderung 90 € und 1 Punkt.

Taxen dürfen bei passender Verkehrslage in zweiter Reihe Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.

In Einbahnstraßen und bei Schienen rechts darfst du auch links halten oder parken. Der Fahrraum der Schienenfahrzeuge bleibt frei.

Die beiden offiziellen Einbahnstraßenschilder mit Pfeil nach links und nach rechts
Einbahnstraße: linksweisende und rechtsweisende Ausführung.

„Parken“ erlaubt das Abstellen. „Parken auf Gehwegen“ zeigt zusätzlich, wie du das Fahrzeug aufstellen musst.

Links Parken, rechts Parken auf Gehwegen mit einem halb auf dem rechten Gehweg stehenden Auto
Links Parken, rechts Parken auf Gehwegen, hier halb auf dem rechten Gehweg.

Auf dem Gehweg brauchst du eine Parkerlaubnis durch Schild oder Parkflächenmarkierung. Halte die gezeigte Aufstellung ein, hier halb auf dem rechten Gehweg.

Erlaubt sind höchstens 2,8 t zulässige Gesamtmasse, die erlaubte Höchstmasse einschließlich Ladung. Das gilt auch für leere Fahrzeuge. Nutze den rechten Gehweg, in Einbahnstraßen ist auch der linke erlaubt.

Wer eine Parklücke zuerst unmittelbar erreicht, hat Vorrang, auch beim Warten auf eine frei werdende Lücke. Fährst du zum Rückwärtseinparken daran vorbei, muss dir das Auto hinter dir die Lücke lassen.

Ein Rollstuhlsinnbild kann den Parkplatz bestimmten schwerbehinderten oder blinden Menschen vorbehalten.

Das Schild Parken mit einem Zusatzzeichen darunter, das einen Menschen im Rollstuhl zeigt
Hier brauchst du die passende Berechtigung und einen gut lesbar ausgelegten Parkausweis.

Berechtigt sind blinde Menschen und schwerbehinderte Menschen mit:

  • außergewöhnlicher Gehbehinderung,
  • beidseitiger Amelie oder Phokomelie, bestimmten angeborenen Fehlbildungen der Gliedmaßen,
  • vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Leg den erforderlichen Parkausweis gut lesbar aus. Wer dort ohne Berechtigung parkt, zahlt 55 €.

Wie benutzt du Parkscheibe und Parkschein?

Die Parkraumbewirtschaftungszone fasst einen Bereich mit gemeinsamen Parkregeln zusammen.

In einer Parkraumbewirtschaftungszone parkst du nur mit Parkschein oder Parkscheibe, gut lesbar ausgelegt. Bewohner mit Parkausweis können durch ein Zusatzzeichen davon freigestellt sein. Halt- und Parkverbote aus dem Gesetz oder durch Schilder gelten in der Zone weiter.

Beginn und Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Links beginnt die Parkraumbewirtschaftungszone, rechts endet sie.

Beachte die Zusatzzeichen. Stehen in der Zone Parkuhren oder Parkscheinautomaten, gelten deren Anordnungen. Eine Parkscheibe ersetzt dann nicht einfach den Parkschein.

Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, gehst du so vor:

Links die offizielle Parkscheibe, rechts Parken mit dem Zusatzzeichen Parkscheibe 2 Stunden
Links Parkscheibe, rechts ein Beispiel mit höchstens 2 Stunden Parkzeit.
  1. Den Zeiger auf den Strich der nächsten halben Stunde nach dem Anhalten stellen. Die Scheibe von außen gut lesbar auslegen.
  2. Höchstparkdauer auf dem Zusatzzeichen und angegebene Stunden oder Tage beachten.
  3. Mit Parkschein: ebenfalls von außen gut lesbar auslegen und die zulässige Parkzeit einhalten.

Beispiel: Du kommst um 10:10 Uhr an. Stell die Scheibe auf 10:30 Uhr. Beim gezeigten Zusatzzeichen mit 2 Stunden darfst du bis 12:30 Uhr parken.

Drei Schritte im Beispiel mit 2 Stunden Höchstparkdauer: Ankunft um 10:10 Uhr, Parkscheibe auf 10:30 Uhr stellen, spätestens um 12:30 Uhr wegfahren
Ab der eingestellten Zeit gelten hier 2 Stunden.
Merkhilfe. Die Parkscheibe bezieht sich auf deine Ankunft. Bleibt dein Auto dort stehen, darfst du die eingestellte Zeit nicht weiterdrehen.

Du kommst um 10:10 Uhr an. Erlaubt sind 2 Stunden mit Parkscheibe. Was ist richtig?

Fehlt der vorgeschriebene Nachweis oder überschreitest du die erlaubte Parkzeit, kostet das im Grundfall 20 €. Dauert der Verstoß länger als 3 Stunden, sind es 40 €.

Klassische Stolperfalle. Ist Parkuhr oder Automat kaputt, brauchst du eine Parkscheibe und darfst nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer parken.

An einer Parkuhr parkst du nur, solange sie läuft. Beim Ein- oder Aussteigen und Be- oder Entladen brauchst du die Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nicht zu betätigen.

Handyparken ersetzt den Nachweis, wenn Bezahlung und Zeitüberwachung funktionieren. Fällt diese Möglichkeit aus, nutze die vorgeschriebenen Einrichtungen vor Ort.

Der Parkscheinautomat ist defekt. Was tust du?

Was gilt für Anhänger und schwere Fahrzeuge?

Du kuppelst einen Anhänger ab. Ohne Zugfahrzeug darf er höchstens 2 Wochen parken, außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Eine weitere Regel betrifft Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t und Anhänger mit mehr als 2 t zulässiger Gesamtmasse. Für sie ist regelmäßiges Parken unter diesen Bedingungen verboten:

  • Ort: innerorts in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten zur Erholung sowie in Kur- und Klinikgebieten.
  • Zeit: von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Ort und Zeit gelten zusammen: An Werktagen tagsüber greift dieses Verbot nicht.

Ausgenommen sind entsprechend gekennzeichnete Parkplätze sowie Linienomnibusse an Endhaltestellen.

Wiederhole die Kontrollfragen. In der nächsten Lektion geht es um Pannen, Warndreieck und Abschleppen.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz9
Verkehrszeichen: Parken
Parken
Verkehrszeichen: Parkscheibe
Parkscheibe
Verkehrszeichen: Einbahnstraße - linksweisend
Einbahnstraße - linksweisend
Verkehrszeichen: Einbahnstraße - rechtsweisend
Einbahnstraße - rechtsweisend
Verkehrszeichen: Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts
Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts
Verkehrszeichen: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Verkehrszeichen: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Verkehrszeichen: Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
Verkehrszeichen: Parkscheibe 2 Stunden
Parkscheibe 2 Stunden

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 12 Abs. 1 bis 6: Halten, Parken, Abstände, Aufstellung, Parklücken und besondere Fahrzeuge. Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32; amtliche Kopie vom 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 13 Abs. 1 bis 4: Parkuhr, Parkschein, Parkscheibe, elektronische Einrichtungen und Ausnahmen. Gleicher Stand. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__13.html
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2 lfd. Nr. 9 (Einbahnstraße), 61 bis 65 (Haltverbote, siehe verlinkte Lektionen), 74 (Parkflächenmarkierung); Anlage 3 lfd. Nr. 7 bis 11 (Parken, Parkraumbewirtschaftungszone, Gehwegparken und Parkscheibe). Gleicher Stand.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage lfd. Nr. 51a, 51a.1, 51b, 51b.3, 53, 53.1, 54, 54.1, 54.2, 54.2.1, 55, 58, 58.1, 58.2, 58.2.1, 63 und 63.5. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; amtliche Kopie vom 21.10.2026.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13 Nr. 3, 3.2.7, 3.2.7a und 3.2.7d: Bewertung der genannten Verstöße mit einem Punkt. Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; amtliche Kopie vom 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_13.html
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ICD-10-GM, Q71 bis Q73: Begriffserklärung Amelie und Phokomelie. https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2025/block-q65-q79.htm
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schema: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.