Halten und Parken: Wo es verboten ist, Parkscheibe und Parkschein
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:25
- Du parkst, sobald du dein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hältst.
- An engen, unübersichtlichen Stellen und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten darfst du nicht halten.
- An Kreuzungen gilt bis 5 m vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ein Parkverbot. Mit baulichem Radweg rechts sind es davor 8 m.
- Park grundsätzlich rechts und achte auf Verbote, Zusatzzeichen und die erlaubte Aufstellung.
- Stell die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde. Parkschein oder Parkscheibe müssen von außen gut lesbar sein.
Wie parkst du richtig, wenn der Parkscheinautomat kaputt ist?
Du willst nur schnell etwas abholen. Der Gang ins Geschäft zählt als Parken.
Wann hältst du, wann parkst du?
Du gehst in die Bäckerei: Du parkst sofort. Wartest du im Auto, parkst du nach mehr als 3 Minuten.
Du gehst ins Geschäft. Was gilt?
Wo darfst du auch kurz nicht halten?
Du willst jemanden abholen. Auch ohne Schild darfst du an engen oder unübersichtlichen Stellen, im Bereich scharfer Kurven und auf Ein- oder Ausfädelungsstreifen nicht halten. Ebenso verboten ist es vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen oder im Bereich scharfer Kurven kostet im Grundfall 35 €. Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sind es 55 €. Behinderst du dabei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz, sind es jeweils 100 € und 1 Punkt.
Die Schilder, Pfeile und Zonen findest du in den Lektionen Absolutes Haltverbot und Eingeschränktes Haltverbot.
Welche Stellen müssen beim Parken frei bleiben?
Eine Lücke nahe der Einmündung? Miss vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, wo die Ränder beider Fahrbahnen zusammentreffen:
- 5 m davor und dahinter darfst du nicht parken.
- Liegt in deiner Fahrtrichtung rechts ein baulich angelegter Radweg, sind es 8 m davor. Dahinter bleiben es 5 m.
Außerdem darfst du nicht parken:
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber,
- vor abgesenkten Bordsteinen,
- wo du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst,
- über Schachtdeckeln oder anderen Verschlüssen, wenn Gehwegparken durch Schild oder Parkflächenmarkierung erlaubt ist.
Für diese Parkverstöße gelten im Grundfall 10 €, mit Behinderung 15 €. Stehst du länger als 3 Stunden, sind es 20 €, mit Behinderung 30 €.
Beispiel: Du versperrst eine markierte Parkfläche. Dort darfst du nicht parken, wenn sie dadurch niemand benutzen kann. Lass ihre Zufahrt frei.
Die Abstände an Haltestelle, Fußgängerüberweg, Andreaskreuz und Fahrstreifenbegrenzung stehen in den verlinkten Lektionen.
Rechts liegt ein baulicher Radweg. Welcher Parkabstand gilt vor der Einmündung?
Wie stellst du dein Auto richtig ab?
Benutze den ausreichend befestigten rechten Seitenstreifen, also die Fläche neben der Fahrbahn, einschließlich Parkstreifen. Sonst parkst du platzsparend am rechten Fahrbahnrand. Das gilt grundsätzlich auch beim Halten.
Der Straßenrand ist zugeparkt. Mit deinem privaten Auto darfst du auch nicht kurz in zweiter Reihe halten, also neben den Fahrzeugen am Rand:
- Halten: 55 €, mit Behinderung 70 € und 1 Punkt.
- Parken: 55 €, mit Behinderung 80 € und 1 Punkt.
- Parken länger als 15 Minuten: 85 € und 1 Punkt, mit Behinderung 90 € und 1 Punkt.
Taxen dürfen bei passender Verkehrslage in zweiter Reihe Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
In Einbahnstraßen und bei Schienen rechts darfst du auch links halten oder parken. Der Fahrraum der Schienenfahrzeuge bleibt frei.

„Parken“ erlaubt das Abstellen. „Parken auf Gehwegen“ zeigt zusätzlich, wie du das Fahrzeug aufstellen musst.

Auf dem Gehweg brauchst du eine Parkerlaubnis durch Schild oder Parkflächenmarkierung. Halte die gezeigte Aufstellung ein, hier halb auf dem rechten Gehweg.
Erlaubt sind höchstens 2,8 t zulässige Gesamtmasse, die erlaubte Höchstmasse einschließlich Ladung. Das gilt auch für leere Fahrzeuge. Nutze den rechten Gehweg, in Einbahnstraßen ist auch der linke erlaubt.
Wer eine Parklücke zuerst unmittelbar erreicht, hat Vorrang, auch beim Warten auf eine frei werdende Lücke. Fährst du zum Rückwärtseinparken daran vorbei, muss dir das Auto hinter dir die Lücke lassen.
Ein Rollstuhlsinnbild kann den Parkplatz bestimmten schwerbehinderten oder blinden Menschen vorbehalten.

Berechtigt sind blinde Menschen und schwerbehinderte Menschen mit:
- außergewöhnlicher Gehbehinderung,
- beidseitiger Amelie oder Phokomelie, bestimmten angeborenen Fehlbildungen der Gliedmaßen,
- vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
Leg den erforderlichen Parkausweis gut lesbar aus. Wer dort ohne Berechtigung parkt, zahlt 55 €.
Wie benutzt du Parkscheibe und Parkschein?
Die Parkraumbewirtschaftungszone fasst einen Bereich mit gemeinsamen Parkregeln zusammen.
In einer Parkraumbewirtschaftungszone parkst du nur mit Parkschein oder Parkscheibe, gut lesbar ausgelegt. Bewohner mit Parkausweis können durch ein Zusatzzeichen davon freigestellt sein. Halt- und Parkverbote aus dem Gesetz oder durch Schilder gelten in der Zone weiter.

Beachte die Zusatzzeichen. Stehen in der Zone Parkuhren oder Parkscheinautomaten, gelten deren Anordnungen. Eine Parkscheibe ersetzt dann nicht einfach den Parkschein.
Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, gehst du so vor:

- Den Zeiger auf den Strich der nächsten halben Stunde nach dem Anhalten stellen. Die Scheibe von außen gut lesbar auslegen.
- Höchstparkdauer auf dem Zusatzzeichen und angegebene Stunden oder Tage beachten.
- Mit Parkschein: ebenfalls von außen gut lesbar auslegen und die zulässige Parkzeit einhalten.
Beispiel: Du kommst um 10:10 Uhr an. Stell die Scheibe auf 10:30 Uhr. Beim gezeigten Zusatzzeichen mit 2 Stunden darfst du bis 12:30 Uhr parken.
Du kommst um 10:10 Uhr an. Erlaubt sind 2 Stunden mit Parkscheibe. Was ist richtig?
Fehlt der vorgeschriebene Nachweis oder überschreitest du die erlaubte Parkzeit, kostet das im Grundfall 20 €. Dauert der Verstoß länger als 3 Stunden, sind es 40 €.
An einer Parkuhr parkst du nur, solange sie läuft. Beim Ein- oder Aussteigen und Be- oder Entladen brauchst du die Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nicht zu betätigen.
Handyparken ersetzt den Nachweis, wenn Bezahlung und Zeitüberwachung funktionieren. Fällt diese Möglichkeit aus, nutze die vorgeschriebenen Einrichtungen vor Ort.
Der Parkscheinautomat ist defekt. Was tust du?
Was gilt für Anhänger und schwere Fahrzeuge?
Du kuppelst einen Anhänger ab. Ohne Zugfahrzeug darf er höchstens 2 Wochen parken, außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Eine weitere Regel betrifft Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t und Anhänger mit mehr als 2 t zulässiger Gesamtmasse. Für sie ist regelmäßiges Parken unter diesen Bedingungen verboten:
- Ort: innerorts in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten zur Erholung sowie in Kur- und Klinikgebieten.
- Zeit: von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Ort und Zeit gelten zusammen: An Werktagen tagsüber greift dieses Verbot nicht.
Ausgenommen sind entsprechend gekennzeichnete Parkplätze sowie Linienomnibusse an Endhaltestellen.
Wiederhole die Kontrollfragen. In der nächsten Lektion geht es um Pannen, Warndreieck und Abschleppen.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz9









Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.