Andreaskreuz am Bahnübergang: Vorrang, Halten und Verhalten bei Rotlicht
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:19
- Am Andreaskreuz hat die Bahn Vorrang: Du lässt sie zuerst fahren.
- Schon bei Gelb, rotem Licht oder einem herannahenden Zug wartest du vor dem Andreaskreuz.
- Ist hinter den Gleisen kein Platz, bleibst du vor dem Andreaskreuz.
- Parken ist bis zu 5 m innerorts und 50 m außerorts vor und hinter dem Andreaskreuz verboten.
- Ab dem Gefahrzeichen „Bahnübergang“ oder der dreistreifigen Bake darfst du Kraftfahrzeuge nicht überholen.
Die Bilder zeigen dir die Ankündigung, den Warteplatz und die Abstände beim Parken.
Die Schranke ist offen, doch hinter den Gleisen steht der Verkehr. Jetzt entscheidet der freie Platz hinter dem Übergang. Du musst die Gleise ohne Aufenthalt überqueren können.
Was verlangt das Andreaskreuz?

Das Kreuz steht vor dem Bahnübergang, in der Regel unmittelbar davor. Du wartest also kurz vor den Gleisen, noch vor dem Kreuz.
Du kommst an einen Bahnübergang ohne Schranke. Schau, ob sich ein Zug nähert, und achte auf hörbare Signale. Auch ohne Schranke gilt der Vorrang am Andreaskreuz.
Beispiel: Von links kommt ein Zug. Du bleibst vor dem Andreaskreuz stehen und lässt ihn passieren. Ob der Zug von links oder rechts kommt, ändert nichts.
Missachtest du mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs, beträgt der Regelsatz, der normale Betrag im Bußgeldkatalog, 80 €. Dazu kommt 1 Punkt im Fahreignungsregister, dem Register in Flensburg, in dem Punkte erfasst werden.
Was musst du schon vor den Gleisen beachten?
Vor dir fährt ein langsames Auto. Am Straßenrand siehst du das Gefahrzeichen „Bahnübergang“ oder das Zeichen „Bahnübergang mit dreistreifiger Bake“. Eine Bake ist eine Tafel mit roten Schrägstreifen.

Ab diesen Zeichen darfst du Kraftfahrzeuge, etwa Autos und Motorräder, nicht überholen. Das Verbot gilt bis einschließlich des Bereichs, in dem Straße und Schiene einander kreuzen. Überholst du trotzdem ein Kraftfahrzeug, drohen als Regelsatz 70 € und 1 Punkt.
Du darfst dich einem Bahnübergang nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Geh früh vom Gas und beobachte Gleise, Signale und den Verkehr hinter dem Übergang. Näherst du dich ihm mit nicht angepasster Geschwindigkeit, kostet das im Regelfall 100 € und 1 Punkt.
Die dreistreifige Bake steht etwa 240 m vor dem Übergang. Die weiteren Baken und ihre Abstände lernst du in der Lektion Gefahrzeichen.
Du erreichst die dreistreifige Bake. Vor dir fährt ein langsames Auto. Darfst du es jetzt überholen?
Wann musst du vor dem Andreaskreuz warten?
Die Schranke steht noch oben, aber das Licht wird gelb. Du musst schon jetzt warten. Eine offene Schranke erlaubt dir nicht, bei Gelb weiterzufahren.
Wo eine Haltlinie markiert ist, so wie im Bild, hältst du bei Gelb, Rot oder geschlossener Schranke genau an dieser Linie an. Mehr dazu steht in der Lektion Stoppschild und Haltlinie.
Du wartest vor dem Andreaskreuz, sobald einer dieser Gründe vorliegt:
- Ein Schienenfahrzeug nähert sich.
- Rotes Blinklicht leuchtet, oder das Licht zeigt Gelb oder Rot.
- Die Schranken senken sich oder sind geschlossen.
- Ein Bahnbediensteter, also ein Mitarbeiter der Bahn, gebietet Halt.
- Ein hörbares Signal ertönt, etwa das Pfeifen des herannahenden Zuges.
Das Senken der Schranken kann durch ein Glockenzeichen angekündigt werden. Bist du zu Fuß unterwegs, wartest du in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang.
Fährst du mit einem Kraftfahrzeug trotzdem über den Bahnübergang, hängt der Regelsatz vom Grund ab:
- Ein Schienenfahrzeug nähert sich: 80 € und 1 Punkt.
- Rotes Blinklicht, Gelb, Rot, sich senkende Schranken, Halt eines Bahnbediensteten oder hörbares Signal: 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Geschlossene Schranke oder Halbschranke: 700 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Auch eine geschlossene Halbschranke darfst du nicht umfahren. Bei geschlossener Schranke oder Halbschranke geht der Bußgeldkatalog von Vorsatz aus, also davon, dass du bewusst und gewollt handelst.
Hat das rote Blinklicht oder rote Licht die Form eines Pfeils, gilt dieses Licht nur für die Fahrt in Pfeilrichtung. Andere Gründe zum Warten bleiben bestehen.
Am Bahnübergang leuchtet Gelb. Die Schranken sind noch offen. Was tust du?
Was machst du bei Rückstau und beim Warten?
Stell dir vor, hinter den Gleisen wartet eine Autoschlange. Für dein Auto ist dort kein Platz. Du bleibst vor dem Andreaskreuz, auch wenn kein Zug kommt.
Fahr erst auf den Bahnübergang, wenn du ihn zügig und ohne Aufenthalt überqueren kannst. Ein Stück freie Fahrbahn direkt auf den Gleisen reicht nicht.
Beim Warten dürfen deine Scheinwerfer niemanden blenden. Lass den Motor nicht unnötig laufen.
Kein Zug, kein Lichtsignal, aber direkt hinter den Gleisen steht eine Autoschlange. Wo wartest du?
Wo darfst du nicht halten oder parken?
Du möchtest jemanden aussteigen lassen. Auf dem Bahnübergang darfst du nicht halten. Such dafür eine andere Stelle, an der das Halten erlaubt ist.
Bis zu 10 m vor dem Andreaskreuz darfst du nicht halten, wenn du es dadurch verdeckst. Bleibt das Kreuz trotz deines Fahrzeugs gut sichtbar, greift dieses Verbot nicht.
Parken heißt: Du verlässt dein Fahrzeug oder hältst länger als 3 Minuten. Vor und hinter dem Andreaskreuz darfst du nicht parken:
- Innerorts: bis zu je 5 m.
- Außerorts: bis zu je 50 m.
Außerorts steht ein Andreaskreuz am Straßenrand. Du willst 40 m dahinter parken. Was gilt?
Hältst du an einer verbotenen Stelle, kostet das im Regelfall 20 €. Parkst du, wo das Halten verboten ist, etwa auf dem Bahnübergang, sind es 25 €. Das Parken innerhalb der 5 m oder 50 m vor und hinter dem Kreuz kostet 10 €. Behinderst du dabei jemanden, wird es jeweils teurer.
Was bedeuten Blitz und Richtungspfeil?
Manchmal trägt das Andreaskreuz einen Blitzpfeil in der Mitte. Er zeigt eine spannungsführende Fahrleitung an: Die Leitung über der Bahnstrecke steht unter Strom.

Ein Zusatzzeichen, das kleine Schild unter dem Kreuz, kann einen schwarzen Pfeil tragen. Dann gilt das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Pfeilrichtung.

Fährst du in Pfeilrichtung, beachtest du das Andreaskreuz. Für Verkehr in eine andere Richtung gilt es nicht. Verwechsle den schwarzen Pfeil auf dem Zusatzzeichen nicht mit dem Blitz im Kreuz.
Gilt der Vorrang auch auf Wegen und im Hafengebiet?
Du bist auf einem Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg unterwegs, der Gleise kreuzt, und es steht kein Andreaskreuz da. Die Schienenfahrzeuge haben trotzdem Vorrang. Du verhältst dich wie an einem Bahnübergang mit Andreaskreuz: Nähert sich ein Zug, wartest du.
Im Hafengebiet und im Industriegebiet gilt der Vorrang der Bahn, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem passenden Zusatzzeichen steht: „Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“ oder „Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang“.


Auch an Übergängen ohne Vorrang der Bahn musst du warten, wenn ein Bahnbediensteter mit weiß-rot-weißer Fahne oder roter Leuchte Halt gebietet. Bleib dann in sicherer Entfernung.
Gelbes oder rotes Licht musst du auch an diesen Übergängen beachten.
Du erkennst jetzt, wann du vor den Gleisen warten musst. In der nächsten Lektion geht es um den Fußgängerüberweg und den Vorrang am Zebrastreifen.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz11











Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.