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Der Kurs

  • 32 Lektionen
  • 11 Kapitel
  • 3 h 45 insgesamt
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Höchstgeschwindigkeit in Deutschland: Innerorts 50, außerorts 100 und Sonderregeln

7 Min. LesezeitKapitel: Geschwindigkeit, Abstand und UmweltKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:34

  • Innerorts gelten grundsätzlich 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge.
  • Außerorts gelten für Personenkraftwagen ohne Anhänger grundsätzlich 100 km/h, mit Anhänger 80 km/h.
  • Für Pkw ohne Anhänger entfällt die allgemeine 100-km/h-Grenze auf Autobahnen und bestimmten ausgebauten Straßen.
  • Unter 50 m Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen: höchstens 50 km/h, wenn nötig weniger. Mit Schneeketten ebenfalls höchstens 50 km/h.
  • Mit Pkw ohne Anhänger gibt es ab 21 km/h zu viel mindestens einen Punkt, innerorts ab 31 km/h zu viel grundsätzlich ein Fahrverbot.

Der Regen ist vorbei, doch das Tempolimit „Bei Nässe“ kann für dich weiter gelten.

Du verlässt den Ort mit einem Anhänger am Auto. Darfst du auf 100 beschleunigen?

Wo beginnen die 50 km/h innerorts?

Definition. Die Höchstgeschwindigkeit ist die oberste erlaubte Geschwindigkeit bei besten Bedingungen. Du musst langsamer fahren, wenn du dein Fahrzeug sonst nicht beherrschst.

Die gelbe Ortstafel markiert Beginn oder Ende einer geschlossenen Ortschaft.

Links die gelbe Ortstafel Vorderseite, rechts die Ortstafel Rückseite mit rotem Schrägstrich über dem Ortsnamen.
Links beginnt die geschlossene Ortschaft, rechts endet sie.

Ab der Ortstafel gelten innerorts für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. Bremse vorher ab.

Eine breite Straße allein erlaubt innerorts kein höheres Tempo. Ausnahme Autobahn: Dort darfst du auch innerorts schneller als 50 km/h fahren.

Wie schnell darfst du außerorts fahren?

Du fährst auf einer gewöhnlichen Landstraße mit Gegenverkehr. Ohne abweichendes Tempolimit gelten für deinen Personenkraftwagen (Pkw) ohne Anhänger höchstens 100 km/h.

Mit Anhänger gelten grundsätzlich 80 km/h. Die zulässige Gesamtmasse ist das höchste erlaubte Gesamtgewicht. Sie spielt bei anderen Fahrzeugarten eine Rolle.

Zwei Landstraßen von oben: links ein blaues Auto ohne Anhänger, allgemeine Grenze 100 km/h; rechts ein blaues Auto mit Anhänger, allgemeine Grenze 80 km/h. Graue Autos fahren jeweils entgegen.
Pkw auf gewöhnlicher Landstraße: ohne Anhänger grundsätzlich 100, mit Anhänger 80 km/h.

Die allgemeinen Außerortsgrenzen:

FahrzeugeHöchstens
Pkw ohne Anhänger; andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t ohne Anhänger, außer Kraftomnibussen100 km/h
Kraftfahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t ohne Anhänger, außer Pkw; Pkw mit Anhänger; Lastkraftwagen (Lkw) und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger; Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, wenn für alle Fahrgäste Sitzplätze verfügbar sind80 km/h
Kraftfahrzeuge über 7,5 t; alle anderen Kraftfahrzeuge mit Anhänger, also auch ein Lkw über 3,5 t mit Anhänger; Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr verfügbar sind60 km/h

Wann entfällt Tempo 100?

Die allgemeine 100-km/h-Grenze gilt für Pkw ohne Anhänger und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t ohne Anhänger, außer Kraftomnibussen. Für diese Fahrzeuge entfällt sie:

  • auf Autobahnen,
  • auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen, etwa durch einen Mittelstreifen,
  • auf Straßen mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung, getrennt durch durchgehende oder unterbrochene Linien.

Das blaue Kraftfahrstraßenschild allein hebt die allgemeine 100-km/h-Grenze nicht auf. Anders ist es beim Schild Autobahn.

Links das blaue Zeichen Autobahn mit stilisierten Fahrbahnen und Brücke, rechts das blaue Zeichen Kraftfahrstraße mit weißem Auto.
Links Autobahn, rechts Kraftfahrstraße: Bei der Kraftfahrstraße zählt auch der Ausbau.
Straße von oben mit zwei Richtungsfahrbahnen, getrennt durch einen grünen Mittelstreifen. Ein blaues Auto fährt rechts nach oben, ein graues links nach unten. Beschriftung: Baulich getrennte Richtungsfahrbahnen.
Baulich getrennte Fahrbahnen: außerorts keine allgemeine 100-km/h-Grenze für Pkw ohne Anhänger.
Straße von oben mit zwei markierten Fahrstreifen je Richtung. Weiße Pfeile zeigen links nach unten und rechts nach oben. Eine doppelte weiße Linie trennt die Richtungen.
Zwei markierte Fahrstreifen je Richtung genügen auch ohne Mittelstreifen.
In der Prüfung. Zwei Fahrstreifen insgesamt genügen nicht: Es müssen mindestens zwei je Richtung markiert sein. Ausgeschilderte Tempolimits und angepasstes Tempo bleiben Pflicht.

Für Pkw mit Anhänger gelten auf Autobahnen und außerorts auf Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen grundsätzlich weiterhin 80 km/h.

Eine Kraftfahrstraße außerorts hat einen Fahrstreifen je Richtung, ohne bauliche Trennung. Was gilt für deinen Pkw ohne Anhänger, wenn kein Tempolimit ausgeschildert ist?

Was bedeutet ein Tempolimitschild?

Eine Zahl im roten Kreis: höchstens diese Geschwindigkeit.

Drei runde Zeichen mit rotem Rand und den Zahlen 30, 50 und 70, von links nach rechts.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit, von links: 30, 50 und 70 km/h.

Du näherst dich einem Schild mit 30, ohne Zusatzzeichen mit Entfernungsangabe. Schon am Schild darfst du höchstens 30 km/h fahren. Bremse vorher ab.

Erlaubt ein Schild innerorts mehr als 50 km/h, gilt das für alle Fahrzeugarten.

Das eckige Schild mit „Zone“ gilt für ein ganzes Gebiet. Mehr dazu: Tempo 30-Zone.

Klassische Stolperfalle. Außerorts bleiben für bestimmte Fahrzeugarten deren niedrigere Grenzen bestehen. Ein Schild mit einer höheren Zahl erlaubt deinem Pkw mit Anhänger nicht automatisch mehr als 80 km/h.

Wann endet ein Tempolimit?

Du siehst ein Schild mit schwarzen Schrägstreifen. Was endet, hängt vom Zeichen ab:

Links Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h, rechts Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote.
Links endet das angezeigte Tempolimit. Rechts enden sämtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote.

Danach gelten die allgemeinen Grenzen: Auf gewöhnlicher Landstraße darfst du mit Pkw ohne Anhänger höchstens 100 km/h fahren.

Endet nur das Überholverbot, bleibt dein Tempolimit bestehen.

Links Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art, rechts Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Ende des Überholverbots: links für Kraftfahrzeuge aller Art, rechts für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

Ein Endeschild fehlt in zwei Fällen:

  • Ein Zusatzzeichen nennt die Länge der kurzen Verbotsstrecke.
  • Das Tempolimit steht mit einem Gefahrzeichen, und vor Ort ist zweifelsfrei erkennbar, wo die angezeigte Gefahr endet.

Links gilt Tempo 80 ab dem Schild für 800 m, rechts Tempo 50 für die angezeigte Linkskurve.

Links Höchstgeschwindigkeit 80 mit Zusatzzeichen 800 m zwischen zwei aufwärts gerichteten Pfeilen; rechts Gefahrzeichen Kurve links über Höchstgeschwindigkeit 50.
Links: 800 m Verbotsstrecke. Rechts: Das Limit endet erst, wo die angezeigte Kurvengefahr zweifelsfrei vorbei ist.

Was verlangt die Mindestgeschwindigkeit?

Weiß auf blauem Kreis: Diese Zahl schreibt eine Mindestgeschwindigkeit vor.

Links das blaue runde Zeichen Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit mit weißer Zahl 30, rechts dasselbe Zeichen mit rotem Schrägstrich: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit.
Links mindestens 30 km/h, soweit die Verhältnisse es erlauben. Rechts endet diese Mindestgeschwindigkeit.

Zwingen Straße, Verkehr, Sicht oder Wetter dazu, musst du langsamer fahren. Im Stau bremst du also auch unter die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit ab.

Fahrzeuge, die das vorgeschriebene Tempo nicht erreichen können oder dürfen, dürfen einen so gekennzeichneten Fahrstreifen nicht benutzen.

Merkhilfe. Ohne triftigen Grund darfst du mit einem Kraftfahrzeug nicht so langsam fahren, dass du den Verkehrsfluss behinderst. Schlechte Sicht rechtfertigt langsameres Fahren.

Was gilt bei schlechter Sicht?

Bei weniger als 50 m Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen gilt höchstens 50 km/h, bei Bedarf weniger.

Landstraße von oben mit blauem Auto und Nebelfeld. Beschriftung: Nebel, Sicht unter 50 m; höchstens 50 km/h, bei Bedarf weniger.
Unter 50 m Sicht durch Nebel: höchstens 50 km/h, bei Bedarf weniger.

Eine Kurve verdeckt die Straße vor dir. Das Sichtfahrgebot verlangt: Du musst innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Reicht die Strecke nicht, fährst du langsamer.

Ist die Fahrbahn so schmal, dass Gegenverkehr gefährdet werden könnte? Dann musst du so langsam fahren, dass du mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten kannst.

Schmale Straße von oben mit blauem Auto rechts und grauem Gegenverkehr. Daneben eine in zwei Hälften geteilte Strecke mit den Beschriftungen Übersehbare Strecke und Anhalten innerhalb der Hälfte.
Bei gefährdetem Gegenverkehr auf schmaler Fahrbahn: innerhalb der halben übersehbaren Strecke anhalten können.

Bei Nebel siehst du weniger als 50 m. Was gilt?

Was gilt bei Nässe und Schneeketten?

Der Regen hört auf, die Fahrbahn bleibt nass: Das Tempolimit mit „Bei Nässe“ gilt weiterhin.

Zeichen Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h mit dem offiziellen Zusatzzeichen Bei Nässe darunter.
Bei nasser Fahrbahn gilt hier höchstens 80 km/h.

Mit Schneeketten darfst du auch unter besten Bedingungen höchstens 50 km/h fahren.

Merkhilfe. Passe dein Tempo an Straße, Verkehr, Sicht, Wetter, dein Können, Fahrzeug und Ladung an. Du musst dein Fahrzeug ständig beherrschen.

Ein Kind spielt am Fahrbahnrand. Verringere dein Tempo und sei bremsbereit, damit du es nicht gefährdest. Diese Pflicht gilt auch gegenüber hilfsbedürftigen und älteren Menschen.

Die besonderen Regeln am Bahnübergang und am Zebrastreifen stehen in den jeweiligen Lektionen.

Was droht bei überhöhtem Tempo?

Du wirst geblitzt. Wie viel warst du zu schnell, innerorts oder außerorts? Die Tabelle zeigt die Regelsätze für Pkw ohne Anhänger bei gewöhnlichen Umständen und Unachtsamkeit.

Zu schnell um (km/h)Innerorts: Geld, Punkte, FahrverbotAußerorts: Geld, Punkte, Fahrverbot
bis 1030 €20 €
11 bis 1550 €40 €
16 bis 2070 €60 €
21 bis 25115 €, 1 Punkt100 €, 1 Punkt
26 bis 30180 €, 1 Punkt150 €, 1 Punkt
31 bis 40260 €, 2 Punkte, 1 Monat200 €, 1 Punkt
41 bis 50400 €, 2 Punkte, 1 Monat320 €, 2 Punkte, 1 Monat
51 bis 60560 €, 2 Punkte, 2 Monate480 €, 2 Punkte, 1 Monat
61 bis 70700 €, 2 Punkte, 3 Monate600 €, 2 Punkte, 2 Monate
über 70800 €, 2 Punkte, 3 Monate700 €, 2 Punkte, 3 Monate

Mit Pkw und Anhänger bringen 26 bis 30 km/h zu viel innerorts 235 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Eine Geldbuße wegen mindestens 26 km/h zu viel ist rechtskräftig, also endgültig. Innerhalb eines Jahres danach fährst du erneut mindestens 26 km/h zu schnell? Dann droht regelmäßig ein Fahrverbot.

Beim ersten Fahrverbot wegen solcher Wiederholungen beträgt es regelmäßig einen Monat.

Klassische Stolperfalle. Sicht unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen: Überschreitest du mit Pkw ohne Anhänger die 50 km/h um bis zu 20 km/h, drohen 80 Euro und 1 Punkt. Bei mehr als 20 km/h zu viel gelten die Tabellenwerte.

Du fährst innerorts mit deinem Pkw ohne Anhänger 35 km/h zu schnell. Was sieht der Bußgeldkatalog als Regel vor?

In der nächsten Lektion geht es um deinen Reaktionsweg.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz17
Verkehrszeichen: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den Zahlenwert)
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den Zahlenwert)
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit (Unternummer (nur volle Zehner) steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Verkehrszeichen: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verkehrszeichen: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Verkehrszeichen: Ortstafel Vorderseite
Ortstafel Vorderseite
Verkehrszeichen: Ortstafel Rückseite
Ortstafel Rückseite
Verkehrszeichen: Autobahn
Autobahn
Verkehrszeichen: Kraftfahrstraße
Kraftfahrstraße
Verkehrszeichen: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Verkehrszeichen: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Verkehrszeichen: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Verkehrszeichen: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Verkehrszeichen: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Verkehrszeichen: Auf ...m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Auf ...m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Kurve - links
Kurve - links
Verkehrszeichen: Bei Nässe
Bei Nässe

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 3 Abs. 1 bis 4: angepasste Geschwindigkeit, Sichtfahrgebot, allgemeine Höchstgeschwindigkeiten und Schneeketten. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • StVO § 18 Abs. 5: Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften, Anhänger auf Autobahnen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • StVO § 41 Abs. 2: Beginn einer Anordnung am Vorschriftzeichen und angekündigte Entfernung. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • StVO Anlage 2, lfd. Nr. 49, 49.1, 52 und 55 bis 60: Höchstgeschwindigkeit, Nässe, Mindestgeschwindigkeit und Ende der Verbote. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • StVO Anlage 3, Abschnitt 2, zu lfd. Nr. 5 und 6: Ortstafel, Beginn und Ende geschlossener Ortschaften. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • StVO Anlage 1, lfd. Nr. 3: Kurve. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage lfd. Nr. 9 und 11 sowie Anhang, Tabelle 1 Buchstabe a und c: Geschwindigkeitsüberschreitungen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • BKatV § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 2: Regelsätze und Regelfahrverbot bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen. BKatV Anhang, Tabelle 1 (bkatv:anhang-1): Regelsätze und Fahrverbote. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13, Nr. 2.2.3 und 3.2.2: Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.
  • Schema: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.