Verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) und Tempo-30-Zone: Regeln im Vergleich
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:20
- Im verkehrsberuhigten Bereich fährst du Schrittgeschwindigkeit, auch auf dem Fahrrad.
- Fußgänger dürfen die ganze Straßenbreite nutzen, Kinder überall spielen. Wenn nötig, wartest du.
- Parken darfst du dort nur auf gekennzeichneten Flächen. Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen sind ausgenommen.
- Beim Ausfahren auf die Straße musst du jede Gefährdung anderer ausschließen, auch wenn du von rechts kommst.
- In der Tempo-30-Zone gilt höchstens die Zahl auf dem Zonenschild: 30 km/h, in Geschäftsbereichen auch weniger. An Kreuzungen gilt grundsätzlich rechts vor links.
Brauchst du in einer Tempo-30-Zone immer eine markierte Fläche zum Parken?
Ein Ball rollt vor dein Auto, dahinter läuft ein Kind. Im verkehrsberuhigten Bereich musst du mit spielenden Kindern rechnen. Eine Tempo-30-Zone hat andere Regeln.
Woran erkennst du den verkehrsberuhigten Bereich?
Du biegst in eine Wohnstraße ein. Das blaue Schild mit Haus, Auto und spielenden Menschen zeigt den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs. Das durchgestrichene Schild zeigt sein Ende.

In den amtlichen Regeln heißt er nur „verkehrsberuhigter Bereich“, das Wort „Spielstraße“ kommt dort nicht vor. Für dein Verhalten zählt das Schild: Mit ihm gelten die Regeln, die du jetzt lernst.
Wie fährst du zwischen Fußgängern und Kindern?
Vor dir gehen Menschen nebeneinander. Du musst Schrittgeschwindigkeit fahren, also etwa so langsam, wie ein Mensch zu Fuß geht. Das gilt für alle Fahrzeuge, damit auch für Fahrräder. Eine freie Straße erlaubt dir kein schnelleres Fahren.
Du darfst Fußgänger weder gefährden noch behindern. Reicht langsames Fahren nicht aus, musst du warten. Dränge niemanden an den Rand, um dich vorbeizuschieben.
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr allerdings nicht unnötig behindern.
Stell dir vor, ein Kind läuft seinem Ball hinterher. Du bleibst bremsbereit und hältst an, wenn nötig. Warte, bis du weiterfahren kannst, ohne jemanden zu gefährden.

Hinter diesem Schild ist die Straße leer. Wie fährst du?
Wo darfst du parken?
Du willst jemanden besuchen und siehst neben einem Hauseingang freien Platz. Im verkehrsberuhigten Bereich darfst du nur auf dafür gekennzeichneten Flächen parken. Freier Platz allein genügt nicht.
Parken heißt: Du verlässt dein Fahrzeug oder hältst länger als 3 Minuten. Von der Beschränkung auf gekennzeichnete Flächen sind Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen ausgenommen.
Beispiel: Du lässt einen Fahrgast aussteigen oder lädst eine schwere Kiste aus. Dafür greift die Ausnahme. Stellst du das Auto anschließend für deinen Besuch ab, brauchst du einen gekennzeichneten Parkplatz.
Wer fährt zuerst, wenn du den Bereich verlässt?
Innerhalb des Bereichs gilt an Kreuzungen grundsätzlich rechts vor links, wenn nichts anderes geregelt ist. Beim Verlassen des Bereichs musst du dagegen besonders aufpassen.
Du erreichst die Querstraße. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich musst du dich so verhalten, dass du niemanden gefährdest. Das gilt auch, wenn du aus Sicht der anderen von rechts kommst.
Das Schild „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“ erinnert dich an die Ausfahrt. Zusätzlich kann dort „Vorfahrt gewähren“ stehen, um die Wartepflicht klarzustellen.

So gehst du vor:
- Kündige deine Absicht rechtzeitig und deutlich an. Benutze den Blinker.
- Achte auf Fahrzeuge von beiden Seiten und auf Menschen, die deinen Weg kreuzen.
- Fahre erst ein, wenn du niemanden gefährdest. Lass dich einweisen, wenn es erforderlich ist.
Du fährst aus dem verkehrsberuhigten Bereich. Auf der Querstraße kommt ein Auto von links. Was gilt?
Wie lange gilt die Tempo-30-Zone?
Du biegst innerorts von einer Vorfahrtstraße in eine Wohnstraße ab. Abseits der Vorfahrtstraßen musst du mit Tempo-30-Zonen rechnen. Achte beim Einbiegen auf die Beschilderung.
Du fährst in ein Wohngebiet mit dem Schild „Beginn einer Tempo-30-Zone“. Ab dort darfst du innerhalb der Zone höchstens 30 km/h fahren. Das zugehörige Endeschild beendet die Zone.

Fährst du innerorts mit einem Auto ohne Anhänger aus Unachtsamkeit zu schnell, gelten bei gewöhnlichen Umständen diese Regelsätze:
- Bis 10 km/h zu schnell: 30 €.
- 11 bis 15 km/h zu schnell: 50 €.
- 16 bis 20 km/h zu schnell: 70 €.
- 21 bis 25 km/h zu schnell: 115 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Alle Stufen bis zum Fahrverbot, innerorts und außerorts, zeigt die Lektion Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts.
Du biegst innerhalb der Zone ab? Die Begrenzung gilt weiter. Auch eine Kreuzung beendet sie nicht. Merke dir beim Einfahren, dass du dich in einer Zone befindest.
Die 30 km/h sind eine Obergrenze. Bei schlechter Sicht oder unübersichtlichen Stellen musst du langsamer fahren. Gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen musst du insbesondere langsamer und bremsbereit fahren, damit du sie nicht gefährdest.
Verwechsle das Zonenschild nicht mit dem runden Schild „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“. Das runde Schild begrenzt die Geschwindigkeit auf einer Strecke; es kennzeichnet keine Zone.

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen kann auf dem Zonenschild auch eine niedrigere Geschwindigkeit stehen. Lies deshalb die angegebene Zahl. Der ähnlich klingende Name macht daraus keinen verkehrsberuhigten Bereich mit blauem Schild.
Was gilt an Kreuzungen und beim Parken in der Zone?
An einer Kreuzung innerhalb der Tempo-30-Zone kommt ein Auto von rechts. Grundsätzlich gilt hier rechts vor links: Das andere Auto hat Vorfahrt, darf also an der Kreuzung zuerst fahren.
Regeln Vorfahrtzeichen die Kreuzung anders, beachtest du sie. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gibt dir selbst keine Vorfahrt. Fahre so heran, dass andere früh erkennen, wenn du warten musst.
Vergleiche die beiden Einfahrtschilder: Was gilt für dein Tempo, für Fußgänger und beim Parken?

| Situation | Verkehrsberuhigter Bereich | Tempo-30-Zone |
|---|---|---|
| Geschwindigkeit | Schrittgeschwindigkeit | Höchstens 30 km/h, bei Bedarf langsamer |
| Straßenbreite | Fußgänger dürfen die ganze Breite nutzen | Das Zonenschild erlaubt diese Nutzung nicht |
| Kinderspiele | Überall erlaubt | Das Zonenschild allein erlaubt keine Spiele auf der Straße |
| Parken | Nur gekennzeichnete Flächen; ausgenommen Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen | Allgemeine Parkregeln und örtliche Beschilderung beachten |
In der Tempo-30-Zone brauchst du also nicht allein wegen des Zonenschilds eine markierte Parkfläche. Du darfst aber beispielsweise nicht vor einer Grundstückseinfahrt parken.

Das Ende der Tempo-30-Zone steht vor einer Kreuzung. Gibt es dir Vorfahrt?
Wiederhole die Unterschiede beim Tempo, Parken und Ausfahren. In der nächsten Lektion geht es um die Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz6






Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.