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Der Kurs

  • 32 Lektionen
  • 11 Kapitel
  • 3 h 45 insgesamt
  • Quiz mit Auswertung
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Toter Winkel: Gefahr beim Abbiegen mit Lkw, Bus und neben Motorrädern

6 Min. LesezeitKapitel: Andere VerkehrsteilnehmerKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:26

  • Im toten Winkel kannst du andere weder direkt noch über Spiegel sehen.
  • Beim Abbiegen lässt du Fahrräder in gleicher Richtung durchfahren, auch neben der Fahrbahn.
  • Über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gilt innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder direkt im Einbiegebereich mit querenden Fußgängern zu rechnen ist.
  • Beobachte den Verkehr hinter dir vor dem Einordnen und grundsätzlich nochmals vor dem Abbiegen.
  • Auch Motorräder brauchen beim Überholen ausreichend Seitenabstand.

Beim Abbiegen eines langen Fahrzeugs laufen die Hinterräder weiter innen, als du vielleicht erwartest.

Du willst rechts abbiegen, neben dir fährt ein Fahrrad geradeaus. Genau dort kreuzen sich eure Wege. Ob du im Auto sitzt oder neben einem Lastkraftwagen (Lkw) radelst: Entscheidend ist, dass ihr euch rechtzeitig wahrnehmt.

Was ist der tote Winkel?

Definition. Als toter Winkel bezeichnet man einen Bereich, den du weder direkt noch über Spiegel oder andere Sichtsysteme einsehen kannst. Wie groß solche Bereiche sind, hängt vom Fahrzeug und seiner Ausstattung ab.

Eine feste Fläche passt deshalb nicht zu jedem Fahrzeug. Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, also Sicht über Hilfsmittel, müssen dir erlauben, nach hinten, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug alle wesentlichen Verkehrsvorgänge zu beobachten.

Lastwagen von oben mit Fahrerhaus und Ladeaufbau. Hinweise zeigen die Richtungen, die Spiegel und andere Sichtsysteme abdecken sollen: unmittelbar vor dem Fahrzeug, zur Seite und nach hinten. Feste Flächen oder Entfernungen sind nicht eingezeichnet.
Wie groß Sichtlücken sind, hängt vom Fahrzeug und seiner Ausstattung ab.

Deine Sicht und dein Gehör dürfen etwa durch Ladung oder Geräte nicht beeinträchtigt sein.

Als Fahrtipp: Prüfe vor dem Losfahren deine Sicht und die Spiegeleinstellung. Auch ein Abbiegeassistent bedeutet nicht, dass du jeden Menschen neben dem Fahrzeug wahrnimmst.

Drei Prüffelder: freie Sicht, passende Spiegeleinstellung und aufmerksames Beobachten trotz Abbiegeassistent.
Prüfe deine Sicht, bevor du losfährst.

Wen lässt du beim Abbiegen durch?

Stell dir vor, du fährst neben einem Radweg und willst rechts in eine Straße abbiegen. Ein Radfahrer fährt neben dir weiter geradeaus.

Du musst ihn durchfahren lassen. Missachtest du das, beträgt der Regelsatz, also der normale Betrag bei gewöhnlichen Umständen, 40 € Verwarnungsgeld. Bei Gefährdung sind es 140 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Diese Regelsätze gehen von fahrlässigem Handeln aus.

Die Regel gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektrokleinstfahrzeuge, etwa E-Scooter, wenn sie in gleicher Richtung fahren.

Auto wartet vor dem Rechtsabbiegen. Rechts neben der Fahrbahn fährt ein Fahrrad auf einem getrennten Radweg geradeaus über die Einmündung. Die eingezeichneten Wege kreuzen sich.
Auch auf dem Radweg neben der Fahrbahn lässt du das Fahrrad durch.

Beim Abbiegen lässt du außerdem entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren. Das gilt auch gegenüber Linienbussen und anderen Fahrzeugen auf gekennzeichneten Sonderfahrstreifen (mehr in der Lektion Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren). Auf Fußgänger nimmst du besondere Rücksicht. Wenn nötig, wartest du.

So bereitest du das Abbiegen vor:

  1. Kündige deine Absicht rechtzeitig mit dem Blinker an.
  2. Beobachte vor dem Einordnen den nachfolgenden Verkehr.
  3. Ordne dich zum Rechtsabbiegen möglichst weit rechts ein.
  4. Achte vor dem Abbiegen nochmals nach hinten. Das entfällt nur, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Ablauf mit zwei Beobachtungszeitpunkten: vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen. Ausnahme beim zweiten Blick: Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen.
Zwischen Einordnen und Abbiegen kann sich die Verkehrslage ändern.

Beispiel: Beim Einordnen ist rechts neben dir noch niemand. Während du auf Fußgänger wartest, kommt ein Fahrrad heran. Prüfe deshalb vor dem Abbiegen erneut, ob jemand neben dir geradeaus weiterfährt.

Merkhilfe. Als Fahrtipp empfiehlt die Münchner Polizei den Schulterblick beim Abbiegen. Verbinde ihn mit der Beobachtung über die Spiegel. Die Pflicht, auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, bleibt deine Aufgabe.

Du biegst rechts ab. Ein Fahrrad fährt auf dem Radweg neben dir geradeaus. Was tust du?

Wann müssen Lkw und Busse im Schritttempo abbiegen?

Ein Bus will innerorts rechts abbiegen. An der Einmündung wollen Menschen die Fahrbahn überqueren. Für die besondere Temporegel müssen diese Bedingungen zusammenkommen:

  • Das Kraftfahrzeug hat über 3,5 t zulässige Gesamtmasse.
  • Es fährt innerorts und biegt rechts ab.
  • Auf oder neben der Fahrbahn ist mit geradeaus fahrendem Radverkehr zu rechnen, oder direkt beim Einbiegen mit querenden Fußgängern.

Dann ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Ein Verstoß kostet nach dem Regelsatz 70 € und bringt 1 Punkt.

UND verbindet Kraftfahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit innerorts und Rechtsabbiegen sowie erwartetem Verkehr. Dafür genügt geradeaus fahrender Radverkehr auf oder neben der Fahrbahn ODER querender Fußgängerverkehr unmittelbar beim Einbiegen. Ergebnis: Schrittgeschwindigkeit.
Die Bedingungen gelten zusammen. Bei den erwarteten Verkehrsteilnehmern genügt eine der beiden Gruppen.
In der Prüfung. Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse müssen innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit geradeaus fahrendem Radverkehr auf oder neben der Fahrbahn zu rechnen ist. Dasselbe gilt bei erwarteten Fußgängern, die unmittelbar beim Einbiegen die Fahrbahn überqueren. Sie müssen noch nicht direkt neben dem Fahrzeug sein.

Diese besondere Temporegel gilt nicht allgemein für Personenkraftwagen (Pkw). Auch im Auto musst du andere durchfahren lassen und auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.

Ein Bus innerorts mit über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse wartet vor dem Rechtsabbiegen. Ein Fußgänger überquert die Straße im Einbiegebereich. Der geplante Weg des Busses kreuzt seinen Weg.
Schritttempo ersetzt das Warten nicht: Der Bus lässt den Fußgänger queren.

Ein Lkw mit über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse biegt innerorts rechts ab. Auf dem Radweg neben der Fahrbahn ist mit geradeaus fahrendem Radverkehr zu rechnen. Was gilt?

Dürfen Fahrräder rechts an wartenden Fahrzeugen vorbei?

Du wartest im rechten Fahrstreifen. Rechts kommt ein Fahrrad an deiner Fahrzeugseite vorbei. Das kann erlaubt sein.

Klassische Stolperfalle. Fahrräder und Mofas dürfen rechts an Fahrzeugen vorbeifahren, die auf dem rechten Fahrstreifen warten. Dafür braucht es ausreichend Raum, mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht. Diese Erlaubnis gilt nur für Fahrräder und Mofas, nicht für Motorräder.
Ein Lastwagen mit Fahrerhaus und Ladeaufbau wartet im rechten Fahrstreifen. Ein Fahrrad fährt mit seitlichem Raum rechts an ihm vorbei. Hinweise nennen mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht.
Rechne neben wartenden Fahrzeugen mit Fahrrädern und Mofas.

Das Gefahrzeichen „Radverkehr“ mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zum Verringern der Geschwindigkeit wegen der Gefahr.

Zwei offizielle Varianten des Gefahrzeichens Radverkehr: links die Variante zur Aufstellung rechts, rechts die Variante zur Aufstellung links.
„Radverkehr“: links zur Aufstellung rechts, rechts zur Aufstellung links.

Als Sicherheitstipp für dich auf dem Fahrrad: Verzichte im Zweifel aufs Vorbeifahren. Ein abbiegendes langes Fahrzeug braucht Platz; seine Hinterräder laufen weiter innen als die Vorderräder.

Beispiel: Vor dir wartet ein Lkw und blinkt rechts. Neben der Kabine scheint Platz zu sein. Beim Abbiegen können die Hinterräder weiter nach innen kommen. Als Sicherheitstipp: Bleib hinter dem Lkw, statt dich rechts neben ihn zu stellen.

Wie viel Platz lässt du beim Überholen?

Du willst ein Fahrrad überholen. Prüfe, ob du während des gesamten Vorgangs ausreichend Seitenabstand halten kannst. Für Kraftfahrzeuge gelten beim Überholen von Fußgängern, Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen:

  • innerorts mindestens 1,5 m,
  • außerorts mindestens 2 m.

Beispiel: Du fährst außerorts hinter einem Fahrrad. Reicht der Platz nicht für 2 m Seitenabstand, bleibst du dahinter. Eine freie Gegenfahrbahn allein genügt nicht, wenn du trotzdem zu dicht vorbeifahren würdest.

Vergleich der Mindestseitenabstände beim Überholen mit Kraftfahrzeugen: innerorts 1,5 m, außerorts 2 m, gegenüber Fußgängern, Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die Mindestwerte gelten für die genannten Verkehrsteilnehmer.

An Kreuzungen und Einmündungen gelten diese Mindestwerte nicht, sofern Radfahrer dort wartende Kraftfahrzeuge erlaubt rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind (mehr in der Lektion Überholen). Ausreichender Seitenabstand bleibt nötig.

Merkhilfe. Auch gegenüber einem Motorrad musst du beim Überholen ausreichend Seitenabstand halten. Feste Mindestwerte nennt die StVO dafür nicht: 1,5 m und 2 m gelten nur gegenüber Fußgängern, Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen. Wirst du selbst überholt, darfst du nicht beschleunigen.

Was beachtest du bei Motorrädern?

Du möchtest links abbiegen, ein Motorrad kommt entgegen. Lass es durchfahren. Achte auch auf Motorräder hinter und neben dir, bevor du dich einordnest oder abbiegst.

Ein Motorrad ist von vorn schmal und leicht zu übersehen. Auch seine Geschwindigkeit kannst du leicht unterschätzen. Als Sicherheitstipp: Beobachte das Motorrad beim Warten weiter. Verlass dich nicht auf den ersten Eindruck, dass es noch weit weg ist.

Ein blaues Auto wartet vor dem Linksabbiegen. Ein entgegenkommendes Motorrad fährt geradeaus auf seiner rechten Fahrbahnseite und kreuzt den geplanten Abbiegeweg. Rechts steht der Hinweis: schmale Silhouette, Geschwindigkeit nicht unterschätzen.
Lass das Motorrad durchfahren. Unterschätze seine Geschwindigkeit nicht, nur weil es schmal erscheint.

Motorräder fahren auch tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sicht es sonst erfordert, ist Abblendlicht nötig.

Beleuchtung am Motorrad: am Tag Abblendlicht oder Tagfahrleuchten; bei Dämmerung, Dunkelheit oder entsprechend schlechter Sicht Abblendlicht.
Tagfahrleuchten reichen nicht bei jeder Sicht aus.

Auf Krafträdern sowie offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h müssen Fahrer und Mitfahrer während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist das höchste Tempo, für das das Fahrzeug gebaut ist. Dein momentanes Tempo ist dafür unerheblich. Die Helmpflicht entfällt, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Helmpflicht während der Fahrt für Fahrer und Mitfahrer auf Krafträdern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen über 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit. Ausnahme: vorgeschriebene Sicherheitsgurte sind angelegt.
Für die Ausnahme müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte tatsächlich angelegt sein.

Es wird dunkel. Reichen am Motorrad die Tagfahrleuchten?

Prüfe zur Wiederholung die Abbiegebilder: Wer fährt geradeaus, und wer wartet? Vertiefe danach das Beobachten und Einordnen in der Lektion Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz2
Verkehrszeichen: Radverkehr - Aufstellung rechts
Radverkehr - Aufstellung rechts
Verkehrszeichen: Radverkehr - Aufstellung links
Radverkehr - Aufstellung links

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 5 Abs. 4, 6 und 8 (Überholen und Seitenabstand), § 9 Abs. 1, 3 und 6 (Abbiegen), § 17 Abs. 2a (Motorradbeleuchtung), § 21a Abs. 2 (Schutzhelm), § 23 Abs. 1 (Sicht und Gehör), § 40 Abs. 1 und Anlage 1 lfd. Nr. 18 (Radverkehr). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Kopie vom 21.10.2026 von gesetze-im-internet.de.
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 56 Abs. 1 (Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht). Stand: Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191, Kopie vom 21.10.2026.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 1 und 2 sowie Anlage lfd. Nr. 39, 39.1 und 45. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Kopie vom 21.10.2026.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13 Nr. 3 und 3.2.6 (ein Punkt für die Verstöße nach Nr. 39.1 und 45 des Bußgeldkatalogs). Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Kopie vom 21.10.2026.
  • Bundesministerium für Verkehr: Mit Pumuckl mehr Sicherheit im Straßenverkehr, Spot 6 Die Unsichtbaren (Sichtlücken, Fahrzeugausstattung und Hinterräder beim Abbiegen). Präventionshinweise, keine zusätzlichen Rechtsregeln. https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/pumuckl.html (abgerufen am 24.10.2026).
  • Polizeipräsidium München: Obacht gebn, sicher ans Ziel (Empfehlung zum Schulterblick beim Abbiegen). https://www.polizei.bayern.de/verkehr/005334/index.html (abgerufen am 24.10.2026).
  • Polizeipräsidium München: Sicherheitsreport 2020, Teil C Verkehr (Spiegeleinstellung und im Zweifel auf Vorrang verzichten). https://www.polizei.bayern.de/mam/kriminalitaet/sicherheitsreport_2020.pdf (abgerufen am 24.10.2026).
  • Polizeipräsidium Schwaben Nord: Medieninfo vom 11.08.2025, Meldung 1489, Polizei kontrolliert Motorradfahrer und gibt Tipps für alle Verkehrsteilnehmer (schmale Silhouette, Erkennbarkeit und Geschwindigkeit). Präventionshinweise, keine zusätzlichen Rechtsregeln. https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/089482/index.html (abgerufen am 24.10.2026).
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 1 Abs. 1 (Elektrokleinstfahrzeuge). Stand: Art. 2 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Kopie vom 21.10.2026.
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schema: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.