Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren: Einordnen, Blinken und Rücksicht
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:28
- Kündige das Abbiegen rechtzeitig mit dem Blinker an und ordne dich passend ein.
- Achte vor dem Einordnen und grundsätzlich nochmals vor dem Abbiegen auf den Verkehr hinter dir.
- Lass beim Abbiegen Gegenverkehr durch. Achte auch auf Fahrzeuge neben dir, etwa geradeaus fahrende Fahrräder.
- Beim Wenden, Rückwärtsfahren und Abbiegen in ein Grundstück musst du jede Gefährdung ausschließen.
- Auch beim Einfahren und Anfahren darfst du niemanden gefährden. Lass dich nötigenfalls einweisen.
Ihr wollt beide links abbiegen: Biegt ihr voreinander ab oder fahrt ihr erst aneinander vorbei?
Du blinkst rechts, neben dir fährt ein Fahrrad geradeaus. Beim Abbiegen würdest du seinen Weg kreuzen. Du wartest, bis es durchgefahren ist.
Wie bereitest du das Abbiegen vor?
Du willst an der nächsten Kreuzung abbiegen. Achte vor dem Einordnen auf den nachfolgenden Verkehr. Unmittelbar vor dem Abbiegen achtest du nochmals darauf.
Die erneute Kontrolle darf nur entfallen, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
- Rechts abbiegen: möglichst weit rechts einordnen.
- Links abbiegen: bis zur Fahrbahnmitte einordnen.
- Auf einer Fahrbahn für nur eine Richtung: zum Linksabbiegen möglichst weit links einordnen.
Liegen Schienen längs in der Fahrbahn, darfst du dich zum Linksabbiegen darauf nur einordnen, wenn du kein Schienenfahrzeug behinderst.
Du ordnest dich zum Abbiegen falsch oder zu spät ein? Dafür beträgt der Regelsatz, der normale Betrag im Bußgeldkatalog, 10 € Verwarnungsgeld.
Dasselbe gilt, wenn du den nachfolgenden Verkehr vor dem Einordnen oder Abbiegen nicht beachtest. Gefährdest du bei einem dieser Verstöße jemanden, sind es 30 €, bei einer Sachbeschädigung 35 €.
Vor dir blinkt ein Auto links und hat sich zum Linksabbiegen eingeordnet. Beim Überholen musst du rechts vorbeifahren. Es gelten beide Bedingungen: Absicht angekündigt und eingeordnet.
Rechts muss genug Platz für einen ausreichenden Seitenabstand sein. Ist die Verkehrslage unklar, darfst du nicht überholen. Weitere Bedingungen erklärt die Lektion Überholen und Überholverbot.
Wann musst du einen Linksabbieger beim Überholen rechts passieren?
Wen musst du beim Abbiegen durchlassen?
Auch ein Fahrrad auf einem Radweg neben der Fahrbahn lässt du beim Abbiegen durchfahren.
Beim Abbiegen lässt du entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren. Auch in deiner Richtung lässt du folgende Verkehrsteilnehmer auf oder neben der Fahrbahn durch:
- Schienenfahrzeuge, Fahrräder und Fahrräder mit Hilfsmotor,
- Elektrokleinstfahrzeuge, etwa E-Scooter,
- Linienbusse und andere Fahrzeuge auf gekennzeichneten Sonderfahrstreifen, also eigens ausgewiesenen Fahrstreifen.
Auf Fußgänger nimmst du besondere Rücksicht und wartest, wenn nötig. Mehr dazu steht in der Lektion Kinder, ältere Menschen und Busse.
Lässt du beim Abbiegen ein Fahrzeug nicht durchfahren, beträgt der Regelsatz 40 €. Gefährdest du dabei jemanden, sind es 140 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot.
Dieselbe höhere Sanktion gilt, wenn du beim Abbiegen auf Fußgänger keine besondere Rücksicht nimmst und sie dadurch gefährdest.
Du fährst ein Kraftfahrzeug mit über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, also erlaubtem Gesamtgewicht. Innerorts musst du beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn du mit einer dieser Situationen rechnen musst:
- Auf oder neben der Fahrbahn fahren Fahrräder geradeaus.
- Unmittelbar dort, wo du einbiegst, überqueren Fußgänger die Fahrbahn.
Die Einzelheiten zeigt die Lektion Toter Winkel.
Du blinkst rechts. Neben dir fährt ein Fahrrad geradeaus. Wie verhältst du dich?
Wie biegst du mit Gegenverkehr links ab?
Ein Auto kommt dir entgegen und will rechts in dieselbe Straße. Du lässt es zuerst abbiegen. Das gilt ebenso, wenn der Gegenverkehr geradeaus fährt.
Wollt ihr beide links abbiegen, biegt ihr grundsätzlich voreinander ab. Ihr fahrt also nicht erst aneinander vorbei.
Als Radfahrer kannst du links abbiegen, ohne dich links einzuordnen: Du überquerst die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus.
Dabei beachtest du den Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen. Biegst du über eine Radverkehrsführung ab, musst du ihr im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Du willst links abbiegen, das entgegenkommende Auto rechts in dieselbe Straße. Wer fährt zuerst?
Was gilt beim Wenden und Rückwärtsfahren?
Du willst rückwärts aus einer Parklücke oder in eine Hofeinfahrt fahren. Dabei musst du eine Gefährdung anderer ausschließen. Das gilt ebenso beim Wenden.
Gefährdest du beim Abbiegen in ein Grundstück, Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer, beträgt der Regelsatz 80 €. Dazu kommt 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Beispiel: Du willst wenden, aber ein Lieferwagen verdeckt den Gegenverkehr. Du kannst eine Gefährdung nicht ausschließen und beginnst das Manöver deshalb nicht.
Praktischer Tipp: Wähle zum Wenden eine übersichtliche Stelle. Kannst du den Rückweg nicht sicher beurteilen, bleib stehen und kläre die Situation.
Wo darfst du nicht wenden?
Das Zeichen „Verbot des Wendens“ verbietet dir hier das Wenden. Das Zeichen „Kreisverkehr“ schreibt die Fahrtrichtung im Kreis nach rechts vor.

Im Kreisverkehr darfst du die Mittelinsel nicht überfahren. Nur wenn die Fahrzeugabmessungen das Befahren sonst unmöglich machen, darfst du Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung ohne Gefährdung anderer überfahren.
Innerhalb des Kreisverkehrs darfst du auf der Fahrbahn nicht halten.
Auch im Tunnel darfst du nicht wenden. Was dort sonst gilt, steht in der Lektion Richtzeichen und Zusatzzeichen.
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind Wenden und Rückwärtsfahren verboten. Diese Zeichen kennzeichnen die beiden Straßenarten.

Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der durchgehenden Fahrbahn dieser Straßen kostet nach dem Regelsatz 200 € und bringt 1 Monat Fahrverbot. Dazu kommen 2 Punkte.
Wie fährst du aus einer Ausfahrt oder vom Rand los?
Du fährst aus einem Grundstück auf die Straße. Du darfst dabei niemanden gefährden und musst dich nötigenfalls einweisen lassen. Das gilt auch:
- aus einer Fußgängerzone oder einem verkehrsberuhigten Bereich,
- von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn,
- beim Anfahren vom Fahrbahnrand.
Deine Ausfahrt führt über einen abgesenkten Bordstein. Von links kommt ein Auto. Du wartest, wenn dein Einfahren es gefährden würde. Von rechts zu kommen, gibt dir hier keine Vorfahrt.
„Beginn einer Fußgängerzone“ und „Ende einer Fußgängerzone“ zeigen dir die Grenzen der Zone.

Beim verkehrsberuhigten Bereich erkennst du Beginn und Ende an diesen Zeichen.

Kündige das Einfahren oder Anfahren rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker an. Beobachte die Fahrbahn und die Wege, die du dabei überquerst.
Du willst vom rechten Fahrbahnrand losfahren. Hinter dir nähert sich ein Auto. Würdest du es beim Anfahren gefährden, bleibst du stehen.
Du blinkst zum Anfahren vom Fahrbahnrand. Hinter dir nähert sich ein Auto. Was gilt?
Nächste Lektion: Halten und Parken.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz8








Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.