Zum Inhalt springen
Wissen
Kostenlos

Kompletter Kurs · 100 % kostenlos

Der Kurs

  • 32 Lektionen
  • 11 Kapitel
  • 3 h 45 insgesamt
  • Quiz mit Auswertung
Mit Lektion 1 starten

Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren: Einordnen, Blinken und Rücksicht

7 Min. LesezeitKapitel: FahrmanöverKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:28

  • Kündige das Abbiegen rechtzeitig mit dem Blinker an und ordne dich passend ein.
  • Achte vor dem Einordnen und grundsätzlich nochmals vor dem Abbiegen auf den Verkehr hinter dir.
  • Lass beim Abbiegen Gegenverkehr durch. Achte auch auf Fahrzeuge neben dir, etwa geradeaus fahrende Fahrräder.
  • Beim Wenden, Rückwärtsfahren und Abbiegen in ein Grundstück musst du jede Gefährdung ausschließen.
  • Auch beim Einfahren und Anfahren darfst du niemanden gefährden. Lass dich nötigenfalls einweisen.

Ihr wollt beide links abbiegen: Biegt ihr voreinander ab oder fahrt ihr erst aneinander vorbei?

Du blinkst rechts, neben dir fährt ein Fahrrad geradeaus. Beim Abbiegen würdest du seinen Weg kreuzen. Du wartest, bis es durchgefahren ist.

Wie bereitest du das Abbiegen vor?

Definition. Beim Einordnen wählst du rechtzeitig die passende Position zum Abbiegen. Kündige deinen Abbiegewunsch rechtzeitig und deutlich mit den Fahrtrichtungsanzeigern an, also den Blinkern.

Du willst an der nächsten Kreuzung abbiegen. Achte vor dem Einordnen auf den nachfolgenden Verkehr. Unmittelbar vor dem Abbiegen achtest du nochmals darauf.

Drei Schritte: vor dem Einordnen nach hinten schauen, rechtzeitig einordnen, vor dem Abbiegen nochmals schauen. Ausnahme beim zweiten Blick: Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen.
Vor beiden Manövern beachtest du den Verkehr hinter dir.

Die erneute Kontrolle darf nur entfallen, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

  • Rechts abbiegen: möglichst weit rechts einordnen.
  • Links abbiegen: bis zur Fahrbahnmitte einordnen.
  • Auf einer Fahrbahn für nur eine Richtung: zum Linksabbiegen möglichst weit links einordnen.
Drei Straßen von oben: blaues Auto zum Rechtsabbiegen am rechten Rand, zum Linksabbiegen rechts der Mitte und auf einer Fahrbahn für eine Richtung am linken Rand. Weiße Pfeile zeigen die Fahrtrichtungen.
Rechts an den Rand, links zur Mitte, bei nur einer Richtung nach links außen.

Liegen Schienen längs in der Fahrbahn, darfst du dich zum Linksabbiegen darauf nur einordnen, wenn du kein Schienenfahrzeug behinderst.

Du ordnest dich zum Abbiegen falsch oder zu spät ein? Dafür beträgt der Regelsatz, der normale Betrag im Bußgeldkatalog, 10 € Verwarnungsgeld.

Dasselbe gilt, wenn du den nachfolgenden Verkehr vor dem Einordnen oder Abbiegen nicht beachtest. Gefährdest du bei einem dieser Verstöße jemanden, sind es 30 €, bei einer Sachbeschädigung 35 €.

Vor dir blinkt ein Auto links und hat sich zum Linksabbiegen eingeordnet. Beim Überholen musst du rechts vorbeifahren. Es gelten beide Bedingungen: Absicht angekündigt und eingeordnet.

Rechts muss genug Platz für einen ausreichenden Seitenabstand sein. Ist die Verkehrslage unklar, darfst du nicht überholen. Weitere Bedingungen erklärt die Lektion Überholen und Überholverbot.

Wann musst du einen Linksabbieger beim Überholen rechts passieren?

Wen musst du beim Abbiegen durchlassen?

Auch ein Fahrrad auf einem Radweg neben der Fahrbahn lässt du beim Abbiegen durchfahren.

Einmündung von oben: Das blaue Auto will rechts abbiegen und wartet. Rechts daneben fährt ein Fahrrad auf der Fahrbahn geradeaus. Die gestrichelte blaue Abbiegelinie kreuzt die grüne Fahrlinie des Fahrrads durch die Einmündung.
Dein geplanter Weg kreuzt den Weg des Fahrrads. Du lässt es durch.

Beim Abbiegen lässt du entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren. Auch in deiner Richtung lässt du folgende Verkehrsteilnehmer auf oder neben der Fahrbahn durch:

  • Schienenfahrzeuge, Fahrräder und Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • Elektrokleinstfahrzeuge, etwa E-Scooter,
  • Linienbusse und andere Fahrzeuge auf gekennzeichneten Sonderfahrstreifen, also eigens ausgewiesenen Fahrstreifen.

Auf Fußgänger nimmst du besondere Rücksicht und wartest, wenn nötig. Mehr dazu steht in der Lektion Kinder, ältere Menschen und Busse.

Lässt du beim Abbiegen ein Fahrzeug nicht durchfahren, beträgt der Regelsatz 40 €. Gefährdest du dabei jemanden, sind es 140 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot.

Dieselbe höhere Sanktion gilt, wenn du beim Abbiegen auf Fußgänger keine besondere Rücksicht nimmst und sie dadurch gefährdest.

In der Prüfung. Beim Abbiegen reicht der Blick auf den Gegenverkehr nicht. Achte auch auf Fahrräder neben der Fahrbahn, Fahrzeuge auf Sonderfahrstreifen und Menschen, die deinen Weg zu Fuß kreuzen.

Du fährst ein Kraftfahrzeug mit über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, also erlaubtem Gesamtgewicht. Innerorts musst du beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn du mit einer dieser Situationen rechnen musst:

  • Auf oder neben der Fahrbahn fahren Fahrräder geradeaus.
  • Unmittelbar dort, wo du einbiegst, überqueren Fußgänger die Fahrbahn.

Die Einzelheiten zeigt die Lektion Toter Winkel.

Du blinkst rechts. Neben dir fährt ein Fahrrad geradeaus. Wie verhältst du dich?

Wie biegst du mit Gegenverkehr links ab?

Ein Auto kommt dir entgegen und will rechts in dieselbe Straße. Du lässt es zuerst abbiegen. Das gilt ebenso, wenn der Gegenverkehr geradeaus fährt.

Wollt ihr beide links abbiegen, biegt ihr grundsätzlich voreinander ab. Ihr fahrt also nicht erst aneinander vorbei.

Zwei Kreuzungen von oben: Links wartet das blaue links abbiegende Auto auf den entgegenkommenden grauen Rechtsabbieger. Rechts zeigen die Wege zweier entgegenkommender Linksabbieger das Abbiegen voreinander.
Links wartest du. Rechts biegen beide voreinander ab.
Klassische Stolperfalle. Verlangen die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung etwas anderes, müssen entgegenkommende Linksabbieger erst aneinander vorbeifahren. Prüfe deshalb den tatsächlichen Verlauf der Kreuzung, bevor du den Bogen beginnst.

Als Radfahrer kannst du links abbiegen, ohne dich links einzuordnen: Du überquerst die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus.

Ablauf für das Linksabbiegen mit dem Fahrrad ohne Einordnen: rechter Fahrbahnrand, hinter der Kreuzung Verkehr aus beiden Richtungen beachten, Fahrbahn überqueren.
Beim Überqueren zählt der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen.

Dabei beachtest du den Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen. Biegst du über eine Radverkehrsführung ab, musst du ihr im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

Du willst links abbiegen, das entgegenkommende Auto rechts in dieselbe Straße. Wer fährt zuerst?

Was gilt beim Wenden und Rückwärtsfahren?

Du willst rückwärts aus einer Parklücke oder in eine Hofeinfahrt fahren. Dabei musst du eine Gefährdung anderer ausschließen. Das gilt ebenso beim Wenden.

Gefährdest du beim Abbiegen in ein Grundstück, Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer, beträgt der Regelsatz 80 €. Dazu kommt 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Drei Manöver, Abbiegen ins Grundstück, Wenden und Rückwärtsfahren, führen zur gemeinsamen Pflicht: Gefährdung ausschließen, nötigenfalls einweisen lassen.
Für diese Manöver gilt dieselbe besonders strenge Pflicht.
Merkhilfe. Kannst du die Gefährdung anderer nur mit Hilfe ausschließen, musst du dich einweisen lassen. Eine Person hilft dir dabei, den Verkehrsraum zu überblicken und das Manöver sicher auszuführen.
Parkfläche von oben: Ein blaues Auto steht vor dem Rückwärtsfahren. Hinter ihm kreuzt ein Fußgänger den gestrichelt gezeichneten geplanten Rückweg. Beschriftung: Warten, Fußgänger hinter dir.
Solange jemand deinen Rückweg kreuzt, bleibst du stehen.

Beispiel: Du willst wenden, aber ein Lieferwagen verdeckt den Gegenverkehr. Du kannst eine Gefährdung nicht ausschließen und beginnst das Manöver deshalb nicht.

Praktischer Tipp: Wähle zum Wenden eine übersichtliche Stelle. Kannst du den Rückweg nicht sicher beurteilen, bleib stehen und kläre die Situation.

Wo darfst du nicht wenden?

Das Zeichen „Verbot des Wendens“ verbietet dir hier das Wenden. Das Zeichen „Kreisverkehr“ schreibt die Fahrtrichtung im Kreis nach rechts vor.

Links das amtliche Zeichen Verbot des Wendens, rechts das amtliche Zeichen Kreisverkehr.
Links „Verbot des Wendens“, rechts „Kreisverkehr“.

Im Kreisverkehr darfst du die Mittelinsel nicht überfahren. Nur wenn die Fahrzeugabmessungen das Befahren sonst unmöglich machen, darfst du Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung ohne Gefährdung anderer überfahren.

Innerhalb des Kreisverkehrs darfst du auf der Fahrbahn nicht halten.

Auch im Tunnel darfst du nicht wenden. Was dort sonst gilt, steht in der Lektion Richtzeichen und Zusatzzeichen.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind Wenden und Rückwärtsfahren verboten. Diese Zeichen kennzeichnen die beiden Straßenarten.

Links das amtliche Zeichen Autobahn, rechts das amtliche Zeichen Kraftfahrstraße.
Links „Autobahn“, rechts „Kraftfahrstraße“: nicht wenden oder rückwärtsfahren.

Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der durchgehenden Fahrbahn dieser Straßen kostet nach dem Regelsatz 200 € und bringt 1 Monat Fahrverbot. Dazu kommen 2 Punkte.

Wie fährst du aus einer Ausfahrt oder vom Rand los?

Du fährst aus einem Grundstück auf die Straße. Du darfst dabei niemanden gefährden und musst dich nötigenfalls einweisen lassen. Das gilt auch:

  • aus einer Fußgängerzone oder einem verkehrsberuhigten Bereich,
  • von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn,
  • beim Anfahren vom Fahrbahnrand.

Deine Ausfahrt führt über einen abgesenkten Bordstein. Von links kommt ein Auto. Du wartest, wenn dein Einfahren es gefährden würde. Von rechts zu kommen, gibt dir hier keine Vorfahrt.

„Beginn einer Fußgängerzone“ und „Ende einer Fußgängerzone“ zeigen dir die Grenzen der Zone.

Amtliche Zeichen für Beginn und Ende einer Fußgängerzone, von links nach rechts.
Links „Beginn einer Fußgängerzone“, rechts „Ende einer Fußgängerzone“.

Beim verkehrsberuhigten Bereich erkennst du Beginn und Ende an diesen Zeichen.

Amtliche Zeichen für Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, von links nach rechts.
Links „Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs“, rechts „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“.

Kündige das Einfahren oder Anfahren rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker an. Beobachte die Fahrbahn und die Wege, die du dabei überquerst.

Du willst vom rechten Fahrbahnrand losfahren. Hinter dir nähert sich ein Auto. Würdest du es beim Anfahren gefährden, bleibst du stehen.

Grundstücksausfahrt von oben: Ein blaues Auto wartet auf dem Grundstück vor dem Gehweg. Ein Fußgänger geht über die Ausfahrt, auf der Straße fährt ein graues Auto von rechts nach links.
Aus der Ausfahrt beachtest du auch den Gehweg vor der Fahrbahn.
Klassische Stolperfalle. Dein Blinker kündigt die Absicht an. Er erlaubt dir nicht, einfach in den Verkehr hineinzufahren. Beim Anfahren vom Fahrbahnrand musst du weiterhin jede Gefährdung anderer ausschließen.

Du blinkst zum Anfahren vom Fahrbahnrand. Hinter dir nähert sich ein Auto. Was gilt?

Nächste Lektion: Halten und Parken.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz8
Verkehrszeichen: Kreisverkehr
Kreisverkehr
Verkehrszeichen: Verbot des Wendens
Verbot des Wendens
Verkehrszeichen: Autobahn
Autobahn
Verkehrszeichen: Kraftfahrstraße
Kraftfahrstraße
Verkehrszeichen: Beginn einer Fußgängerzone
Beginn einer Fußgängerzone
Verkehrszeichen: Ende einer Fußgängerzone
Ende einer Fußgängerzone
Verkehrszeichen: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Verkehrszeichen: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 5 Abs. 3, 4 und 7 (Überholen eines angekündigten und eingeordneten Linksabbiegers), § 9 Abs. 1 bis 6 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren), § 10 (Einfahren und Anfahren), § 18 Abs. 7 (Autobahnen und Kraftfahrstraßen), Anlage 2 lfd. Nr. 8, 21, 22 und 47 (Kreisverkehr, Fußgängerzone und Verbot des Wendens), Anlage 3 lfd. Nr. 12 bis 14, 16 und 18 (verkehrsberuhigter Bereich, Tunnel, Autobahn und Kraftfahrstraße). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie von gesetze-im-internet.de vom 21.10.2026.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 (Regelsätze und Verwarnungsgeld), Anlage lfd. Nr. 35, 35.1, 35.2, 39, 39.1, 41, 44 und 83.3. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13 Nr. 2.2.6 (zwei Punkte bei BKat 83.3) und Nr. 3.2.6 (ein Punkt bei BKat 39.1, 41 und 44). Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026.
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schemata: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.