Probezeit im Führerschein: Dauer, Regeln und Verlängerung
Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:31
- Deine Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert grundsätzlich 2 Jahre.
- Ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße können ein Aufbauseminar auslösen.
- Wird dieses Seminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre auf 4 Jahre.
- Das Alkohol- und Cannabisverbot gilt in der Probezeit oder unter 21 Jahren; für verschriebene Cannabisarzneimittel gibt es eine Ausnahme.
- Bei bestimmten Maßnahmen zählt die Zeit nicht weiter. Nach Entziehung oder Verzicht bleibt bei Neuerteilung eine Restprobezeit.
Du hast schon A1 und machst jetzt B: Beginnt deine Probezeit von vorn?
Du darfst endlich selbst fahren. Deine Probezeit läuft schon, auch wenn das Auto noch steht.
Wann beginnt deine Probezeit?
Du bekommst erstmals eine Fahrerlaubnis, also das Recht zum Fahren, etwa für Klasse B. Sie wird auf Probe erteilt. Der Führerschein ist das Dokument dafür.
Entscheidend ist die Erteilung, nicht deine erste Fahrt.
Die Klassen AM, L und T sind ausgenommen. Erweiterst du eine solche Fahrerlaubnis erstmals auf eine andere Klasse, etwa B, wird diese auf Probe erteilt.
Hast du schon eine andere Klasse mit Probezeit, etwa A1, läuft deine Probezeit seit deren Erteilung. Die spätere Klasse B ist dann kein erstmaliger Erwerb und startet keine neue Probezeit.
Welche Verstöße haben Folgen für die Probezeit?
Du bekommst nach einem Verkehrsverstoß Post. Für die Probezeit genügt nicht jeder Vorwurf: Die Entscheidung muss rechtskräftig sein, also rechtlich endgültig feststehen.
Sie muss außerdem in das Fahreignungsregister einzutragen sein, das Register beim Kraftfahrt-Bundesamt für solche Verkehrsverstöße. Erst unter diesen Voraussetzungen greifen die folgenden Stufen.
- A-Verstoß: ein schwerwiegender Verstoß, etwa zu schnelles Fahren, ein Rotlichtverstoß, die verbotene Handynutzung am Steuer oder ein Verstoß gegen das Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger.
- B-Verstoß: ein weniger schwerwiegender Verstoß. Dazu zählen andere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht unter A fallen. Auch Kennzeichenmissbrauch gehört dazu, wenn diese Straftat nicht bereits zur Entziehung geführt hat.
Für die erste Maßnahme reichen 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße. Dann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, einen Kurs nach Verkehrsverstößen, und setzt eine Teilnahmefrist.
Ein einzelner B-Verstoß löst diese erste Maßnahme noch nicht aus.
Maßgeblich ist der Verstoß während der Probezeit. Beispiel: Du begehst kurz vor ihrem Ende einen A-Verstoß. Die Entscheidung wird erst danach rechtskräftig. Die Behörde muss das Seminar trotzdem anordnen, wenn die Entscheidung im Register einzutragen ist.
Wie geht es nach dem Aufbauseminar weiter?
Du hast am Seminar teilgenommen. Bei weiteren Verstößen in der Probezeit zählt auch deren Zeitpunkt. Die Maßnahmen bauen aufeinander auf:
- Seminaranordnung: Nach 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstößen musst du innerhalb der festgesetzten Frist teilnehmen.
- Schriftliche Verwarnung: Begehst du nach der Seminarteilnahme 1 weiteren A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße, verwarnt dich die Behörde schriftlich. Sie empfiehlt eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von 2 Monaten.
- Entziehung: Begehst du nach Ablauf dieser 2 Monate in der Probezeit erneut 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße, entzieht dir die Behörde die Fahrerlaubnis.
Beispiel: Ein Verstoß vor deinem Seminar wird erst danach rechtskräftig. Er ist deshalb kein neuer Verstoß nach der Teilnahme und löst nicht allein die zweite Stufe aus.
Die Beratung wird dir nur nahegelegt, nicht angeordnet. Das Seminar dagegen wird angeordnet und ist damit Pflicht.
Eine vollziehbare Anordnung musst du bereits befolgen. Nimmst du dann nicht innerhalb der festgesetzten Frist am Seminar teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Anordnung kommt schriftlich, nennt die Verstöße und setzt eine angemessene Frist. Lies diese Frist sofort. Bei der Anmeldung zum Seminar musst du dem Kursleiter die schriftliche Anordnung vorlegen.
Die Stufen sind kein Schutz vor einer früheren Entziehung. Deuten deine Verstöße schon darauf hin, dass du zum Fahren ungeeignet bist, kann die Behörde auch ein Gutachten anordnen. Das ist eine fachliche Beurteilung deiner Eignung zum Fahren durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle.
Du erhältst eine vollziehbare Seminaranordnung. Was musst du tun?
Wann werden aus 2 Jahren 4 Jahre?
Im Brief steht, dass du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst. Schon die Anordnung wegen der genannten Verstöße verlängert die Probezeit um 2 Jahre, grundsätzlich auf 4 Jahre.
Die Verlängerung gilt auch, wenn nur deshalb kein Seminar angeordnet wurde, weil die Fahrerlaubnis entzogen war oder du darauf verzichtet hattest.
Das Seminar wegen deiner Verstöße ist angeordnet, der Kurs beginnt erst später. Ist die Probezeit schon verlängert?
Was gilt für Alkohol und Cannabis?
Du willst nach einer Feier selbst fahren. In der Probezeit oder vor deinem 21. Geburtstag gilt beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr:
- Du darfst keinen Alkohol und kein Tetrahydrocannabinol (THC) zu dir nehmen. THC ist der hier erfasste Cannabiswirkstoff.
- Du darfst die Fahrt nicht antreten, wenn du unter deren Wirkung stehst.
Für einen Verstoß gegen dieses Verbot gilt ein Regelsatz von 250 €, also der normale Bußgeldbetrag bei gewöhnlichen Umständen und fahrlässigem Handeln. Fahrlässig heißt: aus Unachtsamkeit, ohne Absicht. Dazu kommt 1 Punkt.
Der Verstoß zählt als A-Verstoß. Für die Probezeitmaßnahmen müssen die oben erklärten Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Ausnahme gilt für THC aus einem verschriebenen Arzneimittel: Es muss für deinen konkreten Krankheitsfall verschrieben sein und bestimmungsgemäß eingenommen werden.
Deine Probezeit ist vorbei, du bist noch unter 21. Gilt das Alkoholverbot weiter?
Wann zählt die Zeit nicht weiter?
Dein Führerschein wird in einem Strafverfahren beschlagnahmt. Dadurch wird der Ablauf gehemmt: Die betroffene Zeit zählt für die Probezeit nicht mit.
Diese Hemmung gilt bei:
- Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung des Führerscheins nach den strafprozessualen Vorschriften,
- vorläufiger Entziehung im Strafverfahren,
- sofort vollziehbarer Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Endet die Hemmung und besteht deine Fahrerlaubnis weiter, läuft die noch offene Zeit weiter. Du beginnst deshalb keine volle neue Probezeit.
Bei Entziehung oder Verzicht endet die bisherige Probezeit vorzeitig. Wird dir später eine neue Fahrerlaubnis erteilt, beginnt eine neue Probezeit im Umfang der noch offenen Restdauer.
Nach Entziehung wegen versäumter Seminarteilnahme brauchst du für die Neuerteilung einen Nachweis über das Seminar. Auch weitere Voraussetzungen für die Neuerteilung bleiben bestehen.
Wurde dir die Fahrerlaubnis in der dritten Stufe entzogen, darf eine neue frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.
Nach einer Entziehung gilt in der neuen Restprobezeit nicht erneut dieselbe Stufenfolge. Bei erneut 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstößen ordnet die Behörde in der Regel ein Gutachten zur Fahreignung an.
Was ist mit einer ausländischen Fahrerlaubnis?
Du ziehst mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum nach Deutschland. Mit ordentlichem Wohnsitz hier gelten auch die Probezeitregeln.
Die Zeit seit dem Erwerb wird angerechnet. Auch bei Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zählt diese vorherige Zeit grundsätzlich mit.
Du ziehst mit einer EU-Fahrerlaubnis um? Die bisherige Zeit zählt mit; die Probezeit beginnt nicht automatisch von vorn.
Bei einer Fahrerlaubnis von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es eine Besonderheit. Du begründest deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland und bekommst auf dieser Grundlage eine deutsche Fahrerlaubnis. Dann zählt die Zeit nicht mit, in der du hier nicht fahren durftest.
Prüfe: Wann war der Verstoß, wann das Seminar, wann endet die Beratungsfrist? Wiederhole die drei Kontrollfragen. In der nächsten Lektion geht es um Aufbauseminar und Verstöße in der Probezeit.