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Der Kurs

  • 32 Lektionen
  • 11 Kapitel
  • 3 h 45 insgesamt
  • Quiz mit Auswertung
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Überholen: Regeln, Seitenabstand und Überholverbotsschild Zeichen 276

7 Min. LesezeitKapitel: FahrmanöverKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:25

  • Überhole grundsätzlich links, bei freier Sicht und wesentlich höherer Geschwindigkeit.
  • Bei unklarer Verkehrslage bleibst du dahinter.
  • Mit dem Kraftfahrzeug hältst du zu Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.
  • Prüfe beim Überholverbot dein Fahrzeug und das vor dir.
  • Wirst du überholt, darfst du nicht beschleunigen.

Links blinken allein reicht nicht, damit du ein Auto rechts überholen darfst.

Vor dir fährt ein langsames Auto, dahinter beginnt eine Kurve. Reicht deine Sicht zum Überholen?

Wann darfst du überhaupt überholen?

Du darfst erst zum Überholen ansetzen, wenn du die ganze Überholstrecke überblickst. Der Gegenverkehr darf während des gesamten Vorgangs nicht behindert werden.

Definition. Überholt wird grundsätzlich links. Du musst wesentlich schneller fahren als das Fahrzeug vor dir. Ist die Verkehrslage unklar, darfst du nicht überholen, auch ohne Verbotsschild.

Überholst du ohne ausreichende Übersicht oder bei unklarer Verkehrslage, drohen 100 € und 1 Punkt. Ohne wesentlich höhere Geschwindigkeit sind es 80 € und 1 Punkt.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt auch beim Überholen. Wärst du nur mit zu hohem Tempo wesentlich schneller als das Fahrzeug vor dir, darfst du nicht überholen.

Die genannten Beträge sind Regelsätze: Sie gelten für gewöhnliche Umstände und fahrlässiges Handeln.

Beispiel für eine unklare Verkehrslage: Das Auto vor dir wird langsamer und zieht zur Mitte. Du erkennst seine Absicht nicht. Bleib dahinter.

Straße von oben: Dein blaues Auto bleibt hinter einem grauen Auto. Auf der anderen Straßenseite kommt ein rotes Auto entgegen. Beschriftung: Gegenverkehr, dahinterbleiben.
Der Gegenverkehr braucht seine Seite. Du bleibst hinter dem grauen Auto.

Wie scherst du sicher aus und wieder ein?

Gefährdest du beim Ausscheren den Verkehr hinter dir, drohen 80 € und 1 Punkt.

  1. Den Verkehr hinter dir prüfen: Dein Ausscheren darf niemanden gefährden.
  2. Rechtzeitig links blinken, dann ausscheren, wenn niemand gefährdet wird.
  3. Mit ausreichendem Seitenabstand überholen.
  4. Rechts blinken und so bald wie möglich zurück, ohne den Überholten zu behindern.
Drei Straßen von oben: links das blaue Auto hinter dem grauen, in der Mitte links neben ihm beim Überholen, rechts wieder vor ihm auf der rechten Seite. Beschriftungen: Prüfen, links überholen, rechts einordnen. Orange Punkte zeigen die Blinker beim Ausscheren und Wiedereinordnen.
Prüfen, links überholen, wieder rechts einordnen. Kündige beide Richtungswechsel mit dem Blinker an.

Außerorts darfst du das Überholen durch kurzes Hupen oder Lichtzeichen ankündigen. Mit der Lichthupe darfst du den Gegenverkehr nicht blenden.

Merkhilfe. Wirst du überholt, darfst du nicht beschleunigen. Fährst du langsam und können mehrere direkt folgende Fahrzeuge sonst nicht überholen, musst du an geeigneter Stelle langsamer werden, notfalls warten.

Dafür darfst du auch einen geeigneten Seitenstreifen nutzen. Diese Möglichkeit gilt nicht auf Autobahnen.

Ein Auto überholt dich. Was ist verboten?

Wie viel Seitenabstand brauchst du?

Du willst einen Radfahrer überholen. Reicht der Seitenabstand, der freie Raum seitlich zwischen euch, nicht aus, bleibst du dahinter.

Zwei Straßen von oben mit blauem Auto links neben einem Fahrrad: innerorts zeigt ein Doppelpfeil den freien Seitenabstand von mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m. Beide Fahrzeuge fahren nach oben. Die Darstellung ist nicht maßstäblich.
Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m. Schematisch, nicht maßstäblich.
In der Prüfung. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen gelten mindestens 1,5 m innerorts und mindestens 2 m außerorts gegenüber Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen. Zu anderen Verkehrsteilnehmern brauchst du ebenfalls ausreichenden Seitenabstand.

An einer Kreuzung oder Einmündung warten Autos. Ein Radfahrer hat sie regelgerecht rechts überholt oder ist neben ihnen zum Stillstand gekommen. Für das Überholen dieses Radfahrers gilt dort eine Ausnahme.

Die festen Mindestwerte gelten in diesem Fall nicht. Ausreichender Seitenabstand bleibt trotzdem Pflicht.

Du überholst außerorts auf freier Strecke mit dem Auto einen Radfahrer. Welcher Mindestabstand gilt seitlich?

Was verbieten die Überholverbotsschilder?

Diese Überholverbotsschilder betreffen unterschiedliche Fahrzeuge.

Links das Überholverbot mit rotem und schwarzem Auto, rechts das Überholverbot mit rotem Lastwagen und schwarzem Auto.
Links: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Rechts: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t.

Beide verbieten den betroffenen Kraftfahrzeugen das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge, etwa Autos, und von Motorrädern mit Beiwagen. Einspurig sind Fahrräder und Motorräder ohne Beiwagen: Ihre Räder laufen hintereinander.

Vor deinem Auto fährt ein Fahrrad. Das Schild mit den beiden Autos allein verbietet dir nicht, es zu überholen. Sicht, Verkehrslage und Seitenabstand müssen stimmen.

Das Schild mit dem Lastwagen betrifft Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.

Zusatzzeichen ändern die Grenzen: etwa auf über 7,5 t oder auf über 2,8 t, jeweils einschließlich Anhänger.

Zweimal das Überholverbot mit Lastwagen: links mit dem Zusatzzeichen 7,5 t, rechts mit dem Zusatzzeichen 2,8 t.
Links gilt die Grenze über 7,5 t; rechts erweitert das Zusatzzeichen das Verbot auf über 2,8 t.

Dieses Zusatzzeichen erweitert das Verbot auch auf Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger.

Überholverbot mit rotem Lastwagen und schwarzem Auto. Darunter ein weißes Zusatzzeichen mit den Bildern eines Lastwagens, eines Busses und eines Autos mit Anhänger.
Dieses Zusatzzeichen bezieht auch Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger ein.
Klassische Stolperfalle. Beim gesonderten Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge darfst du im Auto auch das Fahrrad nicht überholen. Es verbietet dir im mehrspurigen Kraftfahrzeug das Überholen einspuriger und mehrspuriger Fahrzeuge.

Du erkennst das Schild am roten Rand: links ein rotes Auto, rechts hinter einem senkrechten Strich ein Fahrrad und ein Motorrad. Ein eigenes Endschild hebt es auf.

Überholst du bei unklarer Lage oder fehlender Übersicht und missachtest dabei zusätzlich ein Überholverbot, gelten 150 € und 1 Punkt.

Kommt bei dieser Kombination eine Gefährdung hinzu: 250 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Sachbeschädigung: 300 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wo endet das ausgeschilderte Verbot?

Diese drei weißen runden Schilder mit schwarzen Schrägstreifen beenden Verbote. Achte auf die Fahrzeugbilder: Was wird jeweils aufgehoben?

Drei weiße runde Schilder mit schwarzem Rand und schwarzen Schrägstreifen: links zwei graue Autos, mittig grauer Lastwagen und graues Auto, rechts ohne Fahrzeugbilder.
Von links: Ende für Kraftfahrzeuge aller Art, Ende für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote.

Das Zusatzzeichen zeigt die Länge des Verbots, hier 800 m. Das Verbot gilt auf dieser Strecke, nicht erst in 800 m.

Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art mit weißem Zusatzzeichen darunter. Zwischen zwei nach oben gerichteten Pfeilen steht eine Streckenlänge.
Das Zusatzzeichen nennt die Länge der Verbotsstrecke.

Gilt das Verbot nur für eine kurze Strecke und nennt ein Zusatzzeichen ihre Länge, steht an ihrem Ende kein Endschild.

Dasselbe gilt, wenn das Verbot zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und du vor Ort zweifelsfrei erkennst, wo die angezeigte Gefahr endet.

Merkhilfe. Auch nach einem Endschild prüfst du Sicht und Verkehrslage. Du darfst beim Überholen weiterhin niemanden gefährden und den Gegenverkehr nicht behindern.

Welche weiteren Überholverbote gelten?

Die besonderen Überholverbote und ihre Sanktionen findest du in den Lektionen Fußgängerüberweg und Bahnübergang.

Eine durchgehende Linie, die den Gegenverkehr abtrennt, überfährst du auch beim Überholen nicht, nicht einmal teilweise. Mehr dazu steht in der Lektion Markierungen und Verkehrseinrichtungen.

Auf einer Fahrbahn für beide Richtungen trennen Leitlinien, unterbrochene weiße Linien, die Fahrstreifen. Bei insgesamt drei Fahrstreifen ist die freie Mitte keine Überholspur.

  • Bei drei Fahrstreifen darfst du den linken und den mittleren nicht zum Überholen nutzen. Bei fünf gilt das für die beiden linken und den mittleren.
  • Zum Linksabbiegen darfst du dich bei diesen beiden Aufteilungen in Fahrtrichtung auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen.
  • Bei vier Fahrstreifen gehören die beiden linken ausschließlich dem Gegenverkehr. Bei sechs gilt das für die drei linken. Du darfst sie nicht zum Überholen benutzen.

Für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse gilt außerdem: kein Überholen bei unter 50 m Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen.

Überholt ein solches Fahrzeug trotzdem, drohen 120 € und 1 Punkt. Mit Gefährdung: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Sachbeschädigung: 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wann darfst du rechts überholen?

Vor dir blinkt ein Auto links und hat sich zum Linksabbiegen eingeordnet. Dieses Fahrzeug musst du rechts überholen, wenn du überholst.

Straße mit Einmündung links von oben: Ein graues Auto steht zum Linksabbiegen nahe der Mitte und blinkt links. Dein blaues Auto fährt rechts daran vorbei. Ein rotes Auto kommt auf der anderen Straßenseite entgegen.
Links blinken und eingeordnet sein: Dann führt dein Weg rechts am Linksabbieger vorbei.
  • Straßenbahnen überholst du rechts. Liegen die Schienen dafür zu weit rechts, darfst du links vorbei. Auf Fahrbahnen für eine Richtung auch links.
  • Dichter Verkehr: Haben sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet, darfst du rechts schneller als links fahren.
  • Links steht eine Schlange oder fährt langsam: Du darfst sie rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht überholen.
  • Innerorts, außer auf Autobahnen: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t dürfen bei mehreren markierten Fahrstreifen für deine Richtung den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren.
  • Radfahrer und Mofafahrer dürfen wartende Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen rechts überholen: nur bei genügend Platz, mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht.

Verbotenes Rechtsüberholen außerorts kostet 100 € und 1 Punkt.

Das Auto vor dir blinkt links, fährt aber noch rechts. Darfst du es deshalb rechts überholen?

Was gilt beim Vorbeifahren am Hindernis?

Ein Lieferwagen hält auf deiner Seite. Beim Vorbeifahren links lässt du den Gegenverkehr durch. Das gilt auch an Hindernissen und Fahrbahnverengungen.

Straße von oben: Ein grauer Lieferwagen hält rechts. Dein blaues Auto wartet dahinter. Auf der anderen Seite kommt ein rotes Auto entgegen. Beschriftungen: hält, du wartest, fährt zuerst.
Der Lieferwagen hält auf deiner Seite. Du lässt den Gegenverkehr durch.

Die Zeichen „Vorrang des Gegenverkehrs“ und „Vorrang vor dem Gegenverkehr“ können die Reihenfolge regeln.

Links das runde Zeichen Vorrang des Gegenverkehrs mit rotem Rand, rechts das blaue Zeichen Vorrang vor dem Gegenverkehr.
Links lässt du den Gegenverkehr durch. Rechts hast du Vorrang vor ihm.

Beim Ausscheren achtest du auf den nachfolgenden Verkehr. Ausscheren und Wiedereinordnen kündigst du wie beim Überholen mit dem Blinker an.

In der nächsten Lektion folgen Fahrstreifenwechsel und Reißverschlussverfahren.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz11
Verkehrszeichen: Vorrang des Gegenverkehrs
Vorrang des Gegenverkehrs
Verkehrszeichen: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Verkehrszeichen: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verkehrszeichen: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
Verkehrszeichen: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Verkehrszeichen: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
Verkehrszeichen: Vorrang vor dem Gegenverkehr
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Verkehrszeichen: Massenangabe - 7,5 t
Massenangabe - 7,5 t
Verkehrszeichen: Massenangabe - 2,8 t
Massenangabe - 2,8 t
Verkehrszeichen: Auf ...m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Auf ...m (zweiter Teil der Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)
Verkehrszeichen: Nur Lkw (Z 1010-51), Kraftomnibus (Z 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Z 1010-59)
Nur Lkw (Z 1010-51), Kraftomnibus (Z 1010-57) und Pkw mit Anhänger (Z 1010-59)

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 3 (Geschwindigkeit), § 5 Abs. 1 bis 8 (Überholen), § 6 (Vorbeifahren), § 7 Abs. 2 bis 3b (Rechtsüberholen und Fahrstreifen), § 19 Abs. 1 (Bahnübergänge), § 26 Abs. 3 (Fußgängerüberwege). Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32; Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
  • StVO Anlage 2 lfd. Nr. 4, 53 bis 55, 58 bis 60 und 68 (Fahrstreifenbegrenzung); Anlage 3 lfd. Nr. 4 (Vorrang vor dem Gegenverkehr). Gleicher Stand und Kopie.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 2 und Anlage lfd. Nr. 17, 18, 19 bis 19.1.2, 21 bis 21.2 und 22. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; Kopie vom 21.10.2026.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13 Nr. 2.2.5 und 3.2.4. Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; Kopie vom 21.10.2026.
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole. Schema: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.