Erste Hilfe für den Führerschein: Kurs, Dauer und Hilfe am Unfallort
- Der Erste-Hilfe-Kurs umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
- Du lernst durch Theorie und praktische Übungen.
- Deine Bescheinigung über die Erste-Hilfe-Ausbildung gilt für den Führerscheinantrag unbefristet.
- Nach einem Unfall: anhalten, Verkehr sichern, Unfallfolgen prüfen und Verletzten helfen.
- In dein Auto gehören Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste.
Musst du auch helfen, wenn du selbst gar nicht am Unfall beteiligt warst?
Vor dir stoßen zwei Autos zusammen, und du hältst als Erster an. Jetzt brauchst du die Handgriffe aus dem Erste-Hilfe-Kurs. Schon beim Führerscheinantrag gehört die Schulung dazu.
Wie lange dauert der Erste-Hilfe-Kurs?
Du suchst einen Kurs für deinen Führerschein. Achte auf eine amtlich anerkannte Stelle, damit du die passende Teilnahmebescheinigung bekommst.
Du übst im Kurs selbst. Diese Lektion erklärt dir die Pflichten rund um Kurs und Unfallstelle; sie ersetzt die praktischen Übungen nicht.
Auch Organ- und Gewebespende gehört zum Kurs. Du lernst Grundwissen dazu und Möglichkeiten, deine persönliche Entscheidung über die Spendenbereitschaft festzuhalten.
Ein Kurs bietet 9 Einheiten zu je 45 Minuten, aber ausschließlich Vorträge. Was fehlt?
Welche Bescheinigung brauchst du?
Du hast den Kurs besucht und stellst deinen Führerscheinantrag. Als Nachweis dient die Bescheinigung einer amtlich anerkannten Schulungsstelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung.
Zu diesen Trägern zählen etwa Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei.
Eine Bescheinigung über eine Ausbildung in Erster Hilfe gilt beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unbefristet als Nachweis.
Beispiel: Du möchtest deine Fahrerlaubnis um eine Klasse erweitern. Hast du bereits an der vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Schulung teilgenommen, entfällt der Nachweis. Das gilt auch bei einer Neuerteilung.
Du erweiterst deine Fahrerlaubnis und hast die vorgeschriebene Schulung bereits besucht. Was gilt?
Wann genügt eine andere Ausbildung?
Du hast bereits eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen, etwa in einem Gesundheitsberuf oder im Rettungsdienst. Dann brauchst du keinen gesonderten Teilnahmenachweis, wenn du das passende Zeugnis oder die passende Bescheinigung vorlegst.
Insbesondere diese Ausbildungen kannst du mit einem Zeugnis oder einer Bescheinigung nachweisen:
- Bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung; auch eine abgeschlossene entsprechende Ausbildung im Ausland.
- Abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens.
- Abgeschlossene Ausbildung als medizinischer, zahnmedizinischer, tiermedizinischer oder pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter.
- Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer, Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung.
- Rettungsschwimmausbildung mit Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold.
Beispiel: Du hast eine Rettungsschwimmausbildung mit Befähigung für Silber abgeschlossen. Legst du die Bescheinigung darüber vor, brauchst du keinen gesonderten Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung.
Du legst die Bescheinigung über deine Rettungsschwimmausbildung mit Befähigung für Silber vor. Was gilt beim Führerscheinantrag?
Was tust du nach einem Unfall zuerst?
Stell dir vor, du bist an einem Zusammenstoß beteiligt. Warte mit dem Handeln nicht darauf, dass die Schuldfrage geklärt ist. Deine Pflichten beginnen sofort:
- Unverzüglich anhalten.
- Den Verkehr sichern; bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseitefahren.
- Die Unfallfolgen prüfen.
- Verletzten helfen.
Mit dem Helfen sind deine Pflichten als Beteiligter noch nicht erledigt. Angaben, Warten, Unfallspuren und Pflichten nach einem erlaubten Weggehen erklärt die Lektion Verhalten nach einem Unfall.
Beispiel: Nach einem leichten Zusammenstoß ist nur ein kleiner Sachschaden entstanden. Du fährst unverzüglich beiseite, statt die Fahrbahn für eine Diskussion zu blockieren.
Was verdeckt die Unfallstelle für andere?
Nach einem Zusammenstoß bleibt dein Auto hinter einer Kuppe liegen. Herannahende Fahrer sehen es spät. Tipp fürs Absichern: Betrachte die Stelle aus ihrer Fahrtrichtung. Die Warnung soll sie erreichen, bevor die Kuppe ihnen die Sicht nimmt.
Die Regeln zu Warnblinklicht, Warndreieck, Entfernung und Beleuchtung findest du in der Lektion Panne und Absichern. Sie gelten auch für ein nach einem Unfall liegen gebliebenes Auto.
Musst du auch als unbeteiligter Zeuge helfen?
Du kommst erst nach dem Zusammenstoß an. Bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not musst du auch als unbeteiligter Zeuge Hilfe leisten, wenn sie erforderlich und dir den Umständen nach zuzumuten ist.
Zumutbar ist Hilfe insbesondere, wenn sie ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.
Für unterlassene Hilfeleistung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Gemeint ist unterlassene erforderliche und zumutbare Hilfe.
Für unterlassene Hilfeleistung gibt es 3 Punkte, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht oder eine isolierte Sperre anordnet. Eine isolierte Sperre ist ein gerichtliches Verbot, eine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Greift die 3-Punkte-Regel nicht, gibt es für diese Straftat 2 Punkte, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
- Das Gericht hat ein Fahrverbot angeordnet.
- Die Tat hängt mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zusammen oder wurde unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen.
In der Probezeit zählt unterlassene Hilfeleistung zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, soweit die Straftat nicht bereits zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat.
Du darfst auch niemanden beim Helfen behindern. Wer eine Person behindert, die einem anderen hilft oder helfen will, riskiert ebenfalls Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
Beispiel: Du stehst in einem schmalen Durchgang. Hinter dir will jemand zu einem Verletzten, doch du versperrst ihm den Weg. Mach den Durchgang frei, damit er helfen kann.
Du bist am Unfall unbeteiligt. Erforderliche Hilfe ist dir zumutbar. Was gilt?
Was gehört ins Auto, welche Schilder kennst du?
Du übernimmst ein Auto. Unser Rat: Schau vor der Fahrt nach, wo Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste liegen. Alle drei gehören zur vorgeschriebenen Ausstattung eines Personenkraftwagens.
Unterwegs kannst du zwei Richtzeichen sehen, die dich auf „Erste Hilfe“ und „Polizei“ hinweisen:

Du kennst jetzt Kursnachweis und Hilfspflicht. In der nächsten Lektion über Verbandkasten, Warnweste und Warndreieck geht es genauer um die Ausrüstung im Auto.
Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz2


Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.