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Der Kurs

  • 32 Lektionen
  • 11 Kapitel
  • 3 h 45 insgesamt
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Warndreieck aufstellen: Panne, Warnblinklicht und Abschleppen richtig absichern

7 Min. LesezeitKapitel: Ruhender VerkehrKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste

Hör dir die Zusammenfassung der Lektion an· 2:05

  • Wird dein liegen gebliebenes Auto nicht rechtzeitig erkannt, schaltest du sofort das Warnblinklicht ein.
  • Danach stellst du das Warndreieck gut sichtbar auf, bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung.
  • Im Auto gehören Warndreieck und Warnweste zur vorgeschriebenen Ausstattung. Beim Aussteigen darfst du niemanden gefährden.
  • Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten. Mit Seil oder Stange sind dazwischen höchstens 5 m erlaubt.
  • Auf der Autobahn liegen geblieben? Beim Abschleppen an der nächsten Ausfahrt herunterfahren. Von außerhalb darfst du nicht hineinschleppen.

Ein Motorrad darfst du auch mit Seil oder Stange nicht abschleppen.

Dein Auto bleibt stehen, während hinter dir der Verkehr weiterrollt. Jetzt müssen andere das Hindernis früh erkennen. Deshalb beginnt die Pannenhilfe mit dem Absichern.

Was machst du sofort nach der Panne?

Stell dir vor, dein Auto bleibt an einer unübersichtlichen Stelle liegen. Andere können es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkennen.

Dann musst du sofort das Warnblinklicht einschalten. Das gilt für mehrspurige Fahrzeuge, zum Beispiel Personenkraftwagen (Pkw) und Lastwagen. Danach stellst du das Warndreieck auf.

Definition. Beim Warnblinklicht blinken alle Blinkleuchten am Fahrzeug gleichzeitig gelb. Damit warnst du andere vor einer Gefahr. Blinkt nur der Fahrtrichtungsanzeiger einer Seite, ist das also kein Warnblinklicht.
Zwei verbundene Schritte: zuerst Warnblinklicht einschalten, danach Warndreieck aufstellen. Darüber: Auto als Hindernis nicht rechtzeitig erkennbar.
Bei einem zu spät erkennbaren Hindernis: zuerst Warnblinklicht, danach Warndreieck.

Tritt unterwegs ein Defekt auf, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, und lässt er sich nicht bald beseitigen? Dann musst du das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen.

Praktischer Tipp: Hol Pannenhilfe, wenn du die Lage oder den Defekt nicht sicher beurteilen kannst.

Dein Auto wird an der Pannenstelle nicht rechtzeitig erkannt. Was kommt zuerst?

Wo stellst du das Warndreieck auf?

Das Warnblinklicht ist an. Nun brauchst du mindestens ein auffällig warnendes Zeichen, gut sichtbar und in ausreichender Entfernung. Dafür verwendest du das vorgeschriebene Warndreieck.

Bei schnellem Verkehr stellst du es in etwa 100 m Entfernung auf. Entscheidend bleibt, dass andere die Warnung rechtzeitig sehen und auf das Hindernis reagieren können.

Straße von oben mit Gegenverkehr: Unten fährt ein graues Auto nach rechts zum Warndreieck und zum blauen Pannenauto. Die Klammer trägt etwa 100 m. Der Titel nennt schnellen Verkehr. Darstellung nicht maßstäblich.
Das Dreieck warnt den herannahenden Verkehr vor dem Pannenauto. Abstand nicht maßstäblich.

Beispiel: Du stellst das Dreieck auf, aber ein Busch verdeckt es für herannahende Fahrer. Dann fehlt die gute Sichtbarkeit. Prüfe deshalb auch, ob andere die Warnung früh genug erkennen können.

Du sicherst, beleuchtest oder kennzeichnest dein liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht wie vorgeschrieben. Wenn du dadurch jemanden gefährdest, beträgt der Regelsatz 60 Euro. Dazu kommt 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Die Gefährdung ist hier entscheidend: Nicht jedes falsch aufgestellte Dreieck kostet genau diesen Betrag. Der Regelsatz gilt für fahrlässiges Handeln unter gewöhnlichen Umständen.

Ein tragbares Warndreieck mit Standfuß. Drei Beschriftungen nennen rückstrahlend, standsicher und aus ausreichender Entfernung erkennbar.
Das Warndreieck muss rückstrahlen, sicher stehen und auf ausreichende Entfernung erkennbar sein.
In der Prüfung. Merk dir die Bedingung zur Entfernung: etwa 100 m bei schnellem Verkehr. Außerdem muss das Warndreieck gut sichtbar und in ausreichender Entfernung stehen.

Dein Auto bleibt an einer schlecht einsehbaren Stelle auf einer schnell befahrenen Straße liegen. Welche Angabe hilft dir beim Aufstellen?

Welche Ausrüstung brauchst du im Auto?

Du suchst nach der Panne im Kofferraum. Besser ist, schon vorher zu wissen, wo die Ausrüstung liegt. In deinem Pkw musst du mindestens ein Warndreieck und eine Warnweste mitführen.

Links die Pannenausrüstung im Pkw: Warndreieck und Warnweste. Rechts eine getrennte gelbe Warnleuchte als zusätzliche Ausrüstung für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Im Pkw: Warndreieck und Warnweste. Über 3,5 t kommt eine getrennte Warnleuchte hinzu.

In Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, etwa schweren Lastkraftwagen, brauchst du zusätzlich zum Warndreieck eine getrennte Warnleuchte. Sie blinkt gelb und funktioniert unabhängig von der Fahrzeugbeleuchtung.

Krafträder, Krankenfahrstühle und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen sind von der Pflicht zu Warndreieck und Warnleuchte ausgenommen.

Die Warneinrichtungen müssen betriebsfertig, also sofort einsatzbereit sein. Für Warnwesten gelten die Normen DIN EN 471:2003+A1:2007 oder EN ISO 20471:2013. Tipp für den Kauf: Prüfe die Angabe auf dem Etikett.

Merkhilfe. Die Warnweste musst du mitführen. Unser Rat für die Panne: Bewahre sie griffbereit auf und zieh sie möglichst vor dem Aussteigen an. So musst du sie nicht erst draußen suchen.

Wie sicherst du dich und das stehende Auto?

Du willst aussteigen, neben dir fährt noch Verkehr. Öffne die Tür erst, wenn du dadurch niemanden gefährdest. Auch bei einer Panne gilt diese Pflicht.

Kommt ein Radfahrer neben deinem Auto vorbei, lässt du die Tür geschlossen. Warte, bis du sie gefahrlos öffnen und aussteigen kannst.

Drei Pflichten nebeneinander, ohne Reihenfolge: gefahrlos aussteigen und niemanden gefährden; beim Verlassen die nötigen Maßnahmen gegen Unfälle und Verkehrsstörungen treffen; das Auto gegen unbefugte Benutzung sichern.
Diese drei Pflichten gelten, wenn du aussteigst und dein Auto verlässt.

Verlässt du das Fahrzeug, musst du die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle und Verkehrsstörungen zu vermeiden. Sichere es auch gegen unbefugte Benutzung, also dagegen, dass jemand ohne Erlaubnis damit fährt.

Praktischer Tipp: Sichere das Auto mit der Feststellbremse gegen Wegrollen. Nimm beim Verlassen den Schlüssel mit, damit niemand damit losfahren kann.

Wird es dunkel, reicht die Warnung allein nicht: Zusätzlich gelten die Beleuchtungsregeln für haltende Fahrzeuge. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder entsprechend schlechter Sicht brauchst du die vorgeschriebene Beleuchtung.

Haltender Pkw bei Dunkelheit: Außerorts ist eine eigene Lichtquelle nötig. Innerorts genügen Parkleuchten auf der Fahrbahnseite oder eine andere zugelassene Kennzeichnung. Macht Straßenlicht den Pkw auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar, ist eigene Beleuchtung entbehrlich.
Außerorts brauchst du eine eigene Lichtquelle. Innerorts zählen die Kennzeichnung auf der Fahrbahnseite und die Sichtbarkeit durch Straßenlicht.
  • Außerorts beleuchtest du das haltende Fahrzeug mit einer eigenen Lichtquelle.
  • Innerorts genügen beim Pkw Parkleuchten auf der Fahrbahnseite oder eine andere zugelassene Kennzeichnung.
  • Macht die Straßenbeleuchtung den Pkw innerorts auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar, ist eigene Beleuchtung entbehrlich.

Beispiel: Dein Auto bleibt nachts in einer dunklen Ortsstraße liegen. Ohne ausreichendes Straßenlicht brauchst du die genannte Beleuchtung oder Kennzeichnung. Warnblinklicht allein ersetzt sie nicht.

Wann darfst du sonst das Warnblinklicht einschalten?

Vor dir leuchten plötzlich viele Bremslichter auf: Du näherst dich einem Stau. Mit Warnblinklicht darfst du die Fahrer hinter dir vor dieser Gefahr warnen.

Außer bei Panne und Abschleppen darfst du es einschalten, wenn dein Fahrzeug andere gefährdet oder du andere vor Gefahren warnen willst.

Zwei Beispiele für Warnblinklicht: Annäherung an einen Stau und besonders langsame Fahrt auf einer schnell befahrenen Straße. Beide führen zum Hinweis vor Gefahr warnen.
Stau oder besonders langsame Fahrt auf schnellen Straßen: Warnblinklicht kann vor Gefahren warnen.

Ein weiteres Beispiel ist besonders langsame Fahrt auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. Mit Warnblinklicht machst du andere auf diese Gefahr aufmerksam.

Schaltest du Warnblinklicht missbräuchlich ein, beträgt das Verwarnungsgeld 5 Euro. Auch das ist ein Regelsatz.

Klassische Stolperfalle. Du wartest im Auto auf einen Freund und willst mit Warnblinklicht sagen: „Ich bin gleich weg.“ Das allein erlaubt dir kein Warnblinklicht. Außer bei Panne und Abschleppen muss es um eine Gefahr gehen.

Was gilt beim Abschleppen mit Seil oder Stange?

Ein anderes Auto soll dein liegen gebliebenes Auto ziehen. Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten, auch das vordere.

Zwei durch ein markiertes Seil verbundene Autos fahren im unteren Fahrstreifen nach rechts. Das grüne Auto zieht das blaue Pannenauto. An beiden sind alle vier Blinkleuchten gelb dargestellt. Die obere Spur führt nach links.
Vorn zieht das grüne Auto. Beide Fahrzeuge haben das Warnblinklicht eingeschaltet.

Bei Seil oder Stange darf der lichte Abstand, also der freie Raum zwischen dem ziehenden und dem gezogenen Fahrzeug, höchstens 5 m betragen.

Mach Seil oder Stange ausreichend erkennbar, zum Beispiel mit einem roten Lappen. Eine unzureichend erkennbare Verbindung kostet 5 Euro Verwarnungsgeld als Regelsatz.

Vergrößerte Draufsicht: Zwischen dem blauen Pannenauto links und dem grünen ziehenden Auto rechts liegt ein Seil mit rotem Lappen. Eine Maßklammer misst den freien Abstand zwischen den Stoßfängern: höchstens 5 m. Beide Fahrzeuge zeigen Warnblinklicht.
Die Klammer misst den freien Raum zwischen dem ziehenden und dem gezogenen Fahrzeug.

Schleppst du ein Kraftfahrzeug ab, genügt die Fahrerlaubnis, also die Berechtigung zum Fahren, für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.

Ein Motorrad als Seitenansicht. Daneben steht: Krafträder nicht abschleppen. Ein rotes Kreuz kennzeichnet das Verbot.
Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Merkhilfe. Beim Abschleppen mit Seil oder Stange blinken beide Fahrzeuge. Die Verbindung ist gut erkennbar, der freie Abstand beträgt höchstens 5 m. Krafträder darfst du nicht abschleppen.

Ein Freund schleppt dein Auto mit einem Seil ab. Was gilt dabei?

Darfst du beim Abschleppen die Autobahn benutzen?

Vor dir steht das blaue Zeichen „Autobahn“. Für deine Route beim Abschleppen zählt, wo das Fahrzeug liegen geblieben ist.

Das offizielle blaue Zeichen Autobahn mit weißem Autobahnsymbol
Das Zeichen „Autobahn“.
  • Auf der Autobahn liegen geblieben: Beim Abschleppen musst du sie an der nächsten Ausfahrt verlassen.
  • Außerhalb liegen geblieben: Du darfst das Fahrzeug nicht in die Autobahn hineinschleppen.
Eine Autobahnfahrbahn von oben mit zwei nach rechts gerichteten Fahrstreifen. Zwei verbundene Autos mit Warnblinklicht fahren rechts. Ihr grüner Weg führt zur nächsten Ausfahrt nach rechts unten. Eine Weiterfahrt ist rot durchgestrichen. Darunter: Außerhalb liegen geblieben, nicht auf die Autobahn schleppen.
Auf der Autobahn liegen geblieben: nächste Ausfahrt nehmen. Von außerhalb nicht hineinschleppen.

Beispiel: Deine Werkstatt liegt erst hinter der übernächsten Ausfahrt. Trotzdem musst du beim Abschleppen die nächste Ausfahrt nehmen. Das gewünschte Ziel ändert die Regel nicht.

Dein Auto bleibt auf einer Landstraße liegen. Die Autobahn wäre der kürzeste Weg zur Werkstatt. Darfst du dich darüber abschleppen lassen?

Wiederhole die Reihenfolge vom Warnblinklicht bis zum Abschleppen. In der nächsten Lektion geht es um Abblendlicht und Fernlicht.

Die Verkehrszeichen dieser LektionDein Merkblatt zum Wiederholen: Form und Bedeutung, vor dem Quiz1
Verkehrszeichen: Autobahn
Autobahn

Deutsche Verkehrszeichen. Jedes ist in seiner Lektion im Kapitel 2 des Kurses erklärt.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 14 Abs. 1 und 2, § 15, § 15a Abs. 1 bis 4, § 16 Abs. 2 Satz 2, § 17 Abs. 1 und 4, § 23 Abs. 2. Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32; Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__15.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__15a.html
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 43 Abs. 3 und § 53a Abs. 1, 2 und 4. Stand: Art. 1 V v. 10.6.2024 I Nr. 191; Kopie vom 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__43.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53a.html
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 6 Abs. 1 letzter Satz: Fahrerlaubnis beim Abschleppen; Anlage 13 Nr. 3.2.8 (ein Punkt bei BKat 66). Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; Kopie vom 21.10.2026.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 1 und 2, Anlage lfd. Nr. 66, 72 und 216. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236; Kopie vom 21.10.2026.
  • Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole, Zeichen 330.1 Autobahn; amtliche Grafik aus dem örtlichen Register, heruntergeladen am 21.10.2026.
  • Schema: Theorieprüfung Führerschein.

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft.

Bildnachweise. Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole ; Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein ; Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole.