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  • 38 Lektionen
  • 12 Kapitel
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Theorieprüfung Klasse B: So viele Fragen und Fehlerpunkte gelten · 7 Min.

Wann ist deine Theorieprüfung?

Verkehrsunfall: Pflichten, Unfallflucht (Fahrerflucht) und richtiges Verhalten

7 Min. LesezeitKapitel: Besondere Situationen: Licht, Einsatzfahrzeuge, UnfallKostenlos, ohne RegistrierungAktualisiert im Oktober 2026Okt. 2026
Das Wichtigste
  • Als Beteiligter musst du unverzüglich anhalten, auch ohne Zusammenstoß.
  • Sichere den Verkehr. Bei geringfügigem Schaden fährst du unverzüglich beiseite.
  • Prüfe die Unfallfolgen und hilf Verletzten, soweit es erforderlich und dir zumutbar ist.
  • Bleib für die Feststellungen vor Ort: Wer bist du, welches Fahrzeug war beteiligt und wie? Ist niemand dazu bereit, musst du angemessen warten.
  • Ein Zettel allein reicht nicht. Nach einem erlaubten Weggehen musst du die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.

Warum sind die 24 Stunden bei einem Parkschaden keine Erlaubnis zum Wegfahren?

Beim Ausparken streifst du ein fremdes Auto. Niemand kommt. Du hast einen Termin und überlegst, deine Nummer zu hinterlassen. Welche Pflichten hast du jetzt?

Bist du auch ohne Zusammenstoß beteiligt?

Du musst unverzüglich anhalten, wenn du an einem Verkehrsunfall beteiligt bist. Ob dein eigenes Auto beschädigt wurde, entscheidet darüber nicht.

Definition. Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen haben kann. Dafür muss dein Auto kein anderes berührt haben. Auch wenn die Schuld noch ungeklärt ist, gelten deine Pflichten am Unfallort.

Beispiel: Du fährst vom Fahrbahnrand an. Ein anderer Fahrer weicht dir aus und stößt gegen ein geparktes Auto. Dein Verhalten kann beigetragen haben. Du musst bleiben.

Zwei Draufsichten mit Rechtsverkehr: Links fährt dein blaues Auto vom rechten Rand an, während sich ein graues Auto nähert. Rechts ist Blau auf der Fahrbahn. Grau ist nach rechts ausgewichen und berührt das braune geparkte Auto. Gestrichelte Pfeile zeigen die Bewegungen.
Du fährst an, der andere weicht aus. Dein Auto bleibt unberührt, trotzdem kannst du beteiligt sein.

Ein Auto weicht dir aus und wird beschädigt. Dein Auto bleibt unberührt. Was gilt?

Was machst du unmittelbar nach dem Unfall?

Nach einem leichten Auffahrunfall stehen beide Autos noch auf der Fahrbahn. Du musst den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseitefahren.

Unterlässt du das Absichern oder das vorgeschriebene Beiseitefahren, beträgt das Verwarnungsgeld im Regelfall 30 Euro. Mit Sachbeschädigung sind es 35 Euro.

Draufsicht: Das blaue Auto ist vorher auf der rechten Fahrbahnhälfte und danach mit dem grauen Auto auf einer seitlichen Fläche dargestellt. Ein gestrichelter Pfeil zeigt den Weg dorthin.
Bei geringfügigem Schaden räumst du die Fahrbahn und bleibst am Unfallort.

Die genannten Beträge gelten bei gewöhnlichen Umständen und fahrlässigem Handeln.

Verschaffe dir einen Überblick: Was ist passiert? Prüfe die Unfallfolgen und ob jemand verletzt ist. Kümmere dich um Verletzte, bevor du dich in eine Diskussion über den Blechschaden verlierst.

Drei verbundene Felder: Verkehr sichern, Unfallfolgen prüfen, Verletzten helfen.
Nach dem Halt kümmerst du dich um die Unfallstelle und die Menschen.
Merkhilfe. Bei geringfügigem Schaden musst du unverzüglich beiseitefahren. Das erlaubt dir nicht, den Unfallort zu verlassen. Du bleibst für die anderen Beteiligten und Geschädigten ansprechbar und ermöglichst die notwendigen Feststellungen.

Welche Hilfe musst du leisten?

Du bemerkst, dass jemand Hilfe braucht. Du musst helfen, wenn die Hilfe erforderlich und dir zumutbar ist. Dafür musst du keine erhebliche eigene Gefahr eingehen.

Auch andere wichtige Pflichten dürfen dabei nicht verletzt werden. Wer erforderliche, zumutbare Hilfe unterlässt, riskiert bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Zwei Felder: nötige Unterstützung und Grenzen der Zumutbarkeit. Darunter: Auch Zeugen müssen helfen, Helfer nicht behindern.
Die Hilfspflicht hat Grenzen, gilt aber auch für Unbeteiligte.

Diese Pflicht gilt auch für Unbeteiligte. Du kannst dich als Zeuge also nicht damit herausreden, dass du den Unfall nicht verursacht hast.

Du darfst auch niemanden beim Helfen behindern. Wer eine Person behindert, die einem anderen hilft oder helfen will, riskiert ebenfalls bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

In der Prüfung. Hilfe ist Pflicht, wenn sie nötig und zumutbar ist. Erhebliche eigene Gefahr musst du dafür nicht eingehen. Die Pflicht betrifft auch Zeugen; Helfer dürfen nicht behindert werden.

Welche Angaben musst du machen?

Der andere Fahrer fragt nach deinen Daten. Sag den anwesenden Beteiligten und Geschädigten zunächst, dass du beteiligt warst. Auf Verlangen musst du:

  • Name und Anschrift nennen,
  • Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen,
  • nach bestem Wissen Angaben zur Haftpflichtversicherung machen.
Drei Felder: Name und Anschrift nennen; Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen; Angaben zur Haftpflichtversicherung nach bestem Wissen machen.
Diese Angaben machst du den anwesenden Beteiligten und Geschädigten auf Verlangen.

Der andere Fahrer muss feststellen können, wer du bist, welches Fahrzeug beteiligt war und wie du am Unfall beteiligt warst. Bleib dafür selbst vor Ort, bis du diese Feststellungen ermöglicht hast.

Drei Felder nennen Person, Fahrzeug und Beteiligung. Darunter steht: Durch deine Anwesenheit ermöglichen.
Deine Anwesenheit muss diese Feststellungen ermöglichen.

Unfallspuren darfst du nicht beseitigen, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Beispiel: Wisch Spuren am beschädigten Fahrzeug nicht vorher weg. Sonst beträgt das Verwarnungsgeld im Regelfall 30 Euro.

Nach einem kleinen Unfall fährst du beiseite. Darfst du danach einfach nach Hause?

Was gilt, wenn niemand zum beschädigten Auto kommt?

Du hast beim Ausparken einen Schaden verursacht. Der Halter ist nicht da. Du musst eine angemessene Zeit warten, wenn niemand bereit ist, die Feststellungen zu treffen.

Draufsicht eines Parkplatzes: Dein blaues Auto steht am beschädigten braunen Auto. Rechts stehen die Pflichten bei abwesendem Halter, unten die unverzüglichen nachträglichen Feststellungen.
Auch beim beschädigten geparkten Auto gelten Wartepflicht und nachträgliche Pflichten.

Eine feste Minutenzahl nennt die Regel nicht. Die Wartezeit richtet sich nach den Umständen.

Nach angemessener Wartezeit hinterlässt du Name und Anschrift am Unfallort. Anschließend musst du die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.

Drei Schritte: angemessen warten, Name und Anschrift am Unfallort hinterlassen, unverzüglich nachträglich klären. Der Zettel ersetzt weder das Warten noch das Nachmelden.
Warten, Daten hinterlassen und nachträglich klären gehören zusammen.
Klassische Stolperfalle. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer ersetzt die angemessene Wartezeit nicht. Auch nach dem Warten und Hinterlassen von Name und Anschrift musst du die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.

Was musst du nach einem erlaubten Weggehen tun?

Zurück zum Parkschaden: Nach angemessener Wartezeit hast du Name und Anschrift hinterlassen und bist gegangen. Nun musst du unverzüglich die Feststellungen nachträglich ermöglichen.

Dasselbe gilt, wenn du den Unfallort berechtigt oder entschuldigt verlassen hast. Auch dann bleiben die nachträglichen Pflichten bestehen.

Informiere die Berechtigten, also die anderen Beteiligten oder Geschädigten, oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle. Teile mindestens Folgendes mit:

  • dass du am Unfall beteiligt warst,
  • deine Anschrift und deinen derzeitigen Aufenthalt,
  • Kennzeichen und Standort des beteiligten Fahrzeugs.
Oben stehen die Berechtigten oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle. Darunter: Beteiligung, Anschrift und Aufenthalt, Kennzeichen und Standort sowie Verfügbarkeit des Fahrzeugs.
Zur Meldung gehört auch, das Fahrzeug für Feststellungen verfügbar zu halten.

Beispiel: Du meldest den Parkschaden bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle. Gib dabei auch an, wo du jetzt bist und wo das Auto steht. Nur die Unfallstelle zu nennen, reicht nicht.

Halte das Fahrzeug für eine zumutbare Zeit für unverzügliche Feststellungen bereit. Verhinderst du diese absichtlich, hast du deine Pflicht trotz der Meldung nicht erfüllt.

Nach angemessener Wartezeit hast du deine Daten hinterlassen und den Unfallort verlassen. Was musst du jetzt tun?

Wann ist Wegfahren Unfallflucht?

Unfallflucht, oft Fahrerflucht genannt, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Du darfst dich nicht entfernen, bevor du die Feststellungen ermöglicht oder unter den genannten Voraussetzungen angemessen gewartet hast.

Sonst drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Dasselbe droht, wenn du nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt beziehungsweise entschuldigt gehst und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglichst.

Zwei Fälle: zu frühes Entfernen und nicht unverzüglich ermöglichte nachträgliche Feststellungen. Darunter die Strafe: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Auch nach einem erlaubten Weggehen kann das Unterlassen der nachträglichen Feststellungen strafbar sein.

Die oft genannten 24 Stunden betreffen eine besondere Strafmilderung. Dafür müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Unfall geschah außerhalb des fließenden Verkehrs.
  • Es entstand ausschließlich nicht bedeutender Sachschaden.
  • Du ermöglichst die Feststellungen freiwillig innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall nachträglich.
Drei Bedingungen: Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, ausschließlich nicht bedeutender Sachschaden, freiwillige nachträgliche Feststellungen innerhalb von 24 Stunden. Unten steht die mögliche gerichtliche Folge.
Die 24 Stunden betreffen die Strafmilderung, keine Erlaubnis zum Wegfahren.

Dann mildert das Gericht die Strafe oder kann von Strafe absehen. Eine Zusage, straffrei zu bleiben, ist das nicht.

Klassische Stolperfalle. Die Regel zu 24 Stunden erlaubt weder sofortiges Wegfahren noch verspätetes Melden. Sie betrifft eine mögliche Folge nach begangener Unfallflucht unter engen Bedingungen. Deine Pflicht zur unverzüglichen nachträglichen Feststellung bleibt bestehen.

Du beschädigst ein geparktes Auto. Was bedeuten die 24 Stunden?

Welche Folgen hat das für deine Fahrerlaubnis?

Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung können auch deine Fahrerlaubnis, also dein Recht zum Fahren, betreffen. Mit 3 Punkten werden diese Straftaten bewertet, wenn:

  • die Entziehung der Fahrerlaubnis oder
  • eine isolierte Sperre angeordnet wurde, also eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, obwohl du keine besitzt.
Vergleich bei Verurteilung wegen Unfallflucht: 3 Punkte bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre; 2 Punkte ohne beide Maßnahmen. Ein Hinweis nennt zusätzliche Bedingungen für 2 Punkte bei unterlassener Hilfeleistung.
Bei Unfallflucht entscheidet die Entziehung oder isolierte Sperre über 3 statt 2 Punkte.

Ohne Entziehung oder isolierte Sperre bringt eine Verurteilung wegen Unfallflucht 2 Punkte. Bei unterlassener Hilfeleistung gibt es dann 2 Punkte nur unter folgenden Bedingungen:

  • Ein Fahrverbot wurde angeordnet.
  • Die Tat hängt mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zusammen oder wurde unter Verletzung deiner Pflichten als Kraftfahrzeugführer begangen.

Bei unterlassener Hilfeleistung müssen beide Bedingungen zusammen erfüllt sein. Ein Fahrverbot allein genügt für diese Bewertung mit 2 Punkten nicht.

Wann droht nach Unfallflucht der Entzug?

Für den Entzug zählt auch, was du über die Unfallfolgen weißt oder wissen kannst. Trifft mindestens einer dieser Fälle zu?

  • Ein Mensch wurde getötet.
  • Ein Mensch wurde nicht unerheblich verletzt.
  • An fremden Sachen entstand bedeutender Schaden.

Weißt du das oder kannst du es wissen, giltst du nach einer Unfallflucht in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Gericht entzieht dir dann die Fahrerlaubnis.

Was gilt in der Probezeit?

Bei der Fahrerlaubnis auf Probe zählen beide zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

Wie du die Unfallstelle absicherst und welche Vorbereitung du zum Helfen brauchst, erklärt die nächste Lektion: Erste Hilfe und Unfallstelle.

Quellen und Methodik
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 34 Abs. 1 bis 3. Stand: Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Lokale Kopie vom 21.10.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__34.html
  • Strafgesetzbuch (StGB), § 69 Abs. 1 und 2; § 142 Abs. 1 bis 5; § 323c Abs. 1 und 2; § 69a Abs. 1. Stand: Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95. Lokale Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 1 und 2; Anlage Nr. 125, 125.1 und 126. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Lokale Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 12 Abschnitt A Nr. 1.1; Anlage 13 Nr. 1, 1.7, 1.10, 2.1, 2.1.7 und 2.1.10. Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Lokale Kopie vom 21.10.2026, gesetze-im-internet.de.
  • Schema: Theorieprüfung Führerschein

Autor: Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein. Lektion nach unseren redaktionellen Grundsätzen und unserer Methodik verfasst und überprüft. Dir fällt eine Ungenauigkeit auf? Dafür gilt unsere Korrekturrichtlinie.

Bildnachweise. Szenen und Grafiken: Theorieprüfung Führerschein.