Verkehrsunfall: Pflichten, Unfallflucht (Fahrerflucht) und richtiges Verhalten
- Als Beteiligter musst du unverzüglich anhalten, auch ohne Zusammenstoß.
- Sichere den Verkehr. Bei geringfügigem Schaden fährst du unverzüglich beiseite.
- Prüfe die Unfallfolgen und hilf Verletzten, soweit es erforderlich und dir zumutbar ist.
- Bleib für die Feststellungen vor Ort: Wer bist du, welches Fahrzeug war beteiligt und wie? Ist niemand dazu bereit, musst du angemessen warten.
- Ein Zettel allein reicht nicht. Nach einem erlaubten Weggehen musst du die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.
Warum sind die 24 Stunden bei einem Parkschaden keine Erlaubnis zum Wegfahren?
Beim Ausparken streifst du ein fremdes Auto. Niemand kommt. Du hast einen Termin und überlegst, deine Nummer zu hinterlassen. Welche Pflichten hast du jetzt?
Bist du auch ohne Zusammenstoß beteiligt?
Du musst unverzüglich anhalten, wenn du an einem Verkehrsunfall beteiligt bist. Ob dein eigenes Auto beschädigt wurde, entscheidet darüber nicht.
Beispiel: Du fährst vom Fahrbahnrand an. Ein anderer Fahrer weicht dir aus und stößt gegen ein geparktes Auto. Dein Verhalten kann beigetragen haben. Du musst bleiben.
Ein Auto weicht dir aus und wird beschädigt. Dein Auto bleibt unberührt. Was gilt?
Was machst du unmittelbar nach dem Unfall?
Nach einem leichten Auffahrunfall stehen beide Autos noch auf der Fahrbahn. Du musst den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseitefahren.
Unterlässt du das Absichern oder das vorgeschriebene Beiseitefahren, beträgt das Verwarnungsgeld im Regelfall 30 Euro. Mit Sachbeschädigung sind es 35 Euro.
Die genannten Beträge gelten bei gewöhnlichen Umständen und fahrlässigem Handeln.
Verschaffe dir einen Überblick: Was ist passiert? Prüfe die Unfallfolgen und ob jemand verletzt ist. Kümmere dich um Verletzte, bevor du dich in eine Diskussion über den Blechschaden verlierst.
Welche Hilfe musst du leisten?
Du bemerkst, dass jemand Hilfe braucht. Du musst helfen, wenn die Hilfe erforderlich und dir zumutbar ist. Dafür musst du keine erhebliche eigene Gefahr eingehen.
Auch andere wichtige Pflichten dürfen dabei nicht verletzt werden. Wer erforderliche, zumutbare Hilfe unterlässt, riskiert bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Diese Pflicht gilt auch für Unbeteiligte. Du kannst dich als Zeuge also nicht damit herausreden, dass du den Unfall nicht verursacht hast.
Du darfst auch niemanden beim Helfen behindern. Wer eine Person behindert, die einem anderen hilft oder helfen will, riskiert ebenfalls bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Welche Angaben musst du machen?
Der andere Fahrer fragt nach deinen Daten. Sag den anwesenden Beteiligten und Geschädigten zunächst, dass du beteiligt warst. Auf Verlangen musst du:
- Name und Anschrift nennen,
- Führerschein und Fahrzeugschein vorzeigen,
- nach bestem Wissen Angaben zur Haftpflichtversicherung machen.
Der andere Fahrer muss feststellen können, wer du bist, welches Fahrzeug beteiligt war und wie du am Unfall beteiligt warst. Bleib dafür selbst vor Ort, bis du diese Feststellungen ermöglicht hast.
Unfallspuren darfst du nicht beseitigen, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Beispiel: Wisch Spuren am beschädigten Fahrzeug nicht vorher weg. Sonst beträgt das Verwarnungsgeld im Regelfall 30 Euro.
Nach einem kleinen Unfall fährst du beiseite. Darfst du danach einfach nach Hause?
Was gilt, wenn niemand zum beschädigten Auto kommt?
Du hast beim Ausparken einen Schaden verursacht. Der Halter ist nicht da. Du musst eine angemessene Zeit warten, wenn niemand bereit ist, die Feststellungen zu treffen.
Eine feste Minutenzahl nennt die Regel nicht. Die Wartezeit richtet sich nach den Umständen.
Nach angemessener Wartezeit hinterlässt du Name und Anschrift am Unfallort. Anschließend musst du die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen.
Was musst du nach einem erlaubten Weggehen tun?
Zurück zum Parkschaden: Nach angemessener Wartezeit hast du Name und Anschrift hinterlassen und bist gegangen. Nun musst du unverzüglich die Feststellungen nachträglich ermöglichen.
Dasselbe gilt, wenn du den Unfallort berechtigt oder entschuldigt verlassen hast. Auch dann bleiben die nachträglichen Pflichten bestehen.
Informiere die Berechtigten, also die anderen Beteiligten oder Geschädigten, oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle. Teile mindestens Folgendes mit:
- dass du am Unfall beteiligt warst,
- deine Anschrift und deinen derzeitigen Aufenthalt,
- Kennzeichen und Standort des beteiligten Fahrzeugs.
Beispiel: Du meldest den Parkschaden bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle. Gib dabei auch an, wo du jetzt bist und wo das Auto steht. Nur die Unfallstelle zu nennen, reicht nicht.
Halte das Fahrzeug für eine zumutbare Zeit für unverzügliche Feststellungen bereit. Verhinderst du diese absichtlich, hast du deine Pflicht trotz der Meldung nicht erfüllt.
Nach angemessener Wartezeit hast du deine Daten hinterlassen und den Unfallort verlassen. Was musst du jetzt tun?
Wann ist Wegfahren Unfallflucht?
Unfallflucht, oft Fahrerflucht genannt, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Du darfst dich nicht entfernen, bevor du die Feststellungen ermöglicht oder unter den genannten Voraussetzungen angemessen gewartet hast.
Sonst drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Dasselbe droht, wenn du nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt beziehungsweise entschuldigt gehst und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglichst.
Die oft genannten 24 Stunden betreffen eine besondere Strafmilderung. Dafür müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Der Unfall geschah außerhalb des fließenden Verkehrs.
- Es entstand ausschließlich nicht bedeutender Sachschaden.
- Du ermöglichst die Feststellungen freiwillig innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall nachträglich.
Dann mildert das Gericht die Strafe oder kann von Strafe absehen. Eine Zusage, straffrei zu bleiben, ist das nicht.
Du beschädigst ein geparktes Auto. Was bedeuten die 24 Stunden?
Welche Folgen hat das für deine Fahrerlaubnis?
Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung können auch deine Fahrerlaubnis, also dein Recht zum Fahren, betreffen. Mit 3 Punkten werden diese Straftaten bewertet, wenn:
- die Entziehung der Fahrerlaubnis oder
- eine isolierte Sperre angeordnet wurde, also eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, obwohl du keine besitzt.
Ohne Entziehung oder isolierte Sperre bringt eine Verurteilung wegen Unfallflucht 2 Punkte. Bei unterlassener Hilfeleistung gibt es dann 2 Punkte nur unter folgenden Bedingungen:
- Ein Fahrverbot wurde angeordnet.
- Die Tat hängt mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zusammen oder wurde unter Verletzung deiner Pflichten als Kraftfahrzeugführer begangen.
Bei unterlassener Hilfeleistung müssen beide Bedingungen zusammen erfüllt sein. Ein Fahrverbot allein genügt für diese Bewertung mit 2 Punkten nicht.
Wann droht nach Unfallflucht der Entzug?
Für den Entzug zählt auch, was du über die Unfallfolgen weißt oder wissen kannst. Trifft mindestens einer dieser Fälle zu?
- Ein Mensch wurde getötet.
- Ein Mensch wurde nicht unerheblich verletzt.
- An fremden Sachen entstand bedeutender Schaden.
Weißt du das oder kannst du es wissen, giltst du nach einer Unfallflucht in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Gericht entzieht dir dann die Fahrerlaubnis.
Was gilt in der Probezeit?
Bei der Fahrerlaubnis auf Probe zählen beide zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.
Wie du die Unfallstelle absicherst und welche Vorbereitung du zum Helfen brauchst, erklärt die nächste Lektion: Erste Hilfe und Unfallstelle.