Abblendlicht: Wann du es einschalten musst, Fernlicht, Standlicht und Tagfahrlicht
- Bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht brauchst du die vorgeschriebene Beleuchtung.
- Mit Standlicht allein darfst du nicht fahren.
- Blende rechtzeitig ab, wenn jemand entgegenkommt oder dicht vor dir fährt.
- Auf durchgehend ausreichend beleuchteten Straßen bleibt das Fernlicht aus.
- Tagfahrlicht bedeutet nicht automatisch, dass auch die Schlussleuchten eingeschaltet sind.
Welche Leuchten bleiben an, wenn du dein Auto außerorts abstellst?
Es wird dunkel, und vor dir tauchen die Lichter eines Autos auf. Welches Licht brauchst du jetzt, und wann musst du umschalten?
Wann schaltest du das Licht ein?
Stell dir vor, du fährst am späten Nachmittag los. Unterwegs wird es dämmrig. Warte nicht bis zur völligen Dunkelheit: Schon in der Dämmerung musst du die vorgeschriebene Beleuchtung benutzen.
Dasselbe gilt bei Dunkelheit oder wenn es die Sicht sonst erfordert. Als Fahrtipp: Mach dich vor dem Losfahren mit dem Lichtschalter vertraut.
Mit Standlicht allein darfst du nicht fahren, selbst auf einer hellen Straße. Das kostet im Regelfall 10 Euro, mit Gefährdung 15 Euro und mit Sachbeschädigung 35 Euro.
Was Regelsätze bedeuten, erklärt die Lektion zum Zebrastreifen.
Reicht das Tagfahrlicht?
Vorn leuchtet dein Auto, hinten aber nicht: Das kann bei Tagfahrlicht vorkommen. Wird es dämmrig, schalte auf Abblendlicht. Verlass dich nicht darauf, dass an der Fahrzeugfront schon Licht brennt.
Die Schlussleuchten sind die roten Leuchten hinten. Grundsätzlich müssen sie und die Kennzeichenbeleuchtung zusammen mit den Leuchten vorn angehen. Für vorschriftsmäßige Tagfahrleuchten gilt diese Kopplung nicht.
Beim Abblendlicht leuchten auch die Schlussleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung. So ist dein Auto auch von hinten sichtbar.
Für Motorräder gilt zusätzlich: Auch bei guter Sicht am Tag müssen Abblendlicht oder Tagfahrleuchten an sein. Ohne beides beträgt der Regelsatz 10 Euro.
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder entsprechend schlechter Sicht müssen Motorradfahrer Abblendlicht einschalten. Tagfahrlicht ist dann keine Alternative.
Du fährst bei Dämmerung mit Tagfahrlicht. Was trifft zu?
Welches Licht brauchst du bei schlechtem Wetter?
Die Lichtpflicht im Tunnel kennst du aus der Lektion über Richtzeichen. Auch das Wetter kann einen Wechsel auf Abblendlicht verlangen.
Ein kräftiger Regenschauer verdeckt die Straße vor dir. Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, ist auch am Tag Abblendlicht Pflicht.
Ohne Abblendlicht kostet das tagsüber bei erheblicher Sichtbehinderung im Regelfall 25 Euro innerorts, mit Sachbeschädigung 35 Euro. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 60 Euro und 1 Punkt.
Diese Ausnahme erlaubt niemals Standlicht allein während der Fahrt. Die Nebelschlussleuchte und ihre eigene Sichtgrenze behandelt die nächste Lektion.
Wann musst du das Fernlicht ausschalten?
Du fährst nachts auf einer unbeleuchteten Landstraße. Fernlicht hilft dir, die Fahrbahn weiter voraus zu erkennen. Benutze es nur, solange die Sicherheit auf und neben der Straße das zulässt.
Ist das Fernlicht in deinem Auto an, zeigt dir das eine blaue Kontrollleuchte im Blickfeld. Achte darauf, damit du das Abblenden nicht vergisst.
Auf einer dunklen Straße kommt dir ein Fahrzeug entgegen. Du musst rechtzeitig abblenden. Warte nicht auf eine Lichthupe des anderen Fahrers.
Dasselbe gilt, wenn ein Fahrzeug mit geringem Abstand vorausfährt. Du musst auch abblenden, wenn es sonst die Sicherheit auf oder neben der Straße erfordert.
Ist die Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet, darfst du kein Fernlicht benutzen. Ein Verstoß kostet im Regelfall 10 Euro, mit Gefährdung 15 Euro und mit Sachbeschädigung 35 Euro.
Ein Fahrzeug kommt dir entgegen. Wann blendest du ab?
Wie schnell darfst du mit Abblendlicht fahren?
Das Fahren auf Sicht und den Sonderfall schmaler Fahrbahnen erklärt die Lektion zum Anhalteweg. Hier kommt eine Ausnahme speziell für Abblendlicht hinzu.
Auf der Autobahn musst du deine Geschwindigkeit nicht an die Reichweite des Abblendlichts anpassen, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Du erkennst die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar und hältst ausreichenden Abstand.
- Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern machen den Fahrbahnverlauf erkennbar. Zusammen mit fremdem Licht werden auch Hindernisse rechtzeitig erkennbar.
Die Bedingungen einer Seite gelten nur zusammen: Klar erkennbare Schlussleuchten ohne ausreichenden Abstand genügen nicht. Auch bei dieser Ausnahme musst du dein Fahrzeug beherrschen und dein Tempo an Verkehr, Sicht und Wetter anpassen.
Du fährst auf der Autobahn mit Abblendlicht. Die Schlussleuchten vor dir erkennst du klar. Was gehört zu dieser Ausnahme?
Wie beleuchtest du dein abgestelltes Auto?
Wann innerorts Parkleuchten genügen und wann Straßenlicht ausreicht, erklärt die Lektion über Richtzeichen beim Laternenring. Hier siehst du, welche Leuchten dabei gemeint sind.
Parkleuchten zeigen ein abgestelltes Fahrzeug an: vorn weiß, hinten rot. Beim Auto im Bild leuchten sie auf der linken Fahrzeugseite. So erkennst du seine seitliche Begrenzung zur Fahrbahn hin.
Außerorts gilt Strengeres: Haltende Fahrzeuge musst du dort mit eigener Lichtquelle beleuchten. Die innerörtliche Ausnahme wegen ausreichender Straßenbeleuchtung gibt es dort nicht.
Fahrzeuge, die du leicht von der Fahrbahn entfernen kannst, etwa Fahrräder oder Motorräder, darfst du bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen lassen.
Was prüfst du vor dem Losfahren?
Schnee liegt auf den Leuchten, Schmutz bedeckt einen Scheinwerfer. Beleuchtung darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Sorge vor der Fahrt dafür, dass sie frei und sauber ist.
Das gilt für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, auch am Tag. Die Beleuchtung muss den Vorschriften entsprechen, fest angebracht und jederzeit betriebsbereit sein.
Beim Lampenwechsel darfst du nur für die Bauart bestimmte Lichtquellen verwenden. Eine Lampe muss also für genau diesen Scheinwerfer oder diese Leuchte vorgesehen sein. Dass sie in die Fassung passt, reicht nicht.
Wann du die Lichthupe benutzen darfst, steht bei den Regeln zur Ortstafel in der Lektion über Richtzeichen.
Du kannst jetzt das Licht passend zur Situation wählen. In der nächsten Lektion geht es um Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte und Sichtweite.