Blaulicht und Martinshorn: Freie Bahn für Einsatzfahrzeuge richtig schaffen
- Blaulicht zusammen mit Einsatzhorn: Du musst sofort freie Bahn schaffen.
- Blaulicht allein warnt. Die Anordnung, sofort freie Bahn zu schaffen, gilt erst zusammen mit dem Einsatzhorn.
- Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren und gibt allein keine Sonderrechte.
- Sonderrechte erlauben bestimmten Einsatzkräften unter engen Voraussetzungen, von Verkehrsregeln abzuweichen.
- Auch mit Sonderrechten müssen Einsatzkräfte auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung Rücksicht nehmen.
Du hältst an, doch der Rettungswagen kommt nicht vorbei: Was fehlt noch?
Im Spiegel blinkt es blau, gleichzeitig hörst du das Martinshorn. Jetzt musst du Platz schaffen. Bei blauem Licht ohne Horn und bei gelbem Blinklicht gelten andere Regeln.
Was verlangt Blaulicht mit Martinshorn von dir?
Ein Einsatzfahrzeug nähert sich mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn, dem Martinshorn. Du musst sofort freie Bahn schaffen. Das gilt für alle übrigen Verkehrsteilnehmer, auch auf dem Fahrrad oder zu Fuß.
Schaffst du im Auto nicht sofort freie Bahn, drohen im Regelfall 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Folgen steigen, wenn du jemanden gefährdest oder etwas beschädigst:
| Folge des Verstoßes | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
| Mit Gefährdung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
In der Probezeit zählt dieser Verstoß als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Was das bedeutet und wie Regelsätze zu verstehen sind, erklärt die Lektion Zebrastreifen.
Fahrtipp: Schau, aus welcher Richtung das Fahrzeug kommt und welchen Weg es braucht. Suche Platz zum Ausweichen. Bleib dabei aufmerksam; auch beim Platzschaffen darfst du andere nicht gefährden.
Stell dir vor, du stehst an einer schmalen Stelle. Die Pflicht lautet, freie Bahn zu schaffen: Der Weg des Einsatzfahrzeugs soll frei werden. Bleibst du einfach stehen und versperrst ihn weiter, hast du diese Pflicht nicht erfüllt.
Fahrtipp zum Bild: Prüfe vor dem Ausweichen den Platz neben deinem Auto. Achte besonders auf Menschen, die dort zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Wähle eine Stelle, an der du den benötigten Weg tatsächlich freigibst.
Das Fahrzeug kann auch von vorn oder aus einer Seitenstraße kommen. Die Pflicht hängt nicht davon ab, dass es hinter dir fährt. Beobachte seinen Weg, statt nur in den Rückspiegel zu schauen.
Du bist gerade zu Fuß unterwegs und möchtest über die Straße. Ein Rettungswagen nähert sich mit Blaulicht und Horn. Auch du musst seinen Weg freihalten. Du brauchst dafür nicht erst zu wissen, wohin er fährt.
Die Kombination ist nur bei höchster Eile für diese Zwecke zulässig:
- Menschenleben retten oder schwere gesundheitliche Schäden abwenden,
- eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwenden,
- flüchtige Personen verfolgen,
- bedeutende Sachwerte erhalten.
Ein Einsatzfahrzeug nähert sich mit Blaulicht und Einsatzhorn. Was musst du tun?
Was bedeutet blaues Blinklicht ohne Horn?
Du siehst ein stehendes Einsatzfahrzeug, dessen blaues Licht blinkt. Ein Horn hörst du nicht. Blaulicht allein dient der Warnung und darf nur von entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen verwendet werden.
Es darf an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten und bei der Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden warnen. Bei einem geschlossenen Kraftfahrzeugverband ist jedes Fahrzeug als zugehörig gekennzeichnet.
Du siehst ein fahrendes Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, aber ohne Horn. Auch bei einer Einsatzfahrt darf das Licht allein warnen. Aus dem fehlenden Horn kannst du deshalb nicht schließen, dass das Fahrzeug gerade keinen Einsatz hat.
Sind Blaulicht und Sonderrechte dasselbe?
Du siehst ein Feuerwehrfahrzeug und fragst dich, ob es von Verkehrsregeln abweichen darf. Dafür zählen die Aufgabe und ihre Dringlichkeit. Das blaue Licht allein beantwortet diese Frage nicht.
Für Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Zoll gilt: Die Abweichung muss zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sein. Gemeint sind staatliche Aufgaben, etwa Gefahren abzuwehren.
Das gilt auch für die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen. Eine beliebige Dienstfahrt genügt dafür nicht.
Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes gilt: höchste Eile, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Alle Sonderrechte müssen mit gebührender Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Beispiel: Ein Rettungswagen bringt jemanden zur Behandlung. Allein daraus folgen noch keine Sonderrechte. Entscheidend ist, ob höchste Eile zur Lebensrettung oder zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden nötig ist.
Was trifft auf Sonderrechte zu?
Wovor warnt gelbes Blinklicht?
Vor dir fährt ein ungewöhnlich breites Fahrzeug mit gelbem Blinklicht. Seine Breite lässt wenig Platz zum Vorbeifahren. Gelbes Blinklicht warnt; allein dadurch erhält das Fahrzeug keine Sonderrechte.
Es kann ortsfest, also an einer festen Stelle, oder an Fahrzeugen eingesetzt werden. An Fahrzeugen sind nur diese Warnzwecke erlaubt:
- Arbeits- oder Unfallstellen,
- ungewöhnlich langsam fahrende Fahrzeuge,
- Fahrzeuge oder Ladungen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge.
Beispiel: Der Lastwagen selbst wirkt normal breit, doch seine Ladung ragt seitlich heraus. Auch davor darf Gelb warnen. Schau deshalb auf das ganze Fahrzeug samt Ladung. Eine gelbe Leuchte erklärt noch nicht, wo genau die Gefahr liegt.
Ein fest angebrachtes gelbes Blinklicht kann ebenfalls vor einer Gefahr warnen, etwa an einer Arbeitsstelle. Es muss also kein Fahrzeug unterwegs sein. Suche aufmerksam nach der Gefahrenstelle.
Ein ungewöhnlich langsames Fahrzeug führt gelbes Blinklicht. Was bedeutet es?
Warum darf die Straßenreinigung anders fahren?
Du siehst ein Fahrzeug der Straßenreinigung auf einer ungewohnten Straßenseite. Bestimmte Arbeitsfahrzeuge dürfen so fahren und halten, soweit ihr Einsatz es erfordert. Dafür müssen sie weiß-rot-weiße Warneinrichtungen tragen.
Das betrifft Fahrzeuge für Straßenbau, Unterhaltung, Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum sowie die Müllabfuhr. Erlaubt sind alle Straßen und Straßenteile, jede Straßenseite, beide Richtungen und alle Zeiten, jeweils soweit nötig.
Für die Gehwegreinigung gelten zusätzliche Grenzen der zulässigen Gesamtmasse, also des erlaubten Höchstgewichts:
- bis 2,8 t,
- auch bis 3,5 t, wenn der Reifeninnendruck höchstens 3 bar beträgt. Dabei dürfen Gehwege und darunterliegende Versorgungsleitungen nicht beschädigt werden.
Die eingesetzten Personen müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen. Das gilt auch für Personen, die Straßen oder Anlagen im Straßenraum beaufsichtigen. Auch für diese Sonderrechte bleibt die öffentliche Sicherheit maßgeblich.
Wann und wo du eine Rettungsgasse bildest und welche Bußgelder bei fehlender Gasse oder unberechtigter Nutzung drohen, erklärt Rettungsgasse bilden.
Du kannst jetzt die Blinklichter unterscheiden und Platz für Einsatzfahrzeuge schaffen. In der nächsten Lektion lernst du deine Pflichten nach einem Verkehrsunfall.