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title: "Probezeit im Führerschein: Dauer, Regeln und Verlängerung"
url: https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/probezeit-fuehrerschein-auf-probe/
description: "Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung. Du erfährst, was sie verlängert, wann sie gehemmt wird und welche Verbote für Alkohol und Cannabis gelten."
type: "Lektion"
chapter: "Kapitel 3: Führerschein: Klassen, Alter und Probezeit"
language: de-DE
site: "Theorieprüfung Führerschein"
publisher: "Permis Online SRL"
author: "Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein"
modified: 2026-10-24T14:40:31Z
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# Probezeit im Führerschein: Dauer, Regeln und Verlängerung

> Die Probezeit dauert zwei Jahre ab Erteilung. Du erfährst, was sie verlängert, wann sie gehemmt wird und welche Verbote für Alkohol und Cannabis gelten.

Das Wichtigste

- Deine Probezeit beginnt mit der **Erteilung** der Fahrerlaubnis und dauert grundsätzlich **2 Jahre**.
- Ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße können ein **Aufbauseminar** auslösen.
- Wird dieses Seminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um **2 Jahre auf 4 Jahre**.
- Das Alkohol- und Cannabisverbot gilt in der Probezeit **oder unter 21 Jahren**; für verschriebene Cannabisarzneimittel gibt es eine Ausnahme.
- Bei bestimmten Maßnahmen zählt die Zeit nicht weiter. Nach Entziehung oder Verzicht bleibt bei Neuerteilung eine **Restprobezeit**.

Du hast schon A1 und machst jetzt B: Beginnt deine Probezeit von vorn?

**Du darfst endlich selbst fahren.** Deine Probezeit läuft schon, auch wenn das Auto noch steht.

## Wann beginnt deine Probezeit?

Du bekommst erstmals eine **Fahrerlaubnis**, also das Recht zum Fahren, etwa für Klasse B. Sie wird auf Probe erteilt. Der **Führerschein** ist das Dokument dafür.

**Definition.** Beim erstmaligen Erwerb dauert die Probezeit grundsätzlich 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Zeit läuft auch ohne Fahrten.

Entscheidend ist die **Erteilung**, nicht deine erste Fahrt.

Die Klassen **AM, L und T** sind ausgenommen. Erweiterst du eine solche Fahrerlaubnis erstmals auf eine andere Klasse, etwa B, wird diese auf Probe erteilt.

Hast du schon eine andere Klasse mit Probezeit, etwa A1, läuft deine Probezeit seit deren Erteilung. Die spätere Klasse B ist dann kein erstmaliger Erwerb und startet keine neue Probezeit.

![Ab Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, etwa Klasse B, läuft grundsätzlich eine Probezeit von 2 Jahren. AM, L und T sind ausgenommen; bei erstmaliger Erweiterung, etwa auf B, beginnt die Probezeit. Gibt es schon eine Klasse mit Probezeit, etwa A1, läuft sie seit deren Erteilung.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/probezeit-fuehrerschein-auf-probe/beginn-v2.svg)

*Schon AM, L oder T vorhanden? Bei der erstmaligen Erweiterung auf B beginnt trotzdem die Probezeit.*

## Welche Verstöße haben Folgen für die Probezeit?

Du bekommst nach einem Verkehrsverstoß Post. Für die Probezeit genügt nicht jeder Vorwurf: Die Entscheidung muss **rechtskräftig** sein, also rechtlich endgültig feststehen.

Sie muss außerdem in das **Fahreignungsregister** einzutragen sein, das Register beim Kraftfahrt-Bundesamt für solche Verkehrsverstöße. Erst unter diesen Voraussetzungen greifen die folgenden Stufen.

- **A-Verstoß**: ein schwerwiegender Verstoß, etwa zu schnelles Fahren, ein Rotlichtverstoß, die verbotene Handynutzung am Steuer oder ein Verstoß gegen das Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger.
- **B-Verstoß**: ein weniger schwerwiegender Verstoß. Dazu zählen andere Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nicht unter A fallen. Auch Kennzeichenmissbrauch gehört dazu, wenn diese Straftat nicht bereits zur Entziehung geführt hat.

Für die erste Maßnahme reichen **1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße**. Dann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein **Aufbauseminar** an, einen Kurs nach Verkehrsverstößen, und setzt eine Teilnahmefrist.

Ein einzelner B-Verstoß löst diese erste Maßnahme noch nicht aus.

Maßgeblich ist der Verstoß **während der Probezeit**. Beispiel: Du begehst kurz vor ihrem Ende einen A-Verstoß. Die Entscheidung wird erst danach rechtskräftig. Die Behörde muss das Seminar trotzdem anordnen, wenn die Entscheidung im Register einzutragen ist.

**Klassische Stolperfalle.** Probezeitmaßnahmen und Punktesystem gelten nebeneinander. Ein Verstoß kann deshalb sowohl Punkte als auch Folgen für die Probezeit haben. Verwechsle die Zahl deiner Punkte nicht mit der Zahl der A- oder B-Verstöße.

## Wie geht es nach dem Aufbauseminar weiter?

Du hast am Seminar teilgenommen. Bei **weiteren Verstößen** in der Probezeit zählt auch deren Zeitpunkt. Die Maßnahmen bauen aufeinander auf:

1. **Seminaranordnung:** Nach 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstößen musst du innerhalb der festgesetzten Frist teilnehmen.
2. **Schriftliche Verwarnung:** Begehst du nach der Seminarteilnahme 1 weiteren A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße, verwarnt dich die Behörde schriftlich. Sie empfiehlt eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von 2 Monaten.
3. **Entziehung:** Begehst du nach Ablauf dieser 2 Monate in der Probezeit erneut 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße, entzieht dir die Behörde die Fahrerlaubnis.

![Drei Stufen bei rechtskräftigen, einzutragenden Entscheidungen: 1 A oder 2 B führen zum Aufbauseminar. Erneut 1 A oder 2 B nach der Teilnahme führen zur Verwarnung mit Beratungsempfehlung innerhalb von 2 Monaten. Erneut 1 A oder 2 B nach dieser Frist führen zur Entziehung. Die Verstöße müssen in der Probezeit liegen.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/probezeit-fuehrerschein-auf-probe/stufen.svg)

*Für jede weitere Stufe zählt, wann du die neuen Verstöße begangen hast.*

Beispiel: Ein Verstoß **vor deinem Seminar** wird erst danach rechtskräftig. Er ist deshalb kein neuer Verstoß nach der Teilnahme und löst nicht allein die zweite Stufe aus.

Die Beratung wird dir nur **nahegelegt**, nicht angeordnet. Das Seminar dagegen wird **angeordnet** und ist damit Pflicht.

Eine **vollziehbare Anordnung** musst du bereits befolgen. Nimmst du dann nicht innerhalb der festgesetzten Frist am Seminar teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Anordnung kommt schriftlich, nennt die Verstöße und setzt eine angemessene Frist. Lies diese Frist sofort. Bei der Anmeldung zum Seminar musst du dem Kursleiter die **schriftliche Anordnung** vorlegen.

Die Stufen sind kein Schutz vor einer **früheren Entziehung**. Deuten deine Verstöße schon darauf hin, dass du zum Fahren ungeeignet bist, kann die Behörde auch ein **Gutachten** anordnen. Das ist eine fachliche Beurteilung deiner Eignung zum Fahren durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle.

Du erhältst eine vollziehbare Seminaranordnung. Was musst du tun?

## Wann werden aus 2 Jahren 4 Jahre?

Im Brief steht, dass du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst. Schon die **Anordnung** wegen der genannten Verstöße verlängert die Probezeit um **2 Jahre**, grundsätzlich auf **4 Jahre**.

![Eine Leiste zeigt 2 Jahre reguläre Probezeit plus 2 Jahre Verlängerung, insgesamt 4 Jahre. Auslöser ist die Anordnung des Aufbauseminars wegen der Verstöße.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/probezeit-fuehrerschein-auf-probe/verlaengerung-v2.svg)

*Die zusätzlichen 2 Jahre folgen aus der Seminaranordnung wegen der Verstöße.*

Die Verlängerung gilt auch, wenn nur deshalb kein Seminar angeordnet wurde, weil die Fahrerlaubnis entzogen war oder du darauf verzichtet hattest.

**In der Prüfung.** Die Verlängerung hängt an der Anordnung des Aufbauseminars wegen der Verstöße. Du musst den Kurs dafür noch nicht besucht haben.

Das Seminar wegen deiner Verstöße ist angeordnet, der Kurs beginnt erst später. Ist die Probezeit schon verlängert?

## Was gilt für Alkohol und Cannabis?

Du willst nach einer Feier selbst fahren. In der Probezeit **oder vor deinem 21. Geburtstag** gilt beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr:

- Du darfst **keinen Alkohol und kein Tetrahydrocannabinol (THC)** zu dir nehmen. THC ist der hier erfasste Cannabiswirkstoff.
- Du darfst die Fahrt nicht antreten, wenn du **unter deren Wirkung** stehst.

Für einen Verstoß gegen dieses Verbot gilt ein **Regelsatz von 250 €**, also der normale Bußgeldbetrag bei gewöhnlichen Umständen und fahrlässigem Handeln. Fahrlässig heißt: aus Unachtsamkeit, ohne Absicht. Dazu kommt **1 Punkt**.

Der Verstoß zählt als **A-Verstoß**. Für die Probezeitmaßnahmen müssen die oben erklärten Voraussetzungen erfüllt sein.

![Zwei Fälle: Probezeit, auch ab 21 Jahren, oder unter 21 Jahren, auch nach Ende der Probezeit. In beiden gilt das Alkohol- und Cannabisverbot. Ausgenommen ist THC aus bestimmungsgemäßer Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/probezeit-fuehrerschein-auf-probe/alkohol-cannabis.svg)

*Eine der beiden Bedingungen reicht: Probezeit oder noch keine 21 Jahre alt.*

Eine Ausnahme gilt für **THC aus einem verschriebenen Arzneimittel**: Es muss für deinen konkreten Krankheitsfall verschrieben sein und bestimmungsgemäß eingenommen werden.

**Merkhilfe.** Probezeit oder unter 21: Eine Bedingung reicht für das Alkohol- und Cannabisverbot. Für THC aus bestimmungsgemäß eingenommenen, für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimitteln gilt die gesetzliche Ausnahme.

Deine Probezeit ist vorbei, du bist noch unter 21. Gilt das Alkoholverbot weiter?

## Wann zählt die Zeit nicht weiter?

Dein Führerschein wird in einem Strafverfahren beschlagnahmt. Dadurch wird der Ablauf **gehemmt**: Die betroffene Zeit zählt für die Probezeit nicht mit.

Diese Hemmung gilt bei:

- Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung des Führerscheins nach den strafprozessualen Vorschriften,
- vorläufiger Entziehung im Strafverfahren,
- sofort vollziehbarer Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Endet die Hemmung und besteht deine Fahrerlaubnis weiter, läuft die noch offene Zeit weiter. Du beginnst deshalb keine volle neue Probezeit.

Bei **Entziehung oder Verzicht** endet die bisherige Probezeit vorzeitig. Wird dir später eine neue Fahrerlaubnis erteilt, beginnt eine neue Probezeit im Umfang der noch offenen **Restdauer**.

![Zwei Abläufe: Bei Hemmung zählt die betroffene Zeit nicht mit. Bei Entziehung oder Verzicht endet die bisherige Probezeit; nach Neuerteilung bleibt eine Probezeit im Umfang der Restdauer.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/probezeit-fuehrerschein-auf-probe/hemmung-rest.svg)

*Hemmung und vorzeitiges Ende sind unterschiedliche Abläufe.*

Nach Entziehung wegen versäumter Seminarteilnahme brauchst du für die **Neuerteilung** einen Nachweis über das Seminar. Auch weitere Voraussetzungen für die Neuerteilung bleiben bestehen.

Wurde dir die Fahrerlaubnis in der **dritten Stufe** entzogen, darf eine neue frühestens **drei Monate** nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.

Nach einer Entziehung gilt in der neuen Restprobezeit **nicht erneut dieselbe Stufenfolge**. Bei erneut 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstößen ordnet die Behörde in der Regel ein Gutachten zur Fahreignung an.

## Was ist mit einer ausländischen Fahrerlaubnis?

Du ziehst mit einer gültigen Fahrerlaubnis aus der **Europäischen Union** oder dem **Europäischen Wirtschaftsraum** nach Deutschland. Mit ordentlichem Wohnsitz hier gelten auch die Probezeitregeln.

Die **Zeit seit dem Erwerb** wird angerechnet. Auch bei Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis an Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zählt diese vorherige Zeit grundsätzlich mit.

Du ziehst mit einer EU-Fahrerlaubnis um? Die bisherige Zeit zählt mit; die Probezeit beginnt nicht automatisch von vorn.

Bei einer Fahrerlaubnis von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es eine Besonderheit. Du begründest deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland und bekommst auf dieser Grundlage eine deutsche Fahrerlaubnis. Dann zählt die Zeit nicht mit, in der du hier nicht fahren durftest.

Prüfe: Wann war der Verstoß, wann das Seminar, wann endet die Beratungsfrist? Wiederhole die drei Kontrollfragen. In der nächsten Lektion geht es um Aufbauseminar und Verstöße in der Probezeit.

## Quellen des Kurses

- Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 2a Abs. 1 bis 5: Beginn, Anrechnung, Hemmung, Restdauer, Stufenmaßnahmen, Verlängerung und Neuerteilung; § 4 Abs. 1: Punktesystem und Probezeit nebeneinander; § 24c Abs. 1 bis 3: Alkohol- und Cannabisverbot samt Arzneimittelausnahme. Stand: Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276, Kopie vom 21.10.2026 von gesetze-im-internet.de.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 32: Klassen AM, L und T; § 33 Abs. 2: Berechnung bei ausländischen Fahrerlaubnissen; § 34: Bewertung und schriftliche Seminaranordnung; Anlage 12 Abschnitte A und B: schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen. Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Kopie vom 21.10.2026 von gesetze-im-internet.de.
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 2 und Anlage Abschnitt I Nr. 243b: Regelsatz von 250 Euro bei gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung des Alkohol- und Cannabisverstoßes für Fahranfänger. Stand: Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Kopie vom 21.10.2026 von gesetze-im-internet.de.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13 Nr. 3 und 3.1.1: 1 Punkt für den Verstoß gegen StVG § 24c (BKat Nr. 243b). Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Kopie vom 21.10.2026 von gesetze-im-internet.de.
- Abbildungen: Schema: Theorieprüfung Führerschein.

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Quelle: [Probezeit im Führerschein: Dauer, Regeln und Verlängerung · Theorieprüfung Führerschein](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/probezeit-fuehrerschein-auf-probe/). Herausgegeben von Permis Online SRL. Die amtlichen Regeln stehen in den zitierten Texten; die Erklärungen stammen von Theorieprüfung Führerschein.
