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title: "Fahrradstraße: Regeln für Autofahrer, Radwege und Überholabstand"
url: https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/
description: "In der Fahrradstraße gilt Tempo 30, Radverkehr darf nicht behindert werden. Dazu Radwegpflicht, Schutzstreifen und Überholabstand von 1,5 und 2 Metern."
type: "Lektion"
chapter: "Kapitel 9: Andere Verkehrsteilnehmer"
language: de-DE
site: "Theorieprüfung Führerschein"
publisher: "Permis Online SRL"
author: "Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein"
modified: 2026-10-24T13:27:51Z
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# Fahrradstraße: Regeln für Autofahrer, Radwege und Überholabstand

> In der Fahrradstraße gilt Tempo 30, Radverkehr darf nicht behindert werden. Dazu Radwegpflicht, Schutzstreifen und Überholabstand von 1,5 und 2 Metern.

Das Wichtigste

- Mit dem Auto darfst du eine Fahrradstraße nur mit **passender Freigabe** benutzen. Das Überqueren an einer Kreuzung zur weiterführenden Straße bleibt erlaubt.
- Dort gilt **höchstens 30 km/h**. Wenn nötig, fährst du langsamer. Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.
- Die blauen Radwegzeichen verpflichten zur Benutzung des Radwegs in der jeweiligen Fahrtrichtung.
- Beim Überholen mit dem Auto hältst du zum Radverkehr innerorts **mindestens 1,5 m**, außerorts **mindestens 2 m** Seitenabstand. Den Sonderfall an Kreuzungen findest du unten.
- Auf Schutzstreifen darfst du mit dem Auto **nicht halten**. Beim Abbiegen lässt du Fahrräder in gleicher Richtung durchfahren.

Eine Fahrradstraße gibt dir auf dem Rad nicht automatisch Vorfahrt an der nächsten Kreuzung.

**Zwei Fahrräder fahren nebeneinander vor dir.** Prüfe zuerst, ob dein Auto hier fahren darf, dann Tempo und Platz.

## Darfst du mit dem Auto in eine Fahrradstraße?

Am Eingang steht „Beginn einer Fahrradstraße“. Das durchgestrichene Gegenstück heißt „Ende einer Fahrradstraße“.

![Links Beginn einer Fahrradstraße, rechts Ende einer Fahrradstraße mit diagonalen schwarzen Streifen](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/fahrradstrasse-anfang-ende.webp)

*Links beginnt die Fahrradstraße, rechts endet sie.*

**Definition.** Eine **Fahrradstraße** ist für Radverkehr und **Elektrokleinstfahrzeuge** vorgesehen, etwa E-Scooter nach den dafür geltenden Vorschriften. Andere Fahrzeuge dürfen sie nur benutzen, wenn ein Zusatzzeichen das erlaubt.

Das **Zusatzzeichen**, ein ergänzendes Schild, erlaubt hier Autos: „Personenkraftwagen frei“. Fährst du ohne Freigabe durch die Fahrradstraße, kostet das 15 €, mit Behinderung 20 €, mit Gefährdung 25 €.

![Beginn einer Fahrradstraße mit dem Zusatzzeichen Personenkraftwagen frei darunter](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/fahrradstrasse-auto-frei.webp)

*Oben Fahrradstraße, darunter „Personenkraftwagen frei“: Autos dürfen hinein.*

Ohne Freigabe darfst du die Fahrradstraße an einer Kreuzung trotzdem **überqueren**, um die weiterführende Straße zu erreichen. Das erlaubt dir keine Fahrt entlang der Fahrradstraße.

Du willst ohne Freigabe eine Fahrradstraße an der Kreuzung zur weiterführenden Straße überqueren. Erlaubt?

## Wie fährst du zwischen Fahrrädern?

Stell dir vor, Autos sind freigegeben und vor dir fahren zwei Radfahrer nebeneinander. Für den Fahrverkehr gilt dort **höchstens 30 km/h**.

Du darfst den Radverkehr **weder gefährden noch behindern**. Wenn nötig, musst du weiter verlangsamen. 30 km/h sind also nur die Obergrenze.

![Fahrradstraße von oben: Zwei Fahrräder fahren rechts nebeneinander, dein blaues Auto folgt dahinter. Rechts steht das offizielle Fahrradstraßenschild mit Personenkraftwagen frei. Links fährt ein graues Auto entgegen.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/schema-nebeneinander-v2.svg)

*Du bleibst hinter den Fahrrädern, wenn für sicheres Überholen der Platz fehlt.*

In der Fahrradstraße ist **Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt**. Außerhalb dieser Sonderregel dürfen Fahrräder nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern. Sonst müssen sie hintereinander fahren.

**Klassische Stolperfalle.** Die Fahrradstraße gibt Fahrrädern nicht automatisch **Vorfahrt**, also das Recht, an einer Kreuzung zuerst zu fahren. Die üblichen Vorfahrtregeln gelten weiter. Prüfe die Kreuzung unabhängig von der Freigabe.

Auch in einer **Fahrradzone** benötigen Autos eine Freigabe. Es gelten höchstens 30 km/h und derselbe Schutz des Radverkehrs. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen dort nebeneinander fahren.

**In der Prüfung.** Bei einer Fahrradstraße prüfst du nacheinander: Erlaubt ein Zusatzzeichen dein Fahrzeug? Fährst du höchstens 30 km/h und, wenn nötig, langsamer? Gefährdest oder behinderst du jemanden? Eine Freigabe hebt diese Pflichten nicht auf.

## Wann müssen Fahrräder auf den Radweg?

Rechts neben der Straße verläuft ein Weg. Ob Fahrräder ihn benutzen müssen, hängt von den Zeichen „Radweg“, „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder „Getrennter Rad- und Gehweg“ ab.

![Von links: Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg, getrennter Rad- und Gehweg mit Radweg rechts](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/radwege-pflicht.webp)

*Von links: Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg, getrennter Rad- und Gehweg.*

Du stehst mit dem Auto im Stau. Diese Wege darfst du **ohne passende Freigabe nicht befahren**, auch nicht zum Vorbeifahren an der Schlange.

Diese Zeichen ordnen die **Radwegbenutzungspflicht** an: Fahrräder müssen den Radweg in der jeweiligen Fahrtrichtung benutzen. Beim gemeinsamen Weg müssen sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen und nötigenfalls ihr Tempo anpassen.

Fußgänger dürfen dabei weder gefährdet noch behindert werden. Beispiel: Du radelst auf einem gemeinsamen Weg auf Spaziergänger zu. Passe dein Tempo so an, dass du sie **nicht bedrängst**.

Beim **getrennten Rad- und Gehweg** bleibt das Fahrrad auf dem für Radverkehr bestimmten Teil.

![Zwei Zeichen für getrennten Rad- und Gehweg: links mit Radweg links, rechts mit Radweg rechts](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/getrennter-weg-seiten.webp)

*Das Fahrradsymbol zeigt den Radwegteil: hier links, dort rechts.*

Ohne diese blauen Zeichen gilt:

- Einen **rechten Radweg** dürfen Fahrräder benutzen, müssen es aber nicht.
- Einen **linken Radweg** dürfen sie nur benutzen, wenn das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ es erlaubt.

![Weißes Zusatzzeichen mit schwarzem Fahrrad und dem Wort frei](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/radverkehr-frei.webp)

*„Radverkehr frei“ allein erlaubt die Benutzung des linken Radwegs ohne die blauen Radwegzeichen.*

**Merkhilfe.** Trotz Radweg dürfen Fahrräder manchmal auf der Fahrbahn bleiben. Entscheidend sind die Zeichen für ihre Fahrtrichtung. Rechne als Autofahrer deshalb weiter mit ihnen.

Fahrradstraße oder Radweg?

![Links das rechteckige Zeichen Beginn einer Fahrradstraße, rechts das runde blaue Zeichen Radweg](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/vergleich-strasse-radweg.webp)

*Links eine Fahrradstraße, rechts ein Radweg mit Benutzungspflicht.*

Ein Fahrrad fährt auf der Fahrbahn. Rechts verläuft ein Radweg ohne blaue Radwegzeichen. Muss es dorthin wechseln?

## Reicht der Platz zum Überholen?

Du näherst dich einem Fahrrad und willst links vorbei. Mit dem Auto brauchst du beim Überholen **mindestens 1,5 m innerorts** und **mindestens 2 m außerorts** Seitenabstand.

Hältst du beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand ein, beträgt das **Verwarnungsgeld 30 €**. Der **Regelsatz** ist der Betrag des Bußgeldkatalogs für fahrlässiges Handeln unter gewöhnlichen Umständen.

![Zwei Straßen von oben: Ein blaues Auto überholt jeweils links ein Fahrrad. Eine orangefarbene Maßlinie zeigt innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/schema-abstand-v4.svg)

*Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m. Die orange Maßlinie erklärt den Abstand, sie ist keine Fahrbahnmarkierung.*

Die Abstände gelten auch beim Überholen von Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen mit Kraftfahrzeugen. Du darfst nur überholen, wenn du den Gegenverkehr während des gesamten Vorgangs **nicht behinderst**.

Beispiel: Die Straße ist schmal, ein Auto kommt entgegen. Du kannst den Abstand zum Fahrrad nicht einhalten. **Bleib dahinter**, bis du sicher überholen kannst.

**Klassische Stolperfalle.** **Mindestabstand** heißt: Weniger reicht nicht. Auch mit dem vorgeschriebenen Abstand musst du sicher überholen können. Bei unklarer Verkehrslage ist Überholen verboten; außerdem musst du wesentlich schneller fahren als das überholte Fahrzeug.

Außerorts kannst du auf freier Strecke ein Fahrrad nur mit 1,5 m Seitenabstand überholen. Was tust du?

Ein Sonderfall gilt an **Kreuzungen und Einmündungen**: Fahrräder haben dort wartende Kraftfahrzeuge erlaubt rechts überholt, so wie es der nächste Abschnitt beschreibt, oder sind neben ihnen zum Stillstand gekommen.

Dann gelten die Mindestmaße von 1,5 m und 2 m dort nicht. Ein **ausreichender Seitenabstand** bleibt vorgeschrieben. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis, Fahrräder an Kreuzungen eng zu überholen.

Beispiel: Du wartest an einer Kreuzung, ein Radfahrer hält neben dir. Die festen Mindestmaße entfallen hier. Lass trotzdem **genügend seitlichen Platz**.

## Was gilt am Schutzstreifen und neben wartenden Autos?

Rechts auf der Fahrbahn siehst du eine gestrichelte Linie und wiederholte Fahrradsymbole. Dieser **Schutzstreifen** markiert einen Bereich für Radverkehr auf der Fahrbahn.

![Straße von oben mit weiß gestricheltem Schutzstreifen und wiederholten Fahrradsymbolen rechts. Ein Fahrrad fährt auf dem Streifen, dein blaues Auto bleibt links davon dahinter. Ein graues Auto kommt entgegen.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/schema-schutzstreifen-v3.svg)

*Bei Gegenverkehr wartest du hier hinter dem Fahrrad.*

Du darfst ihn **nur bei Bedarf überfahren**, insbesondere zum Ausweichen vor Gegenverkehr. Dabei darfst du den Radverkehr nicht gefährden. Ist kein sicherer Platz vorhanden, wartest du.

Mit dem Auto darfst du auf dem Schutzstreifen **nicht halten**, auch nicht kurz. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge sind von diesem Haltverbot ausgenommen. Das Halten kostet 55 €. Mit Behinderung sind es 70 €, mit Gefährdung 80 €, und in beiden Fällen kommt ein Punkt hinzu.

Du möchtest kurz auf einem Schutzstreifen halten. Es kommt gerade kein Fahrrad. Was gilt?

Du stehst auf dem **rechten Fahrstreifen** in einer Fahrzeugschlange. Fahrräder und Mofas dürfen rechts an wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist.

![Straße von oben: Zwei Autos warten auf dem rechten Fahrstreifen. Ein Fahrrad fährt rechts neben ihnen nach vorn; eine grüne Pfeillinie zeigt seinen Weg. Links daneben liegt ein weiterer, freier Fahrstreifen.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/schema-rechts-vorbei-v2.svg)

*Rechts vorbei nur bei ausreichendem Raum, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht.*

Dabei sind **mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht** vorgeschrieben. Die Erlaubnis betrifft wartende Fahrzeuge. Sie erlaubt kein beliebiges Rechtsüberholen fahrender Autos.

## Worauf achtest du vor dem Abbiegen?

Du willst rechts abbiegen. Neben dir fährt ein Fahrrad geradeaus. Du musst es **durchfahren lassen**, auch wenn es neben der Fahrbahn auf einem Radweg fährt. Sonst kostet das 40 €. Gefährdest du es dabei, sind es 140 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

![Einmündung von oben: Dein blaues Auto wartet vor dem Rechtsabbiegen. Rechts daneben fährt ein Fahrrad auf einem getrennten Radweg geradeaus über die Einmündung. Eine grüne Pfeillinie zeigt seinen Weg, eine blaue gestrichelte Pfeillinie den späteren Abbiegeweg.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/schema-abbiegen-v2.svg)

*Das Fahrrad fährt geradeaus. Du wartest, bevor du seinen Weg kreuzt.*

Achte **vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen** auf den nachfolgenden Verkehr. Den zweiten Blick darfst du nur weglassen, wenn du sicher ausschließen kannst, dass du den nachfolgenden Verkehr gefährdest.

Das dreieckige Gefahrzeichen **„Radverkehr“** warnt dich vor Fahrrädern. Sei besonders aufmerksam und fahre vor allem langsamer.

![Zwei offizielle Gefahrzeichen Radverkehr mit rotem Dreiecksrand und schwarzem Fahrrad, für Aufstellung rechts und links](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/gefahr-radverkehr.webp)

*„Radverkehr“: links die Ausführung für die rechte, rechts für die linke Straßenseite.*

**Merkhilfe.** Beim Abbiegen zählt auch der Radweg neben der Fahrbahn. Lass Fahrräder in gleicher Richtung durchfahren. Dass du sie gerade überholt hast, erlaubt dir nicht, vor ihnen abzubiegen.

Prüfe Freigabe, Platz und Radverkehr. Die nächste Lektion erklärt den toten Winkel bei großen Fahrzeugen.

## Quellen des Kurses

- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 2 Abs. 4 (Nebeneinanderfahren und Radwegbenutzung), § 5 Abs. 2 bis 4 und 8 (Überholen, Seitenabstand und Sonderfall an Kreuzungen), § 8 (Vorfahrt), § 9 Abs. 1 und 3 (Abbiegen), § 40 Abs. 1 (Gefahrzeichen), § 41 Abs. 1 und 2 (Vorschriftzeichen und Zusatzzeichen). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 I Nr. 32, Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo\_2013/
- StVO Anlage 1 lfd. Nr. 18 (Radverkehr); Anlage 2 lfd. Nr. 16, 19, 20, 23, 24, 24.1 und 24.2 (Radwege, Fahrradstraße und Fahrradzone); Anlage 3 lfd. Nr. 22 (Schutzstreifen). Gleicher Stand, Kopie vom 21.10.2026.
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 1 und 2 sowie Anlage lfd. Nr. 23 (Seitenabstand beim Überholen nicht eingehalten, 30 Euro), 39 und 39.1 (abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, 40 Euro; mit Gefährdung 140 Euro und Fahrverbot 1 Monat), 54a bis 54a.2 (unzulässig auf Schutzstreifen gehalten, 55, 70 und 80 Euro), 140 bis 140.2 (Fahrradstraße mit einem Fahrzeug vorschriftswidrig benutzt, 15, 20 und 25 Euro). Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236, Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv\_2013/
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13 Nr. 3, 3.2.6 (ein Punkt bei BKat 39.1) und 3.2.7c (ein Punkt bei BKat 54a.1 und 54a.2). Stand: Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026.
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 1 (Anwendungsbereich). Stand: Art. 2 V v. 30.1.2026 I Nr. 32. Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/\_\_1.html
- Verkehrszeichen: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrszeichen und Symbole, Register vom 21.10.2026. Schema: Theorieprüfung Führerschein.

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Quelle: [Fahrradstraße: Regeln für Autofahrer, Radwege und Überholabstand · Theorieprüfung Führerschein](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/fahrradstrasse-radverkehr-regeln/). Herausgegeben von Permis Online SRL. Die amtlichen Regeln stehen in den zitierten Texten; die Erklärungen stammen von Theorieprüfung Führerschein.
