---
title: "Promillegrenze im Auto: 0,5 Promille, 0,0 in der Probezeit"
url: https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/alkohol-am-steuer-promillegrenze/
description: "Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot, in der Probezeit gilt ein Alkoholverbot. Alle Grenzen und Folgen laut StVG und Bußgeldkatalog."
type: "Lektion"
chapter: "Kapitel 2: Fit am Steuer: Eignung und Risikofaktor Mensch"
language: de-DE
site: "Theorieprüfung Führerschein"
publisher: "Permis Online SRL"
author: "Wenceslas Dasnois, Gründer von Theorieprüfung Führerschein"
modified: 2026-10-24T13:27:51Z
---

# Promillegrenze im Auto: 0,5 Promille, 0,0 in der Probezeit

> Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot, in der Probezeit gilt ein Alkoholverbot. Alle Grenzen und Folgen laut StVG und Bußgeldkatalog.

Das Wichtigste

- In der Probezeit **oder unter 21 Jahren** gilt am Steuer ein Alkoholverbot.
- Ab **0,5 Promille im Blut** oder **0,25 mg/l in der Atemluft** ist Autofahren eine Ordnungswidrigkeit.
- Im gewöhnlichen Fall ohne einschlägige Voreintragung: **500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot**.
- Kannst du wegen Alkohol nicht sicher fahren, kann die Fahrt **auch unter 0,5 Promille strafbar** sein.
- Nach einer Fahrt mit mindestens **1,6 Promille** oder **0,8 mg/l** verlangt die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Auch auf dem Fahrrad kann dir eine Alkoholfahrt eine MPU einbringen.

**Du bist auf einer Feier und hast den Autoschlüssel dabei.** Noch bevor du etwas trinkst, klärst du deine Heimfahrt. „Ich fühle mich fit“ ersetzt keine der folgenden Regeln.

## Für wen gilt das Alkoholverbot?

Du hast den Führerschein gerade bekommen. Dann darfst du beim Autofahren **kein alkoholisches Getränk trinken**. Du darfst auch **keine Fahrt unter Alkoholwirkung beginnen**.

Das gilt in der **Probezeit oder vor deinem 21. Geburtstag**. Für einen Verstoß gegen dieses Alkoholverbot sind regelmäßig **250 Euro und 1 Punkt** vorgesehen.

![Zwei Felder, Probezeit und unter 21 Jahren, führen über das Wort ODER zum Alkoholverbot: beim Fahren nicht trinken und keine Fahrt unter Alkoholwirkung beginnen.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/alkohol-am-steuer-promillegrenze/schema-alkoholverbot.svg)

*Jede der beiden Bedingungen reicht für das Alkoholverbot aus.*

**Definition.** Umgangssprachlich heißt das Alkoholverbot oft **0,0-Promille-Regel**. Das Gesetz nennt dafür keinen Promillewert. Es verbietet dir, beim Fahren ein alkoholisches Getränk zu trinken oder eine Fahrt unter Alkoholwirkung zu beginnen. Das gilt während der Probezeit sowie vor dem 21. Geburtstag.

Beispiel: Deine Probezeit ist vorbei, aber du bist noch unter 21. Das Alkoholverbot gilt weiter. Bist du bereits 21 und noch in der Probezeit, gilt es ebenfalls.

Für deine Planung heißt das: Wähle vor der Fahrt ein Getränk ohne Alkohol. Lass dich nicht von jemandem überreden, der für sich die 0,5-Promille-Grenze nennt.

Du bist 21 geworden und noch in der Probezeit. Welche Regel gilt für dich?

## Was gilt ab 0,5 Promille?

Ein Freund sagt: „Meine Probezeit ist vorbei, für mich gilt nur der Blutwert.“ Doch die allgemeine Grenze liegt bei **0,5 Promille im Blut** oder **0,25 mg/l in der Atemluft**.

Schon **ab** diesen Werten liegt eine **Ordnungswidrigkeit** vor, ein mit Geldbuße geahndeter Verstoß. Ohne einschlägigen Eintrag im Register folgen regelmäßig **500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot**.

![Zwei getrennte Messgrößen: Blut ab 0,5 Promille oder Atemluft ab 0,25 Milligramm pro Liter. Beide führen beim Autofahren zur Ordnungswidrigkeit.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/alkohol-am-steuer-promillegrenze/schema-blut-atem.svg)

*Blut und Atemluft haben verschiedene Einheiten. Einer der Grenzwerte reicht aus.*

Es genügt auch eine **Alkoholmenge im Körper**, die erst noch zu einem dieser Werte führt. Du kannst die Regel also nicht dadurch umgehen, dass du unmittelbar nach dem Trinken losfährst.

Die allgemeine Grenze gilt **auch für Fahranfänger**. Ihr besonderes Alkoholverbot bleibt bestehen. Unterhalb der allgemeinen Grenze dürfen sie deshalb nicht unter Alkoholwirkung losfahren.

**In der Prüfung.** Achte auf Alter, Probezeit und Einheit. Die allgemeine Grenze beginnt bei 0,5 Promille im Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft. Sie erlaubt keine Fahrt, wenn du alkoholbedingt nicht sicher fahren kannst.

Bei einer Autofahrt werden genau 0,25 mg/l Atemalkohol festgestellt. Ist die allgemeine Grenze erreicht?

## Welche Folgen hat eine erneute Alkoholfahrt?

Du fährst erneut mit mindestens 0,5 Promille. Welche Folgen drohen, hängt von den bereits eingetragenen Entscheidungen ab. Die Begriffe **Fahreignungsregister und Regelsatz** erklärt die Lektion [Bahnübergang](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/bahnuebergang-andreaskreuz/).

Die Tabelle gilt bei gewöhnlichen Umständen und fahrlässigem, nicht vorsätzlichem Handeln.

| Einschlägige Entscheidungen bereits eingetragen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
| --- | --- | --- | --- |
| Keine | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
| Eine | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
| Mehrere | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |

Für die höheren Regelsätze zählen eingetragene Entscheidungen wegen:

- Verstößen gegen die allgemeinen Alkohol- oder Drogengrenzen und Wirkungsverbote, einschließlich Alkohol bei Cannabiskonsum,
- Trunkenheit im Verkehr,
- alkohol- oder rauschmittelbedingter Gefährdung des Straßenverkehrs.

Beispiel: Eine frühere Fahrt ab der allgemeinen Alkoholgrenze ist bereits eingetragen. Bei einer erneuten solchen Fahrt gilt die Zeile **„Eine“**. Ein Parkverstoß zählt dafür nicht.

Die Tabelle betrifft die **allgemeine Alkoholgrenze**, nicht jede Fahrt nach Alkohol.

Ein **Fahrverbot** verbietet dir zeitweise, Kraftfahrzeuge zu führen. Für den Verstoß gegen die allgemeine Alkoholgrenze sieht das Gesetz eine Geldbuße bis zu **3.000 Euro** vor.

## Was kommt in der Probezeit hinzu?

Du verstößt in der Probezeit gegen das Alkoholverbot oder die allgemeine Alkoholgrenze. Beides zählt als **schwerwiegende Zuwiderhandlung**, häufig A-Verstoß genannt.

Die allgemeinen Probezeitfolgen kennst du aus der Lektion [Zebrastreifen](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/fussgaengerueberweg-zebrastreifen/). Bei Alkohol ist ein **besonderes Aufbauseminar** vorgesehen. Dort übst du, Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen.

Hast du noch kein Aufbauseminar besucht, ordnet die Behörde es an. Voraussetzung ist eine rechtskräftige Entscheidung, die ins Fahreignungsregister einzutragen ist. Mit der Anordnung kommen **2 Jahre Probezeit** hinzu.

![Erste Stufe in der Probezeit: Nach einem schwerwiegenden Alkoholverstoß ohne vorheriges Aufbauseminar folgen rechtskräftige, einzutragende Entscheidung, Anordnung eines besonderen Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/alkohol-am-steuer-promillegrenze/schema-probezeit-v3.svg)

*Bei Alkohol ist das Aufbauseminar ein besonderer Kurs. Die Anordnung verlängert die Probezeit.*

Bei weiteren schwerwiegenden Verstößen in der Probezeit folgen diese Schritte:

1. Nach dem Aufbauseminar: **schriftliche Verwarnung** und Empfehlung, innerhalb von **2 Monaten** eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen.
2. Nach Ablauf dieser Frist ein weiterer solcher Verstoß: **Entziehung der Fahrerlaubnis**, also deines Rechts, Kraftfahrzeuge zu führen.

**Merkhilfe.** Für Maßnahmen in der Probezeit zählt der Zeitpunkt des Verstoßes. Eine spätere rechtskräftige Entscheidung kann zum Aufbauseminar führen, auch wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist. Halte die gesetzte Frist ein.

Bezahlen ersetzt den Kurs nicht. Befolgst du eine vollziehbare Seminaranordnung nicht fristgerecht, wird dir ebenfalls die **Fahrerlaubnis entzogen**.

## Bist du unter 0,5 Promille auf der sicheren Seite?

Nach dem Trinken denkst du: „Unter der Grenze kann mir nichts passieren.“ Doch auch dann kann eine Fahrt strafbar sein. Entscheidend ist auch, ob du das Fahrzeug sicher führen kannst.

Fährst du, obwohl du dazu **wegen Alkohol nicht in der Lage** bist, ist das Trunkenheit im Verkehr. Dafür drohen **Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr**.

Das gilt auch bei Fahrlässigkeit. Ein Unfall ist nicht erforderlich. Beispiel: Du kannst wegen Alkohol nicht sicher lenken. Dass du ohne Zusammenstoß ankommst, macht die Fahrt nicht erlaubt.

Gefährdest du dadurch konkret Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, kommt **Gefährdung des Straßenverkehrs** in Betracht. Dafür drohen Geldstrafe oder **bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe**.

Verursachst du die Gefahr fahrlässig, drohen Geldstrafe oder **bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe**. Das gilt auch, wenn du sowohl fahrlässig handelst als auch die Gefahr fahrlässig verursachst.

Bei Trunkenheit am Steuer eines Kraftfahrzeugs giltst du regelmäßig als ungeeignet zum Fahren. Dann **entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis**. Sie erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Das ist mehr als ein zeitweiliges Fahrverbot.

Zugleich legt das Gericht eine **Sperre** für eine neue Fahrerlaubnis fest. Der gesetzliche Rahmen beträgt grundsätzlich **6 Monate bis 5 Jahre**. Die konkrete Dauer und mögliche Anrechnungen bestimmt das Gericht.

Reichen selbst 5 Jahre voraussichtlich nicht aus, um die von dir ausgehende Gefahr abzuwehren, kann das Gericht die Sperre **für immer** anordnen.

**Klassische Stolperfalle.** Die 0,5-Promille-Grenze ist keine Zusage, dass du darunter fahren kannst. Wenn Alkohol dich fahruntüchtig macht, also sicheres Fahren verhindert, schützt dich ein niedrigerer Wert nicht vor einer Strafbarkeit.

Plane für die Feier eine nüchterne Abholung, öffentliche Verkehrsmittel oder eine Übernachtung.

## Wann verlangt die Behörde eine MPU?

Du nimmst nach der Feier das Fahrrad. Auch eine Alkoholfahrt mit dem Rad kann eine **medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)** auslösen. Das Gutachten klärt, ob du zum Fahren geeignet bist.

Ein solches Gutachten wird angeordnet, wenn du ein Fahrzeug mit **1,6 Promille oder mehr** im Blut geführt hast. Dasselbe gilt ab **0,8 mg/l Atemalkohol**.

![Nach einer Fahrt mit mindestens 1,6 Promille im Blut oder 0,8 Milligramm pro Liter Atemluft wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet. Andere Anordnungsgründe sind ebenfalls möglich.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/alkohol-am-steuer-promillegrenze/schema-mpu.svg)

*Diese Schwellen lösen die Gutachtenanordnung aus. Sie sind nicht die einzigen möglichen Gründe.*

Auch **wiederholte Alkoholverstöße** im Straßenverkehr führen zur Anordnung. Dabei zählen Verstöße nicht mit, die ausschließlich das besondere Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger betreffen.

Weitere Gründe sind etwa Tatsachen, die Alkoholmissbrauch vermuten lassen. Du kannst aus einem Wert unter 1,6 Promille deshalb nicht schließen, dass eine MPU ausgeschlossen wäre.

Jemand behauptet: „Unter 1,6 Promille darf die Behörde niemals eine MPU verlangen.“ Stimmt das?

## Was gilt beim Begleiteten Fahren ab 17?

Du möchtest nach einem Essen mit deiner eingetragenen Begleitperson heimfahren. Auch ihr Alkoholkonsum zählt: Sie darf dich ab **0,5 Promille** oder **0,25 mg/l Atemalkohol** nicht begleiten.

Das gilt auch bei einer Alkoholmenge im Körper, die erst zu diesen Werten führt. Für dich am Steuer gilt weiterhin das **Alkoholverbot für Fahranfänger**.

![Begleitetes Fahren ab 17: Für dich am Steuer gilt das Alkoholverbot. Die Begleitperson darf ab 0,5 Promille im Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft nicht begleiten.](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/wp-content/cel-contenu/medias/lecons/alkohol-am-steuer-promillegrenze/schema-begleitung.svg)

*Fahrer und Begleitperson haben unterschiedliche Alkoholregeln.*

**Merkhilfe.** Erreicht deine Begleitperson die Alkoholgrenze, fährst du mit ihr nicht los. Lass dich von einer anderen eingetragenen Person begleiten, die alle Voraussetzungen erfüllt, oder organisiere eine andere Heimfahrt.

Du bist 17 und nüchtern. Deine einzige eingetragene Begleitperson hat genau 0,5 Promille. Was tust du?

Wiederhole die Unterschiede zwischen Alkoholverbot, allgemeiner Grenze und Fahruntüchtigkeit. In der nächsten Lektion geht es um Cannabis, andere Drogen und Medikamente am Steuer.

## Quellen des Kurses

- Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a Abs. 1 und 3 (Alkoholgrenzen, Geldbuße), § 24c Abs. 1 (Alkoholverbot), § 25 Abs. 1 (Fahrverbot), § 2a Abs. 2, 2a und 3 (Probezeit). Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.9.2026 I Nr. 276. Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), § 1 Abs. 2 und Anlage Nr. 241, 241.1, 241.2, 243b (Regelsätze). Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv\_2013/
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 13 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 (medizinisch-psychologisches Gutachten), § 36 Abs. 1 und 4 (besonderes Aufbauseminar), § 48a Abs. 2 und 6 (Begleitperson), Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.3 und Anlage 13 Nr. 2.2.1, 3.1.1 (Probezeit, Punkte). Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 236. Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/
- Strafgesetzbuch (StGB), § 315c Abs. 1 und 3 (Gefährdung des Straßenverkehrs), § 316 Abs. 1 und 2 (Trunkenheit im Verkehr), § 69 Abs. 1 bis 3 (Entziehung der Fahrerlaubnis), § 69a Abs. 1, 3 bis 7 (Sperre und Dauer). Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95. Kopie vom 21.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
- Abbildungen: Schema: Theorieprüfung Führerschein.

---

Quelle: [Promillegrenze im Auto: 0,5 Promille, 0,0 in der Probezeit · Theorieprüfung Führerschein](https://theoriepruefung-fuehrerschein.de/fuehrerschein-theorie/alkohol-am-steuer-promillegrenze/). Herausgegeben von Permis Online SRL. Die amtlichen Regeln stehen in den zitierten Texten; die Erklärungen stammen von Theorieprüfung Führerschein.
